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Berliner Krankenhäuser begrüßen Senatsbeschluss zur Bundesratsinitiative zur Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege

Berliner Krankenhäuser begrüßen Senatsbeschluss zur Bundesratsinitiative zur Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege (Pressemitteilung).



Pflegenotstand muss mit spürbarer Begrenzung und Verzicht auf Leiharbeit begegnet werden − Berliner Krankenhäuser begrüßen Senatsbeschluss zur Bundesratsinitiative zur Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege

Berlin, 11. Februar 2020. Berlin ist von Leiharbeit deutlich stärker betroffen als der Bundesdurchschnitt. Nach Einschätzung der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) beträgt der Anteil von Leiharbeitskräften in Berlin durchschnittlich 7 %, auf manchen Stationen sogar bis zu 30 %. Leiharbeit in der Pflege in Berlin gefährdet Pflegequalität, Versorgungssicherheit und Patientensicherheit – Krankenhäuser fordern aufgrund des hohen Prozentsatzes politische Unterstützung, bis hin zum Verbot von Leiharbeit in der Pflege.


„Ein hoher und rasant zunehmender Prozentsatz an Pflegenden in Krankenhäusern ist teilweise oder auch vollständig in Leiharbeit beschäftigt. Mit der steigenden Leiharbeit gehen immer häufiger auch negative Effekte für Krankenhäuser und schließlich auch Patienten einher. Für die Arbeit mit den uns anvertrauten Menschen benötigen wir verlässliche gut eingearbeitete und aufeinander abgestimmte Teams. Häufiger personeller Wechsel und mangelnde Kenntnisse der Abläufe vor Ort können dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können und so die Patientensicherheit beeinträchtigt wird. Daher ist es richtig, in der Pflege auf Leiharbeit zu verzichten“, so Brit Ismer, Vorstandsvorsitzende der BKG.

Aufgrund der hohen Brisanz des Themas in Berlin, wurden auf Landesebene verschiedene Maßnahmen ergriffen. Seitens der Gesundheitssenatsverwaltung wurde ein Entschließungsantrag des Bundesrates erarbeitet. Dieser verfolgt das Ziel, über eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) die Arbeitnehmerüberlassung in Einrichtungen des Pflege- und Krankenhausbereiches für Arbeiten, die üblicherweise von Pflegekräften verrichtet werden, einzuschränken. Nun ist der Bundesrat und der Bundesgesetzgeber aufgefordert, zeitnah entsprechende Änderungen im AÜG oder gegebenenfalls im Sozialgesetzbuch V und Sozialgesetzbuch XI zu initiieren. Außerdem werden auf Landesebene Musterverträge für die Arbeitnehmerüberlassung erstellt. Ziel ist es, die Position der Krankenhäuser gegenüber den Leasingagenturen zu stärken und für den Fall der kurzfristig nicht erscheinenden oder nicht hinreichend qualifizierten Arbeitskräfte rechtlich abzusichern.

„Zudem resultieren aus dem hohen Einsatz von Leiharbeit Mehrarbeit für das Stammpersonal und negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Festanstellung. Allein durch die auf Landesebene ergriffenen Maßnahmen wird sich das Leasingproblem nicht lösen lassen. Eine klare, spürbare Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege ist ein Muss. Berliner Krankenhäuser tragen aktiv zur Verbesserung der Pflege bei: Mit der Aktion #PflegeJetztBerlin arbeiten die Krankenhäuser der Stadt gemeinsam im Rahmen eines 10-Punkte-Plans an der Gewinnung von Pflegekräften“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

Teamorientierung in der Pflege schwindet

Einen hohen Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit haben die Umgebung und vor allem das Team. Nimmt der Anteil von Leiharbeitskräften zu, ist die vertraute Zusammenarbeit nicht mehr gegeben. Dies schafft Effizienzverluste und führt zu Unzufriedenheit.

Arbeiten Pflegefachkräfte nicht regelmäßig miteinander, ist auch die Gefahr von Missverständnissen höher und die Einschätzung von Fähigkeiten unsicherer. Zudem ist die Leiharbeitskraft oft nicht vertraut mit Standards und Gerätschaften, aber auch Werten des Hauses.

Leiharbeitskräfte übernehmen nur selten unattraktive Dienste und Aufgaben

Leiharbeitskräfte sind oft vor allem für den attraktiven Frühdienst verfügbar. Die weniger beliebten Dienste wie Wochenend-, Spät-, Nacht- und Bereitschaftsdienste müssen auf das fest angestellte Personal verteilt werden, das dadurch überproportional belastet wird.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Leiharbeitskräfte zudem häufig nicht berechtigt, die Dokumentation durchzuführen. Beide Aspekte wirken sich negativ auf die Attraktivität einer Festanstellung aus. Daneben ist häufig die Verlässlichkeit durch Stornierungen seitens der Entleiher oder durch Nicht-Erscheinen von Leiharbeitskräften nicht gegeben.

Mittel für Pflege und Patientenversorgung einsetzen − nicht für Gewinnmaximierung von Zeitarbeitsfirmen

Neben der häufig höheren Vergütung für Leiharbeitskräfte haben die Krankenhäuser auch die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Personalagentur zu tragen. Das MDK-Reformgesetz berücksichtigt im Pflegebudget nicht den Teil der Vergütungen, der über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgeht und die Zahlung von Vermittlungsentgelten. Dies hat zur Folge, dass die Leasingkosten lediglich bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen über das Pflegebudget refinanziert werden und führt zu erheblichen Personalmehrkosten.

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