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Berufsverband der Pflegeberufe befürwortet drastische Reduktion der Zahl der Krankenhäuser in Deutschland

Berufsverband der Pflegeberufe befürwortet drastische Reduktion der Zahl der Krankenhäuser in Deutschland (Pressemitteilung).



Bettenabbau stützt Patientensicherheit Zu der Diskussion über die Schließung von Kliniken in Deutschland nimmt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. – auch angesichts einer jüngst von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft veröffentlichten Position - wie
folgt Stellung: Die aktuelle Diskussion über die Frage der notwendigen Anzahl von Kliniken in Deutschland ist lange überfällig.

Die Patientensicherheit leidet derzeit an einer über die verfügbaren
Personalressourcen hinweg aufgeblähten Krankenhauslandschaft.

Die Menschen kommen wegen der Pflege in das Krankenhaus – wäre der Pflegebedarf
in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung entbehrlich, könnte die
Versorgung auch ambulant in einer Praxis erfolgen. Die Personalpolitik der
Krankenhäuser hat dem in Jahrzehnten keine Rechnung getragen.

Es ist auch Teil der Wahrheit, dass die Qualität der medizinischen Versorgung
nicht gehalten werden kann, wenn das Pflegefachpersonal nicht zur Verfügung
steht – da helfen auch keine Überlegungen, andere Berufsgruppen in die Pflege
zu bringen.

In den Krankenhäusern ist über Jahrzehnte verpasst worden, für eine gute
Personalausstattung bei Pflegefachpersonen zu sorgen – vielmehr wurden in
vielen Krankenhäusern sogar alle Register gezogen, Pflegepersonal abzubauen.

Die Folgen dieser Personalpolitik sind jetzt allgegenwärtig: Dienstpläne können
nicht eingehalten werden, dringend nötige Freizeitausgleiche werden den
Pflegefachpersonen kurzfristig versagt, angestellte Pflegefachpersonen wechseln
in die Zeitarbeit und müssen von den Krankenhäusern anschließend teuer dort
wieder ausgeliehen werden.

Die Pflegepersonaluntergrenzen schützen das verbliebene Pflegefachpersonal
davor, endgültig auszubrennen.

Dass die Pflegepersonaluntergrenzen als unflexibel wahrgenommen werden, liegt
auch daran, dass die mit der Erstellung beauftragten Selbstverwaltungsorgane
kein tragfähiges Konzept vereinbaren konnten und schließlich der
Bundesgesundheitsminister die Notbremse gezogen hat. Die
Pflegepersonaluntergrenzen sind in der vorliegenden Form nicht ausreichend,
bleiben aber angesichts der Unfähigkeit der Selbstverwaltungsorgane eine
alternativlose Notwendigkeit.

Die Gesellschaft sollte sich für eine Diskussion öffnen, die sich auch der
Frage zuwendet, welche Versorgungsstruktur wirklich nötig ist, um eine gute
medizinische Behandlung zu ermöglichen. Pflegende können da einiges mehr
anbieten als ihnen im Moment zugetraut wird. Dafür gibt es zahlreiche gut
funktionierende Beispiele – zumindest überall dort, wo Besitzstandswahrung und
Partikularinteressen überwunden wurden.

Quelle: Pressemitteilung, 15.07.2019

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