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Beteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten der COVID-19-Epidemie

Beteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten der COVID-19-Epidemie (Bundestag).



Die COVID-19-Pandemie führt zu erheblichen zusätzlichen Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen und für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2020-03-corona-schutzschirme/gkv-finanzstabilitaet-corona.html). Ausgabenseitig betrifft dies etwa die gesetzlich vorgesehenen Schutzschirme für
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die nicht behandlungsbezogenen
Kosten für asymptomatische Testungen gesetzlich und privat Versicherter auf
eine Infektion mit COVID-19, pandemiebedingte Investitionskosten für
zusätzliche intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sowie die Beschaffung
von Schutzausrüstung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Der
Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung geht davon aus, dass diese
Ausgaben die Liquiditätssituation der gesetzlichen Krankenkassen belasten
werden [...].

Von diesen Maßnahmen profitieren alle Versicherten, auch die der privaten
Krankenversicherung (PKV). Dennoch ist nach Kenntnis der fragestellenden
Fraktion bisher nicht sichergestellt, dass sich auch die privaten Krankenversicherungen
angemessen an den Kosten der genannten Maßnahmen beteiligen.

[...]

Quelle: Bundestag, 10.09.2020

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