BStabG: Anästhesisten sehen Risiken für ambulantes Operieren





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BStabG: Anästhesisten sehen Risiken für ambulantes Operieren

Das GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz schwäche ausgerechnet die Strukturen, die politisch eigentlich gestärkt werden sollen, z.B. das ambulante Operieren (Medienmeldung).



Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sieht im vom Bundestag verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die ambulante und stationäre Patientenversorgung.



BDA warnt vor Widersprüchen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Nürnberg, 14. Juli 2026

Der Verband hält eine Stabilisierung der GKV-Finanzen grundsätzlich für notwendig.

Die vorgesehenen Sparmaßnahmen drohen jedoch aus BDA-Sicht ausgerechnet jene Versorgungsstrukturen zu schwächen, die gesundheitspolitisch gestärkt werden sollen.

Besonders deutlich wird dieser Widerspruch beim ambulanten Operieren, das politisch ausdrücklich ausgebaut werden soll.

Nach BDA-Auffassung verschlechtert das Gesetz zugleich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulante Leistungserbringer.

Der Verband befürchtet dadurch eine Erschwernis beim weiteren Ausbau ambulanter Operationskapazitäten.

BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia verweist darauf, dass seit Jahren mehr ambulante Eingriffe gefordert würden, während gleichzeitig die finanziellen Spielräume für ambulante Leistungserbringer begrenzt werden.

Wer Kosten im stationären Bereich senken wolle, müsse die ambulanten Strukturen stärken statt sie wirtschaftlich zu schwächen, mahnt Vescia.

Auch die stationäre Versorgung sieht der BDA unter Druck.

Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser.

Besonders betroffen seien personalintensive Fachgebiete wie die Anästhesiologie, in denen qualifiziertes Personal den größten Kostenfaktor darstellt.

BDA-Präsidentin Beck betont, dass Investitionen in Personal, Weiterbildung und Versorgungsqualität unter Druck geraten, wenn steigende Personalkosten nicht mehr ausreichend refinanziert werden.

Das liege weder im Interesse der Beschäftigten noch der Patientinnen und Patienten, so Beck.

Der BDA fordert, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konsequent an den politischen Versorgungszielen auszurichten.

Wer mehr Ambulantisierung wolle, müsse das ambulante Operieren stärken.

Wer hohe Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser stelle, müsse für eine verlässliche Finanzierung sorgen, insbesondere in personalintensiven Fachgebieten.

Beck kündigt an, sich unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren auf allen politischen Ebenen für Nachbesserungen einzusetzen.

Der zentrale Einwand des BDA trifft einen Punkt, der sich durch die gesamte aktuelle Reformdebatte zieht: Die Politik verfolgt mit Ambulantisierung und Krankenhausreform zwei Ziele gleichzeitig, ohne die dafür nötigen Finanzierungsstrukturen konsequent anzupassen.

Wenn ambulante Operationszentren wirtschaftlich unter Druck geraten, während gleichzeitig mehr Eingriffe dorthin verlagert werden sollen, entsteht eine paradoxe Situation, in der die politisch gewünschte Verlagerung durch die eigene Gesetzgebung erschwert wird.

Der BDA stellt die Anästhesiologie explizit als Beispiel für ein personalintensives Fachgebiete heraus: Anders als bei Geburtshilfe oder Notaufnahme, wo Schließungen jedoch medienwirksam und unmittelbar sichtbar sind, wirkt sich ein Anästhesiepersonalmangel eher indirekt aus, indem OP-Kapazitäten insgesamt schrumpfen, ohne dass ein einzelner Abteilungsname als Symbol dafür dient.

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