BStabG: Kaltes Kliniksterben prophezeit





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BStabG: Kaltes Kliniksterben prophezeit

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Neue Insolvenzwelle werde Krankenhäuser hinwegspülen (Die Welt).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet eine neue Insolvenzwelle infolge des GKV-Sparpakets, das am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.



DKG-Chef Gaß warnt: Jede dritte Klinik könnte Sparpaket nicht überleben

Berlin, 14.07.2026 08:37 Uhr

DKG-Vorstandschef Gerald Gaß sagte der Rheinischen Post, jede dritte Klinik könnte das Sparpaket nicht überstehen.

Seit 2022 haben nach seinen Angaben bundesweit 85 Krankenhäuser mit 102 Standorten Insolvenz angemeldet, einige davon bereits zum zweiten Mal.

Die Reform senke die Kreditwürdigkeit der Häuser weiter.

Viele Kliniken hätten schon jetzt nur noch liquide Mittel für vier Wochen.

Gaß erwartet eine Insolvenzwelle über drei Jahre, in der ein Drittel der Kliniken verschwinden könnte.

Besonders bedroht seien Grund- und Regelversorger in ländlichen Regionen.

Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von steigenden Ausgaben entlasten und weitere Beitragserhöhungen verhindern.

Es sieht Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche vor, zugleich höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte.

Aus Sicht von Gaß werden Kliniken zuerst Notaufnahmen, Geburtshilfen und Kinderstationen schließen, da diese die größten Verlustbringer seien.

Bundesweit gibt es laut Gaß nur noch rund 570 Geburtshilfen, früher waren es fast 1.200.

Nach einer aktuellen Umfrage unter Klinikträgern drohen 61 Prozent der Geburtshilfen wegzufallen oder ihr Angebot einzuschränken.

Zahlreiche Kliniken werden laut Gaß zudem ihre Notaufnahme schließen und nicht mehr durchgehend erreichbar sein.

Der DKG-Chef appellierte an die Bundesländer, die Hälfte des Sparvolumens von acht Milliarden Euro auszugleichen, also vier Milliarden Euro zu zahlen.

Andernfalls drohe ein kaltes Kliniksterben zulasten von Patienten und Regionen.

Die Forderung nach einer hälftigen Kostenübernahme durch die Länder ist nachvollziehbar, dürfte bei den Landesregierungen aber auf denselben Einwand stoßen wie bei anderen Verbandsforderungen zuletzt: Wer soll die vier Milliarden Euro aufbringen, ohne dass es an anderer Stelle im Landeshaushalt fehlt.

Am Ende dürfte entscheidend sein, ob die angekündigten Notfallprogramme einzelner Bundesländer diese Lücke tatsächlich schließen oder nur regional sehr unterschiedlich wirken.

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