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Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform

Vorschläge des Bundes werden Krankenhausschließungen nicht verhindern (Pressemeldung).



Die aktuellen Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Krankenhausreform werden den kalten Strukturwandel mit zahlreichen Insolvenzen und Krankenhausschließungen nicht verhindern. „Neben einer Reihe fachlicher Unstimmigkeiten fehlt bei dem Konzept des Bundes eine Antwort auf die
galoppierende Inflation und die Defizitentwicklung der Krankenhäuser. Obwohl Karl Lauterbach immer wieder öffentlich betont, in welcher Kostenfalle die
Krankenhäuser sitzen und deshalb viele Kliniken von der Schließung bedroht
sind, gibt es überhaupt keinen Vorschlag zur Problemlösung im Rahmen der
bevorstehenden Bund-Länder-Gespräche“, betont der Vorstandsvorsitzende der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Ein jüngst bekannt
gewordenes Papier des BMG für die Bund-Länder-Runde in dieser Woche beschreibt
beim Thema Finanzierungsreform lediglich einen mehrjährigen
Umverteilungsmechanismus ohne aber den dringend erforderlichen
Inflationsausgleich auf die Tagesordnung zu setzen. „Wie allein durch
Umverteilung des Mangels im Rahmen eines mehrjährigen Konvergenzprozesses die
akuten Probleme der Krankenhäuser gelöst werden können, bleibt ein Rätsel. Wenn
diese Hängepartie noch über Monate hinweg so weitergeht, werden Bund und Länder
schon im Herbst vor den Scherben ihrer verfehlten Politik stehen“, bekräftigt
Gaß die Forderung nach schnellen Finanzierungsentscheidungen.

Das aktuelle Papier des Bundes zeigt aber auch, dass die anhaltende Kritik
zahlreicher Experten, der DKG und der Länder an den ursprünglichen Ideen der
Regierungskommission aufgegriffen wurde. Basis für eine bundeseinheitliche
Krankenhausplanung soll das Konzept aus NRW sein. Die eigentlich geplante
verbindliche Einführung von neuen Krankenhausleveln soll sich nun, wie von der
DKG vorgeschlagen, an den vorhandenen Notfallstufen festmachen und final durch
die Länder festgelegt werden.

„Es sieht so aus, als ob der Bund den Ländern beim Thema Krankenhausplanung
deutlich entgegenkommt und die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der
Länder beachten will. Der Teufel steckt jedoch im Detail und deshalb müssen die
Länder sehr genau darauf achten, wie die Regelungen im Einzelnen formuliert
werden. Die Letztentscheidung bei den Leveln, Leistungsgruppen und den
Mindeststrukturvorgaben muss immer bei den Ländern verbleiben, sonst droht doch
noch eine kleinteilige Krankenhausplanung des Bundes durch die Hintertür“,
warnt der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wiederholt angekündigte
Finanzierungsreform bleibt aber weiterhin diffus. Aus dem Konzept geht nicht
hervor, wie die angekündigte Vorhaltefinanzierung funktionieren soll und auf
was sich die Krankenhäuser tatsächlich einstellen können. „Die
Vorhaltefinanzierung bleibt eine ungelöste Baustelle. Wir warnen davor, einen
kompletten Umbau des DRG Systems jetzt über das Knie zu brechen. Die
Finanzierungsreform sollte in mehreren Stufen abgearbeitet werden. Zunächst
brauchen wir den vollen Inflationsausgleich und schnelle Regelungen zur
dauerhaften Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. In einem zweiten Schritt
sollten die bereits existierenden Elemente der Vorhaltefinanzierung:
Sicherstellungszuschläge, Zentrumszuschläge und Notfallzuschläge aufgestockt
und ausgeweitet werden. Parallel dazu ist dann Gelegenheit, neue Formen der
Vorhaltefinanzierung sorgfältig zu entwickeln“, erläutert Gaß seine Erwartung
an die Bund-Länder-Gespräche.

Auch hinsichtlich des Strukturfonds braucht es Klarheit. Die Notwendigkeit von
Investitionen in strukturelle Maßnahmen ist im BMG-Papier erkannt, aber die
Aussagen zum Strukturfonds bleiben absolut vage. Es braucht ein eigenes
Investitionsprogramm für den Transformationsprozess. „Die von uns gemeinsam mit
dem Unternehmen vebeto aktuell simulierten Auswirkungen des vom BMG jetzt in
die Diskussion eingebrachten Basismodells führen wegen der
Patientenverschiebung zu Kapazitätsverlagerungen, Fusionen und Neubauten mit
einem erheblichen Investitionsbedarf. Im Minimum gehen wir davon aus, dass 24
Milliarden Euro benötigt werden, im Maximum sind es ca. 50 Milliarden Euro.
Dieses Investitionsvolumen enthält keine Finanzierungsmittel zur Beseitigung
des Investitionsstaus oder zur Verbesserung der Klimaneutralität. Daneben
entstehen weitere Kosten, wenn bestimmte Krankenhäuser nach Durchführung der
Reform nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sind und schließen müssen,“ so der
DKG-Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemeldung, 22.05.2023

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