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Bund und Land fördern Krankenhäuser mit zusätzlich rund 200 Millionen Euro

Bund und Land fördern Krankenhäuser mit zusätzlich rund 200 Millionen Euro (Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt das heute vom Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das im Oktober in Kraft treten soll. Es sieht umfangreiche Investitionen insbesondere in die Digitalisierung und die Notfallversorgung der Krankenhäuser vor. Ergänzend zum bisherigen Krankenhausstrukturfonds wird ein
Krankenhauszukunftsfonds geschaffen. Dieser fördert Investitionen in moderne
Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, IT- und
Cybersicherheit sowie regionale Versorgungsstrukturen. Hierfür stehen
Bundesmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro bundesweit zur Verfügung. Für die
Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz stehen rund 140 Mio. Euro zusätzliche
Bundesmittel bereit.

„Ich freue mich sehr, dass Rheinland-Pfalz im gestern beschlossenen
Nachtragshaushalt eine umfängliche Kofinanzierung seitens des Landes eingeplant
hat. Damit stehen den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz zusätzlich weitere rund
60 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung und bei den Krankenhäusern verbleibt
kein Eigenanteil“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler
dazu heute in Mainz.

Insgesamt ergibt sich ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von 200 Mio. Euro,
das die Krankenhäuser in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen investieren
können.

„Ich freue mich sehr, dass nicht nur umfangreiche Fördermöglichkeiten im
Bereich der Digitalisierung der Krankenhäuser geschaffen werden, sondern dass
es insbesondere auch gelungen ist, den Bund davon zu überzeugen, die
Fördermöglichkeiten für die IT-Sicherheit mit dem Krankenhauszukunftsgesetz
auch auf kleinere Krankenhäuser auszuweiten. Denn auch bedarfsnotwendige kleine
Krankenhäuser müssen in die Lage versetzt werden, die Sicherheit der IT und
damit auch der Patientendaten gewährleisten zu können. Gerade in ländlich
geprägten Gebieten kann der Ausfall eines Grund- und
Regelversorgungskrankenhauses massive Versorgungsdefizite zur Folge haben, die
nicht ohne Weiteres von umliegenden Häusern aufgefangen werden können“, so die
Ministerin.

Bedauerlich sei allerdings, dass der Bund sich für ein sehr bürokratisches
Antragsverfahren zulasten der Krankenhäuser und der Länder entschieden habe und
die Beantragung der Mittel beim Bund bis Ende 2021 befristet sei.

Die Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds im Detail wird auf Bundes- und
Landesebene nach Inkrafttreten voraussichtlich noch bis Ende dieses Jahres
geregelt werden. Dazu Bätzing-Lichtenthäler: „In Rheinland-Pfalz werden wir die
Beteiligten, insbesondere auch die Krankenhausgesellschaft und die
Krankenkassen, in die Erstellung der Verfahrensregelungen eng einbinden. Mein
Ziel ist es, dass die Mittel möglichst umfangreich und sinnvoll für die
Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz genutzt werden können.“

Zudem sieht das Gesetz die Einführung einer Sonderleistung für Pflegekräfte und
anderer Beschäftigte vor, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren.
Rheinland-Pfalz plant eine Aufstockung der geplanten Corona-Prämie in
Krankenhäusern aus Landesmitteln vorzunehmen. „Durch ihr herausragendes
Engagement und unter hohem persönlichen Einsatz haben insbesondere die
Pflegerinnen und Pfleger in den Krankenhäusern wesentlich dazu beigetragen, die
Corona-Pandemie zu stemmen. Mit der Corona-Prämie erfahren diese
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund der Versorgung von mit dem
Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren,
nun eine verdiente, finanzielle Anerkennung, die die Landesregierung gerne
unterstützen möchte“, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin
Bätzing-Lichtenthäler.

Quelle: Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 18.09.2020

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