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Bundestag beschließt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Bundestag beschließt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) (Bundesgesundheitsministerium).



Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz
wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm
Krankenhäuser“ umgesetzt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir senden damit das klare Signal:
Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre
digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig
gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen
unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige
Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden. So
verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich
im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden
Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.

Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen
Investitionskosten.

Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden
Euro zur Verfügung.

Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der
Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern
anmelden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die
Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin
nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.

Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden.

Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10% des Fördervolumens des
jeweiligen Landes gefördert werden.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere
digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von
Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen
zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische
Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den
KHZF finanziert werden.

Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30.
Juni 2023 evaluiert.

Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) wird um zwei Jahre bis
2024 verlängert.

Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Jahr 2019 wegen
der Corona-Pandemie entstanden sind, werden auf Verlangen des Krankenhauses in
Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und
ausgeglichen.

Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der
Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den
Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge
vereinbart werden.

Weitere Regelungen

Der Einsatz von Pflegekräften und anderen Beschäftigten in Krankenhäusern, die
durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und
Patienten besonders belastet waren, wird finanziell anerkannt. Krankenhäusern,
die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem
Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten zu versorgen hatten, werden
insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt.

Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten
Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro
betragen kann.

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020
begrenzt ausgedehnt.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche infolge der COVID-19-Pandemie
geschaffene und bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und
Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden
Angehörigen verlängert.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem "dualen Finanzierungssystem"
finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum
Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den
Krankenhausplan aufgenommen wurden. Die Krankenkassen und selbstzahlende
Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu
entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung,
Verbrauchsgüter).

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 18.09.2020

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