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Bundestag verabschiedet Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Bundestag verabschiedet Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) (Pressemitteilung).



Durch das heute im Bundestag verabschiedete Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) wird der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich gestärkt. Das erklären der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e.V. und der IKK e.V. gemeinsam in Berlin. Das Bündnis begrüßt
ausdrücklich, dass das Parlament die im GKV-FKG vorgesehene Reform des
Finanzausgleichs der Kassen (Morbi-RSA) als Gesamtpaket beschlossen hat. Es ist
zu erwarten, dass sich durch das Zusammenwirken aller Reformelemente die
massiven Verwerfungen zwischen den Kassenarten im Wettbewerb nun verringern.
Damit werde erreicht, dass die Beitragsgelder endlich wieder dorthin fließen,
wo sie für die Versorgung der Versicherten benötigt werden. Zudem könnten
Manipulationen im Morbi-RSA wirksam bekämpft werden.

Schere zwischen Über- und Unterdeckungen muss sich wieder schließen
Das Bündnis erinnert daran, dass die Ersatz-, Betriebs- und
Innungskrankenkassen durch Fehlsteuerungen des heutigen Morbi-RSA seit Jahren
deutlich weniger aus dem Gesundheitsfonds erhalten, als sie für die Versorgung
ihrer Versicherten benötigen. Die Schere zwischen den Über- und Unterdeckungen
klafft immer weiter auseinander. Laut den aktuellsten Zahlen
(RSA-Schlussausgleich 2018) liegt die Differenz zwischen Über- und
Unterdeckungen allein 2018 bei rund 2,6 Milliarden Euro.

Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltung bleiben erhalten
Das Bündnis begrüßt ausdrücklich, dass die Kompetenzen der Sozialen
Selbstverwaltung nun doch nicht durch den neuen - aus hauptamtlichen Vorständen
der Krankenkassen bestehenden - Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA)
beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eingeschränkt werden. Dies ist das erfreuliche
Ergebnis einer intensiv geführten öffentlichen Debatte. Die jetzt vorgenommene
Präzisierung stellt klar, dass Entscheidungen, die der Verwaltungsrat im Rahmen
seiner Zuständigkeit getroffen hat, nicht über den LKA ausgehebelt werden
dürfen. Zudem wird der Verwaltungsrat des GKV-SV nun nicht mehr von 52 auf 40
Sitze verkleinert.

Quelle: Pressemitteilung, 13.02.2020

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