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Bundesverband Geriatrie begrüßt DKG-Eckpunkte zur Pflegepersonalausstattung und -finanzierung im Krankenhaus

Bundesverband Geriatrie begrüßt DKG-Eckpunkte zur Pflegepersonalausstattung und -finanzierung im Krankenhaus (Pressemitteilung).



Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie) im vergangenen Jahr wiederholt die Einführung eines
Instruments zur Ermittlung einer bedarfsgerechten Pflegepersonalausstattung gefordert. Aus Sicht des Verbandes führen die seit Anfang 2019 in der Geriatrie geltenden
Pflegepersonaluntergrenzen nicht zu einer qualitativen Verbesserung in der
Krankenhauspflege geriatrischer Patienten. Umso mehr begrüßt der BV Geriatrie
die am 20. März 2019 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
veröffentlichten Eckpunkte zur Pflegepersonalausstattung und -finanzierung im
Krankenhaus.

Mit dem vorliegenden Eckpunktepapier der DKG sieht der BV Geriatrie seine
Position zur Ablehnung starrer Pflegepersonaluntergrenzen und die Forderung
nach einem Personalbemessungsinstrument bestätigt: „Die Einschätzungen aus den
Mitgliedseinrichtungen des Verbandes knapp drei Monate nach Inkrafttreten der
Personaluntergrenzen zeigen, dass diese nicht geeignet sind, eine
kontinuierliche Versorgungsqualität zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere
mit Blick auf das Pflegekonzept der Aktivierend-therapeutischen Pflege in der
Geriatrie (ATP-G) und seinen ohnehin hohen Zeit- und Personalaufwänden“, sagte
Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des BV Geriatrie. „Vielmehr gehen mit den
Untergrenzen fehlsteuernde Effekte und durch die Nachweis- und
Übermittlungspflichten enorme administrative Aufwände für die betroffenen
Einrichtungen einher“, erklärte van den Heuvel.

Die DKG beabsichtigt, gemeinsam mit Deutschem Pflegerat, Pflegekammern und
Gewerkschaften ein Personalbemessungsinstrument für das gesamte Krankenhaus
(Ganzhausansatz) zu entwickeln. Der BV Geriatrie hat in der Vergangenheit
bereits eine geriatriespezifische Pflegepersonalregelung (PPR GER) unter
besonderer Berücksichtigung der zeitlichen und pflegepersonellen Aufwände zur
Anwendung der ATP-G entwickelt. Die nun von der DKG erklärte Absicht versteht
der BV Geriatrie als Bestätigung dieser Entwicklungsarbeit und als Anerkenntnis
der Krankenhausträger, auch in Zukunft eine hochwertige, bedarfs- und
patientengerechte Versorgungsqualität gewährleisten zu wollen.

Quelle: Pressemitteilung, 05.04.2019

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