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BWKG-Indikator 2/2021: Fast zwei Drittel der Krankenhäuser in 2021 mit roten Zahlen

BWKG-Indikator 2/2021: Fast zwei Drittel der Krankenhäuser in 2021 mit roten Zahlen (Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg).



Krankenhausschutzschirm 2021 absolut unzureichend – Krankenhäusern droht mitten in der Pandemie ein finanzielles Desaster – Pflegepersonal dringend gesucht . Das Pandemiejahr 2021 droht für die Krankenhäuser zum finanziellen Desaster zu werden. Die Politik muss hier umgehend tätig werden, und zwar auf
der Bundes- und der Landesebene“, macht der Vorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, mit Blick auf die Ergebnisse
des BWKG-Indikators 2/2021 deutlich. Die Krankenhausfinanzierung müsse ein
hervorgehobenes Thema für die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Bundesländer am 09.12.2021 und für die neue
Bundesregierung sein!

Nach den Ergebnissen des BWKG-Indikators rechnen 65 % der bis November
befragten baden-württembergischen Krankenhausgeschäftsführungen damit, dass ihr
Haus das Jahr 2021 mit roten Zahlen abschließen wird. Eine derartig hohe
Defizitquote gab es noch nie bei den Indikator-Umfragen. „Inmitten einer
Pandemie, in der die Krankenhäuser eine zentrale Rolle für die COVID-19
Patientinnen und Patienten einnehmen, lässt die Politik die Kliniken bisher
finanziell im Regen stehen!“, stellt Heiner Scheffold fest.

Ein weiterer Höchstwert wird beim Indikator für den Fachkräftemangel erreicht:
92,6 % der Kliniken haben Schwierigkeiten, offene Stellen in der Pflege zu
besetzen.

Im Rahmen des BWKG-Indikators werden die Geschäftsführer der
BWKG-Mitgliedseinrichtungen seit Frühjahr 2010 regelmäßig zu ihrer Einschätzung
der wirtschaftlichen Situation und zur Gewinnung von Fachkräften befragt.

Zu Beginn der Pandemie hat der aktuell noch geschäftsführende
Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, versprochen, „dass entstehende
wirtschaftliche Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden und kein
Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt“.

„Die Krankenhäuser erwarten, dass die
neue Bundesgesundheitsministerin oder der neue Bundesgesundheitsminister zu
diesem Versprechen steht. Die Realität heute, 20 Monate nach Beginn der
Pandemie, sieht leider anders aus, wie die BWKG-Umfrage zeigt. Die neue
Bundesregierung muss umgehend handeln und den finanziellen Rahmen der
Krankenhäuser schnell und nachhaltig absichern“, fordert Scheffold und fasst
die Forderungen wie folgt zusammen: „Zum einen müssen die durch die Pandemie
wegfallenden Erlöse aus der Patientenbehandlung für alle Krankenhäuser
vollständig und nicht nur anteilig ausgeglichen werden. Zum anderen müssen die
überdurchschnittlichen Kosten, die für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen
und -Patienten entstehen, durch dauerhafte Erlöszuschläge finanziert werden.
Und da die Pandemie nicht am 31.12.2021 enden wird, muss auch für das Jahr 2022
ein wirksamer Schutzschirm für die Finanzen der Krankenhäuser etabliert
werden.“

„Die Umsetzung dieser Forderungen würde wichtige Finanzlücken aus der
Patientenbehandlung schließen. Gleichzeitig würden aber noch weitere
Defizitbereiche bestehen bleiben, denn viele Zusatzkosten und wegbrechende
Erlöse in anderen Bereichen würden noch gar nicht erfasst“, so Scheffold
weiter. Dies betreffe beispielsweise die fehlenden Erlöse von Privatpatienten,
die zurückgegangenen Patientenzahlen in den Ambulanzen und die Einnahmeausfälle
aus anderen Geschäftsfeldern (z. B. ambulante Physiotherapie, Parkhäuser,
Cafeteria, usw.), die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des
Krankenhausbetriebs leisten. Auch würden die Kliniken nach wie vor erheblich
durch pandemiebedingte Zusatzkosten und -investitionen belastet. Deshalb sei es
wichtig, dass auch das Land – wie im Jahr 2020 – einen finanziellen Beitrag zur
Stabilisierung der Kliniken leiste, um sicherzustellen, dass die Krankenhäuser
nicht auf den Kosten der Pandemie sitzen bleiben.

„Die bisherigen Maßnahmen des Bundesgesetzgebers sind unzureichend, da bislang
nur 98 % des Leistungsniveaus abgesichert werden. Wenn ein Krankenhaus 2 % der
Erlöse verliert, summiert sich das schnell zu einem Millionenbetrag“, ergänzt
Scheffold. Der im Rahmen des gerade geänderten Infektionsschutzgesetzes
eingeführte Versorgungsaufschlag habe eine kleine Verbesserung für die
Krankenhäuser gebracht, die COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandeln.
„Das ist aber nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein“, betont
Scheffold. Dafür sorge die überaus komplexe Gesetzeslage. Danach erhält ein
Krankenhaus beispielsweise einen Versorgungsaufschlag von 7.800 Euro pro
Coronafall. „Das klingt erstmal nicht schlecht. Am Jahresende bleibt dem
Krankenhaus aber nur 15 % davon als Erlös. Das sind 1.170 Euro. Die restlichen
85 %, also 6.630 Euro helfen zwar kurzfristig bei der Liquidität, müssen aber
durch komplizierte Verrechnungen wieder zurückgegeben werden“, erläutert
Scheffold.

„In der vergangenen Woche hat die Landesregierung beschlossen, dass die
Krankenhäuser 40 % ihrer Intensivkapazitäten für COVID-19-Patientinnen und
Patienten bereithalten müssen. Wie die daraus folgenden finanziellen
Belastungen ausgeglichen werden sollen, ist bislang nicht geklärt. Wer die
Freihaltung von Betten anordnet, muss dies auch finanzieren“, so der
Vorstandsvorsitzende weiter. Es sei mehr als überfällig, dass sich Bund und
Länder zusammensetzen und tragfähige Lösungen für die Krankenhäuser für die
Jahre 2021 und 2022 finden. Nicht vergessen werden dürften dabei auch die
Krankenhäuser, die aufgrund ihres Leistungsspektrums keine COVID-19-Patienten
behandeln, aber massive Einnahmeeinbrüche haben, da die Patientenzahlen
pandemiebedingt dramatisch sinken. Dies gelte beispielsweise für psychiatrische
Krankenhäuser und Fachkrankenhäuser, etwa in der Neurologie.

„Die Suche nach qualifiziertem Personal bleibt immer öfter erfolglos“, bringt
Scheffold ein weiteres zentrales Ergebnis des aktuellen BWKG-Indikators
(2/2021) auf den Punkt. 92,6 % der Krankenhäuser haben Probleme, Pflegekräfte
zu finden. Seit dem Beginn der BWKG-Indikator-Befragungen im Jahr 2010 war es
noch nie so schwierig, freie Stellen in der Pflege zu besetzten.

„Es muss alles getan werden, damit jeder, der eine Ausbildung zur
Pflegefachkraft machen möchte, auch eine machen kann“, fordert Scheffold. Dafür
müssen die Reha-Kliniken als Ausbildungsträger schnell zugelassen werden, wie
das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ja auch vorgesehen sei.
Außerdem müsse es endlich möglich sein, dass ambulante Ausbildungsphasen auch
in den Ambulanzen der Krankenhäuser absolviert werden können. Ausländische
Fachkräfte müssen schneller anerkannt werden. „Ein ganz zentraler Baustein ist,
dass der dringend notwendige Bürokratieabbau endlich angegangen werden muss.
Denn die Mitarbeiter der Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen
verbringen einen stetig wachsenden Teil ihrer Arbeitszeit mit der
Dokumentation. Diese Zeit fehlt für die Behandlung und Pflege der Patienten und
führt zu einer sinkenden Arbeitszufriedenheit“, so Scheffold abschließend.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg, 26.11.2021

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