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Chance für zukunftsfähige Krankenhausstrukturen nicht verpassen

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) sieht Nachbesserungsbedarf beim vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) (NKG).



Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) sieht Nachbesserungsbedarf beim vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Dem im Entwurf formulierten Ziel einer Neuordnung der Krankenhausstrukturen stimmen die Kliniken zwar ausdrücklich zu, hinsichtlich
der konkreten Umsetzung gibt es jedoch noch Schwachstellen. Darauf weist die NKG anlässlich der morgen bevorstehenden Beratungen im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags hin.

Zuvor hatten die Krankenhäuser bereits eine ausführliche Stellungnahme zum NKHG
abgegeben und – gemeinsam mit weiteren Beteiligten des Planungsausschusses –
kritisiert, dass bei einem derart wichtigen Gesetz keine öffentliche Anhörung
stattfindet. „Wir hoffen, dass unsere ausführlichen und fundierten
Änderungsvorschläge jetzt in den Diskussionen im Sozialausschuss das notwendige
Podium erhalten“, sagt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG.

Nach Auffassung der NKG bietet das Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich eine
große Chance, notwendige Weichen für zukunftsfähige Krankenhausstrukturen zu
stellen und damit die Versorgungssicherheit in Niedersachsen zu gewährleisten.
„Bedauerlicherweise sind die beabsichtigten Ziele mit den gewählten
Regelungsinhalten des Gesetzes in wichtigen Punkten nicht erreichbar. Hier muss
aus Sicht der Krankenhäuser dringend nachgebessert werden“, betont Dr. Aldag.

So fehlen in dem Gesetzentwurf unverständlicherweise jegliche Ansätze zur
besseren finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser. Und das, obwohl die
Enquetekommission und der Niedersächsische Landtag wiederholt klargestellt
haben, dass eine Verdoppelung der Gesamtinvestitionsmittel für die
Krankenhäuser dringend erforderlich ist. Ein klares Bekenntnis des Landes, dass
der gewünschte Strukturwandel verbindliche Regelungen zum Umfang der
notwendigen Finanzmittel erfordert, bleibt somit aus. Vielmehr das Gegenteil
trifft zu: Im Einzelfall ist dem Entwurf zufolge sogar eine Kürzung der
Pauschalfördermittel vorgesehen.

„Nicht nachvollziehbar für uns ist, dass mit der geplanten Novellierung
umfangreiche bürokratische Überregulierungen und Reglementierungen auf den Weg
gebracht werden sollen. Diese kosten Zeit und Geld und stiften keinen
erkennbaren zusätzlichen Nutzen“, kritisiert NKG-Verbandsdirektor Helge
Engelke. Zielsetzung des neuen NKHG muss ein Abbau von Bürokratie sein, damit
die Belastung des Personals so niedrig wie möglich gehalten wird und die
ohnehin begrenzten Personalressourcen in den Krankenhäusern optimal genutzt
werden können. Die Einführung eines weiteren Beauftragten für demente
Patientinnen und Patienten sowie die Einführung umfangreicher Anzeige- und
Berichtspflichten stehen diesem Ziel entgegen und werden daher von der NKG
abgelehnt.

Vor dem Hintergrund des großen Engagements der Krankenhäuser sowohl während der
Corona-Pandemie als auch in der aktuellen humanitären Krise aufgrund des
Krieges in der Ukraine stoßen die in einzelnen Vorschriften des Gesetzes zum
Ausdruck kommenden Misstrauensbekundungen, Strafandrohungen und
Kontrollinstrumente auf völliges Unverständnis. „Der zusätzliche und unnötige
Druck durch die vorgesehenen Straf-Regelungen ist das falsche Signal an die
hochmotivierten und engagierten Mitarbeitenden in den Krankenhäusern“, so
Engelke. Gesetzesformulierung und Begründung suggerierten, dass den
Verantwortlichen in den Krankenhäusern nicht vertraut werden könne und sie in
einem engen Korsett von Kontrollen gehalten werden müssten. „Diese Sichtweise
ist von Vorgestern“, betont Engelke „Ich bin überzeugt, dass wir in den letzten
zwei Jahren klar das Gegenteil bewiesen und Vertrauen und Wertschätzung
verdient haben.“

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Paragrafen zur Krankenhausplanung und hier
insbesondere zur Aufnahme in den und zum Ausscheiden aus dem Krankenhausplan
sehen nach Einschätzung der NKG zu weitgehende Eingriffe in die grundgesetzlich
geschützten Träger- und Eigentumsrechte vor. Hier hat die NKG konkrete
Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Maßnahmen zur Strukturveränderung sind
unter der Prämisse einer Stärkung der Trägervielfalt voranzutreiben. „Alles
andere wird einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten und daher für mehr
Rechtsunsicherheit als für Klarheit sorgen“, ist sich Dr. Aldag sicher.

Quelle: NKG, 01.06.2022

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