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"Chance vertan" - DGINA kritisiert Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung

"Chance vertan" - DGINA kritisiert Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (Pressemitteilung).



Sollte der Referentenentwurf in dieser Form verabschiedet werden, hätte die Politik die große Chance vertan, die Sektorengrenzen tatsächlich zu überwinden und die Notfallversorgung von Grund auf neu und sinnvoller zu strukturieren.

„Der Entwurf verfolgt vor allem ökonomische Steuerungsziele, die
Patientenperspektive ist nicht ausreichend berücksichtigt“, kritisiert Pin. Es
sei sehr fraglich, ob diese Reform zu einer verbesserten Versorgung von
Notfallpatienten führe. Im Gegenteil sei zu befürchten, dass Wege für die
Patienten weiter und Zeiten bis zur Behandlung kritisch kranker Patienten
länger werden.

Die DGINA kritisiert vor allem die Pläne zu den geplanten Integrierten
Notfallzentren (INZ). Diese sollen zukünftig an bestimmten Krankenhäusern
gemeinsam von Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betrieben
werden, um die Patienten durch eine vorgeschaltete „Filterfunktion“ besser zu
steuern.
„Das, was das BMG jetzt mit den INZ vorhat, ist ein klarer Affront gegenüber
den Klinikärzten“, sagt Martin Pin. Spezialisierte Notfallmediziner aus der
Klinik würden offenbar nur noch als Lückenbüßer gebraucht. Wenn ihre Expertise
nicht mehr gefragt sei, seien außerdem negative Konsequenzen für die Qualität
der Notfallversorgung und für die Patientensicherheit zu befürchten.

Mindestens an drei Punkten müssen nach Ansicht der DGINA dringend Korrekturen
vorgenommen werden:

Fachliche Leitung der INZ
Der Referentenentwurf sieht vor, dass INZ allein unter die fachliche Leitung
der KVen gestellt werden. Das lehnt die DGINA ab. „Die medizinisch fachliche
Leitung des INZ muss von einem Facharzt mit der Weiterbildung Notfallmedizin
übernommen werden und nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne
jede Fachqualifikation“, sagt Martin Pin. „Im Sinne der Patientensicherheit und
der Qualitätssicherung gehört die Steuerung und Leitung der Versorgung von
Notfallpatienten im INZ in die Hände von notfallmedizinischen Profis mit einer
fünf- bis siebenjährigen Ausbildung.

Betrieb und Organisation der INZ
Wie der Betrieb eines INZ genau geregelt werden soll, lässt der
Referentenentwurf offen. Die DGINA befürchtet, dass es nicht gelingen wird, den
Betrieb eines INZ rund um die Uhr allein mit Vertragsärzten aufrecht zu
erhalten. Ein täglicher 24-Stunden-Betrieb werde vermutlich nur durch die
Nebentätigkeit von notfallmedizinisch wenig qualifizierten Ärzten oder durch
Kooperationsverträge mit Krankenhausärzten möglich sein. „Wenn die fachliche
Leitung eines INZ allein bei den KVen liegt, wären die Krankenhausärzte dann
gleich doppelt die Dummen“, sagt Martin Pin „Sie haben fachlich nichts zu
sagen, müssen aber die Personalknappheit ausgleichen.“ Die Überlastung der
Notaufnahmen werde dadurch sicherlich nicht verringert, sondern eher erhöht.

Kürzung der ambulant erbrachten ärztlichen Leistungen an Krankenhäusern ohne
INZ
Krankenhäuser, die kein Standort eines INZ sind, sollen nach dem Entwurf mit
einem Vergütungsabschlag von 50 Prozent regelrecht bestraft werden, wenn sie
ambulante Notfall-Leistungen erbringen. Für die DGINA ist diese Regelung
absolut inakzeptabel. Denn: Das behandelnde Krankenhaus hat weder Einfluss auf
den Selbsteinweiser noch auf die Zuweisung durch den Rettungsdienst. Aufgrund
der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht jedes Arztes, ist es nicht möglich,
Patienten abzuweisen, ohne sie vorher gründlich ärztlich zu untersuchen.

„Der prinzipiell richtige Weg hin zu einer sektorenunabhängigen
Notfallversorgung – wie er im Gutachten des Sachverständigenrates und im
Eckpunktepapier des BMG zu erkennen war – wird mit dem Referentenentwurf leider
verlassen“, sagt Martin Pin. Die DGINA werde sich Im Gesetzgebungsverfahren
jetzt dafür einsetzen, dass die Konstruktionsmängel des Gesetzes korrigiert
werden.

Quelle: Pressemitteilung, 14.01.2020

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