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Corona-Hilfen für Krankenhäuser: Plusminus-Beitrag hält Faktencheck nicht stand

Corona-Hilfen für Krankenhäuser: Plusminus-Beitrag hält Faktencheck nicht stand (DKG).



Der Plusminus-Bericht zu den Corona-Hilfen für Krankenhäuser vom 2. Dezember wird den journalistischen Grundsätzen guter Recherche nicht gerecht. Mit vielen Halbwahrheiten hat er die Situation in den Krankenhäusern falsch wiedergegeben. So wird die Freihaltepauschale sowohl in ihrem Sinn als auch in ihrer Umsetzung
schlicht grob verzerrt dargestellt. Im Bericht heißt es: „Denn die
Freihaltepauschale gab es nicht nur für Intensivbetten, sondern für alle freien
Betten. So haben Kliniken davon profitiert, die zur Bewältigung der Pandemie
kaum etwas beigetragen haben.“ Dies zeigt die Unkenntnis der Autoren darüber,
warum die Freihaltepauschale im März eingeführt wurde. „Damals ging es in einem
breiten Konsens von Politik, Krankenkassen und Krankenhäusern darum, möglichst
viele nicht dringlich notwendige Krankenhaus-Leistungen zu verschieben. Ziel
war es, so viele Ressourcen wie möglich zu bündeln, um eine hohe Welle von
COVID-Patienten bewältigen zu können. Dazu war es unbedingt notwendig, in allen
Versorgungsbereichen, auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken,
Betten freizubekommen, damit deren Personal in anderen Kliniken COVID-Patienten
hätte versorgen können. Selbst Rehakliniken wurden aufgefordert, ihre
Kapazitäten für die befürchtete Überlastung der Akutkrankenhäuser
bereitzuhalten.

Die Journalisten von Plusminus haben offensichtlich die eindringlichen Appelle
der Kanzlerin, des Bundesgesundheitsministers und der Länder aus dem März aus
den Archiven gelöscht, die die Krankenhäuser zur maximalen Freihaltung gedrängt
haben“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG.

Beides, Freihaltung zur Konzentration aller Ressourcen auf die Versorgung von
COVID-Fällen und der unabweislichen medizinischen Bedarfe und
Infektionsprophylaxe durch Zurückstellung elektiver Leistungen, führt in der
gesetzlich vorgesehenen Systematik der Krankenhausfinanzierung zu
Erlösausfällen und zu einer die medizinische Leistungsfähigkeit gefährdenden
wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser. Deshalb sind die
Rettungsschirmausgleiche für alle Kliniken, einschließlich der Rehakliniken,
notwendig. Es wäre redlich, wenn die Redaktion diesen Zusammenhang dem Publikum
dargestellt hätte.

„Dass es nicht zu extremen Überlastungen wie in Italien und anderen Ländern
kam, ist ein Glück, darf aber nicht zu haltlosen Vorwürfen gegenüber den
Kliniken führen. Denn diese haben sich schlicht an die dringende Aufforderung
von Bundesgesundheitsminister und Bundeskanzlerin gehalten und ihre Leistungen
zurückgefahren, wo es möglich war“, so Gaß.

Gänzlich falsch ist die von Professor Lange von der DIVI erhobene Kritik, dass
aufgrund der Freihaltepauschale Krankenhäuser angeblich zu viele Betten ans
Intensivregister melden würden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Für
die Freihaltepauschale ist die Zahl der Behandlungstage des Vorjahres
maßgeblich. Hatte ein Krankenhaus eine geringere Zahl an Behandlungstagen als
im Vorjahresdurchschnitt, löste dies die Zahlung der Pauschale aus. Hat es
allerdings nur die Zahl der Betten erhöht, war dies nicht der Fall. Es wäre die
Aufgabe eines journalistischen Beitrages, dies richtig darzustellen.

Hinsichtlich der Intensiv- und Beatmungskapazitäten wäre es zudem richtig
gewesen darauf hinzuweisen, dass es der ausdrückliche politische Auftrag war,
die Zahl der Betten zu verdoppeln. Für die von Plusminus aufgebrachte
Behauptung, dass Krankenhäuser Beatmungsgeräte nur geleast hätten, bleiben die
Redakteure außer dem schwammigen Hinweis, dies hätten Insider berichtet,
jegliche Beweise schuldig. Wenn diesen Insidern Betrugsfälle bekannt sind,
sollten sie diese zur Anzeige bringen. Es ist aber unredlich, eine ganze
Branche unter Verdacht zu stellen.

Quelle: DKG, 03.12.2020

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