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Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser reicht nicht aus

Mit dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen verlieren Berliner Krankenhäuser jeden Monat rund 30 Millionen Euro an Liquidität (Berliner Krankenhausgesellschaft).



Die aktuellen Regelungen zum Krankenhaus-Rettungsschirm reichen nicht aus. Um die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren, fordert die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) wirtschaftliche Planungssicherheit über den 18. April 2022 hinaus. Am 18. März 2022 hat der Bundestag der Änderung des
Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit ließ das Bundesministerium für Gesundheit auch den Rettungsschirm für die Krankenhäuser auslaufen und erklärte mit diesem Zeichen
die pandemisch bedingten Belastungen in den Krankenhäusern für beendet. Erst
zum 22. März 2022 legte man eine Rechtsverordnung vor, in der die
Ausgleichszahlungen bis zum 18. April 2022 verlängert werden. Mit dem Auslaufen
dieser Ausgleichszahlungen verlieren Berliner Krankenhäuser jeden Monat rund 30
Millionen Euro an Liquidität.

„Die Zeit bis Ostern wurde politisch nicht genutzt, um für Krankenhäuser eine
dringend nötige Fortsetzung oder Alternative zum Rettungsschirm auf den Weg zu
bringen. Nach wie vor gibt es viele Corona-Patienten/-innen im Krankenhaus und
eine hohe Anzahl an Personalausfällen. Von Entspannung oder Regelbetrieb sind
wir im Krankenhaus weit entfernt. Im Gegenteil, viele Häuser haben aufgrund
hoher Personalausfälle ihr Versorgungsangebot eingeschränkt. Erneut gibt es
keine Verlässlichkeit der politischen Entscheidungsträger.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach nimmt in Kauf, dass die Krankenhäuser mit
dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen zu Ostern erheblichen wirtschaftlichen
Risiken ausgesetzt sind. Dabei hatte die Bundesregierung zu Beginn der Krise
versprochen, kein Krankenhaus werde wegen der Corona-Pandemie in
Wirtschaftsnöte geraten. Auf diese Zusage haben sich die Krankenhäuser
verlassen. Der Bundesgesundheitsminister muss ein alternatives Hilfesystem
errichten oder per Rechtsverordnung die bestehenden Hilfen verlängern. Hierzu
gehört zwingend die Rücknahme des Abzugs von zwei Prozent beim
Ganzjahreserlösausgleich. ‚Streichen Sie endlich den Abzug. Das ist die
dringend benötigte Hilfe‘“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

Der Ganzjahresausgleich 2021 und 2022, bei dem die liquiditätssichernden
Ausgleichszahlungen angerechnet werden, ist auf 98 Prozent der Umsätze
begrenzt. Eine 2-prozentige Selbstbeteiligung wird für pandemiebedingte
Leistungsrückgänge vorgegeben. Dadurch entstehen erhebliche Verluste, die nicht
kompensiert werden. Auch angesichts der enorm gestiegenen Energie- und
Sachkosten, die nach den geltenden Regelungen nicht durch die Krankenkassen
refinanziert werden, ist eine Streichung des 2-prozentigen Selbstbeteiligung
dringend geboten.

Quelle: Berliner Krankenhausgesellschaft, 14.04.2022

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