COVID-19: DIN stellt Normen für medizinische Ausrüstung zur Verfügung /> Mecklenburg-Vorpommern: Gesundheitsminister bei Finanzierungsstreit hinter Kliniken />

Coronavirus: Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser mydrg.de





groups

Coronavirus: Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser

Coronavirus: Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Die Landesregierung hatte eine finanzielle Stärkung der Kliniken im Kampf gegen das Coronavirus auf Bundesebene mitangestoßen. Schleswig-Holstein setzt sich nun für Verbesserungen des Referentenentwurfs der Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetz ein. Auf Basis eines ersten Entwurfes – der offenbar auch
Kliniken zur Beurteilung vorliegt – hatten die Gesundheitsministerinnen und
-minister bereits gestern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn
zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der
Krankenhäuser sowie notwendige Anpassungen erörtert.

"In dieser Situation muss für alle Kliniken klar sein, dass sie nicht
finanziell bestraft werden für ihren großen Einsatz gegen das Coronavirus. Wir
wollen den Kliniken jetzt Verlässlichkeit geben, dafür setzt sich die
Landesregierung ein", so Gesundheitsminister Heiner Garg.

Schleswig-Holstein will daher folgende Verbesserungen erreichen:

es muss sichergestellt werden, dass die die Krankenhäuser einen einfach zu
handhabenden Ausgleich für die hohen Sachkosten erhalten, die derzeit für das
gesamte medizinische Verbrauchsmaterial zu zahlen sind. Es sollte daher auch
eine rückwirkende Lösung vorgesehen werden und die Zeitspanne deutlich länger
gewählt werden.
die Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Kliniken,
die Covid19-Patienten behandeln, soll vorübergehend ganz ausgesetzt werden,
also auf 0 % gesetzt werden. Alle Ressourcen werden für die Versorgung benötigt
werden. Für alle anderen Krankenhäuser könnte die im Gesetzentwurf reduzierte
Prüfquote von 5% gelten.
dass Tageskliniken ebenfalls in die zusätzlichen Maßnahmen zur Stabilisierung
der Finanzausstattung der Krankenhäuser aufgenommen werden. Dies ist wichtig,
da Tageskliniken geschlossen worden sind, damit die personellen und räumlichen
Ressourcen für die Versorgung von COVID-19 Patienten verfügbar gemacht werden.
Daher muss die vorgesehene Regelung zur Vergütung "freier Betten" ergänzt
werden und diese ebenfalls rückwirkend für jeden im Verhältnis zum Vorjahr
freien Platz in einer teil-stationären Versorgung (Tagesklinik) eine Vergütung
erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein sichert den Kliniken zudem zu, die notwendigen
Investitionskosten an den Krankenhäusern zu übernehmen, die im Zusammen mit der
Behandlung von COVID-19 Patienten entstehen und nicht ausreichend durch das
Krankenhausentlastungsgesetz, bzw. Bundesgesetz gedeckt werden. Dazu gehören
sowohl Investitionen zur Beschaffung von Geräten (z. B. Beatmungsgeräte,
Dialysegeräte; Perfusoren etc.) aber auch bauliche Maßnahmen (z. B. Aufstellung
von Containern für Belange der stationären Versorgung, kurzfristige Herrichtung
von (nicht-genutzten) Gebäudestrukturen). Dieses gilt auch für Übergangs- und
provisorische Maßnahmen.

Wie mitgeteilt hatten die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder
bereits gestern gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister Spahn zusätzliche
Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser sowie
notwendige Anpassungen auf Basis eines ersten Referentenentwurfes erörtert.

Zu den Anpassungsplänen gehören unter anderem, Stand 22.3.:

Die Höhe der tagesbezogenen Pauschale zur Refinanzierung von Kosten aufgrund
der Verschiebung nicht medizinisch notwendiger elektiver Leistungen wird nicht
mehr nach unterschiedlichen Bettengrößenklassen differenziert. Rückwirkend zum
16.3.2020 erhalten die Krankenhäuser für jedes im Verhältnis zum Vorjahr „freie
Bett“ eine Tagespauschale in Höhe von 560 €.
Die Krankenhäuser erhalten für jede neu geschaffene intensivmedizinische
Behandlungs-einheit mit Beatmungsmöglichkeit einen Bonus in Höhe von 50.000 €
aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Das Pflegeentgelt in Höhe von zukünftig 175 € verbleibt vollständig beim
Krankenhaus. Eine Spitzabrechnung am Ende des Jahres 2020 findet nicht statt.
Der Fixkostendegressionsabschlagwird für das Jahr 2020 ausgesetzt.
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung wird rückwirkend zum 1. März 2020 für
sechs Monate ganz ausgesetzt.
Rehabilitationseinrichtungen können auch Nicht-Corona Patientinnen und
Patienten zur akutstationären Krankenhausversorgung aufnehmen und abrechnen.
Die Bundesregierung wird zu dem Gesetz und den final beschlossenen Änderungen
informieren.

Quelle: Pressemitteilung, 22.03.2020

« COVID-19: DIN stellt Normen für medizinische Ausrüstung zur Verfügung | Coronavirus: Zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzausstattung der Krankenhäuser | Mecklenburg-Vorpommern: Gesundheitsminister bei Finanzierungsstreit hinter Kliniken »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige