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COVID-19-Gesetz läutet die Totenglocke für Kliniken

COVID-19-Gesetz läutet die Totenglocke für Kliniken (BDPK).



Der gegenwärtig vom Kabinett diskutierte Krankenhaus-Rettungsplan sieht laut Presseberichten Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe für die Krankenhäuser vor. Krankenhäuser, die wegen des Coronavirus planbare Operationen aussetzen oder verschieben, bekämen die Ausfallkosten pauschal erstattet und kompensiert.

Dazu erklärt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher
Privatkliniken e.V., der über 1000 Krankenhäuser und Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken in Deutschland vertritt, in denen im Jahr 8 Millionen
Patienten behandelt werden:

„Was generös klingt, ist in Wahrheit die Totenglocke für die deutschen
Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehakliniken. Wenn das Gesetz Realität wird,
werden bereits ab April Kliniken massiv insolvent gehen. Betriebsbedingte
Kündigungen und Massenentlassungen von gerade jetzt dringend benötigtem
Krankenhauspersonal sind die Folge. Kanzlerin Merkel muss Gesundheitsminister
Spahn unmittelbar stoppen. Anderenfalls macht sie sich mitschuldig am Tod von
Tausenden von Patienten. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in Deutschland
Menschen sterben, weil Krankenhäuser schließen. Wir sind eines der reichsten
Industrieländer der Welt mit einem international anerkannten Gesundheitssystem,
das gerade in den Ruin getrieben wird. Alle Mitglieder sind fassungslos, dass
der Moment der schwersten weltweiten Gesundheitskrise genutzt wird, um das
Sterben von Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehakliniken zu beschleunigen.“

Das heißt konkret, alle diese Kliniken erbringen nicht mehr ihre bisherigen
Leistungen, sondern stellen diese ein, um andere Patienten versorgen zu können.
Damit fällt für alle Kliniken sofort die wirtschaftliche Grundlage weg. Laut
dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Krankenhäuser mit einer pauschalen
Erstattung pro Belegungstag rechnen können, die bei Weitem nicht reicht, um die
Kosten zu decken. Für die Vorsorge- und Rehakliniken ist gar keine Finanzierung
vorgesehen. Die Umsatzeinbußen können von den Kliniken nicht aufgefangen
werden, ein wirtschaftlicher und kostendeckender Betrieb wird unmöglich
gemacht. Tausende von Arbeitsplätzen sind akut in Gefahr.

Die Krankenhäuser hatten bereits mit den AOKen eine sachgerechte Lösung
gefunden und ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Statt eines unbürokratischen
Rettungsschirms hat das Bundesgesundheitsministerium nun ein Bürokratiemonster
aufgebaut.

Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die vorliegende Gesetzgebung
grundlegend abzuändern, um die Grundlage für die Bewältigung der Krise zu
schaffen. Unsere gute klinische Infrastruktur ist eine Chance, mit einem blauen
Auge aus der Krise zu kommen.

Quelle: BDPK, 21.03.2020

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