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Das ändert sich 2021 für Krankenversicherte

Das ändert sich 2021 für Krankenversicherte (VdEK).



Auch 2021 gibt es wieder zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Versicherte. Dazu gehören die Verbesserung der Personalsituation in Krankenhäusern und Pflegeheimen, die finanzielle Entlastung von Betriebsrentnern und der Ausbau der Präventionsleistungen
durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zudem wird die Digitalisierung mit der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) und weiteren digitalen Angeboten ein
großes Stück vorangebracht.

Neue Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern
Ab 1. Februar 2021 werden weitere Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt. Sie
gelten für die Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Pädiatrie
(Kinder- und Jugendmedizin) und pädiatrische Intensivmedizin. Die Untergrenzen
sind als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt. So dürfen
beispielsweise auf eine Pflegekraft in einer Pädiatrie in der Tagesschicht
maximal sechs Patienten kommen. In der Nachtschicht sind es zehn Patienten pro
Pflegekraft.

20.000 zusätzliche Hilfskräfte-Stellen in Pflegeheimen
Bundesweit sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Hilfskräfte in der
vollstationären Pflege geschaffen werden. Pflegeheimen, die zusätzliche
Hilfskräfte beschäftigen, werden die Kosten von der Pflegeversicherung
erstattet. Die Gesamtkosten für die zusätzlichen Hilfskräfte werden für 2021
auf ca. 680 Millionen Euro geschätzt. Pflegebedürftige werden mit diesen Kosten
nicht belastet.

Einführung elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 2021 wird die ePA stufenweise eingeführt. Für deren Nutzung stellt die
Krankenkasse den Versicherten auf Antrag eine sicherheitsgeprüfte App zur
Verfügung, die sie auf dem Smartphone oder Tablet installieren können. Hier
können Versicherte ab 1. Januar 2021 eigene Gesundheitsdaten hinterlegen. Das
Hochladen medizinischer Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen und
Medikationsplänen durch die behandelnden Ärzte wird zunächst in 200
ausgewählten Arztpraxen getestet und soll ab 1. Juli 2021 flächendeckend
möglich sein. Im Laufe des Jahres werden auch Krankenhäuser und Apotheken an
die ePA angebunden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Allein der Versicherte
bestimmt, wer Zugriff auf welchen Bereich in seiner Akte erhält. Krankenkassen
haben keinen Zugriff.

Entlastung für Betriebsrentner
Ab 2021 erhöht sich der Freibetrag für Betriebsrentner von 159,25 Euro auf
164,50 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Beiträge fällig. Rentner mit
Betriebsrenten, die nicht mehr als 164,50 Euro betragen, müssen keine Beiträge
zahlen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen wird der Freibetrag insgesamt
berücksichtigt und nicht für jede einzelne Betriebsrente.

Prävention: Screening auf Hepatitis B und C
Versicherte ab 35 Jahren haben künftig den Anspruch, sich im Rahmen des
Gesundheits-Check-up auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Mit diesen
Untersuchungen sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend
verlaufende Infektionen der Leber mit dem Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virus
erkannt werden. Eine unbehandelte chronische Virushepatitis (Leberentzündung)
kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich
ziehen.

Die Details und weitere Neuerungen zeigt die Übersicht unter
www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2021. Änderungen, die
die Corona-Pandemie betreffen, sind nicht aufgeführt, da sie temporär und in
ständigem Wandel sind.

Quelle: VdEK, 18.12.2020

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