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Das ist kein Schutzschirm, das ist ein fataler politischer Fehler des Ministers

Das ist kein Schutzschirm, das ist ein fataler politischer Fehler des Ministers - DKG zum Gesetz zur Finanzierung der Krankenhäuser im Ausnahmezustand (Pressemitteilung).



Mit dem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäusern bricht der Bundesgesundheitsminister das Versprechen der Kanzlerin zu einem umfassenden Schutzschirm für die Krankenhäuser. Damit werden die, die vor den größten Herausforderung stehen und am dringendsten in der Corona Krise
gebraucht werden, im Stich gelassen. „Der Gesetzentwurf von Herrn Minister Spahn schafft nicht das notwendige Vertrauen
in die Politik. Das Ministerium verlangt mit seinem Gesetzentwurf von den
Krankenhäusern, dass in einem klein-klein mit den Krankenkassen sogar die
Personalkosten für unsere Krankenschwestern und Pfleger ausgehandelt werden
sollen. Es wird kein einziger Euro für die hohen Mehrkosten für die persönliche
Schutzausrüstung der Mitarbeiter als Finanzierungspauschale bereitgestellt. Die
finanziellen Hilfen zur Schaffung der von der Politik so vehement geforderten
zusätzlichen Intensivplätze sind viel zu niedrig angesetzt. Wir sind
fassungslos, dass der Minister die Vorschläge der Krankenhäuser zur schnellen
und unbürokratischen Hilfe einfach vom Tisch gefegt hat“, so der Präsident der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Mit diesem Gesetzentwurf kann kein Krankenhaus sicher sein, dass es die Krise
unbeschadet übersteht. Es gibt keine Budgetsicherheit, es gibt keine
Liquiditätssicherung und auch die ausufernde Dokumentations- und
Verhandlungsbürokratie zwischen Kassen und Kliniken wird weitgehend
beibehalten. „Derzeit rekrutiert jede Klinik Mann und Maus, um für die
Versorgung Schwerstkranker parat zu stehen. Wir haben in diesen Zeit viel
wichtigere Aufgaben, als Belege zu sammeln und uns auf die einzelne
Rechnungsstellung mit den Krankenkassen nach der Krise vorzubereiten“, so Gaß.

Die im Entwurf genannten angeblichen 4,5 Milliarden Euro Finanzhilfen, die sich
aus der Erhöhung des Pflegefinanzierung ergeben, sollen den Kliniken nur
geliehen werden, denn sie müssen im nächsten Jahr an die Kassen zurückgezahlt
werden. Im Gesetzentwurf fehlt auch ein Ausgleich für die hohen Mehrkosten für
Schutzausstattung der Mitarbeiter und ähnliches. Die Krankenhäuser hatten hier
einen pauschalen Mehraufwand von 160 Euro pro Patient beziffert. Die
Aufforderung an die Krankenhäuser, mehr Intensivplätze zu schaffen, wird nun
dadurch konterkariert, dass den Kliniken gerade einmal 30.000 Euro für jedes
bis zum 30. September aufgestellt oder vorgehaltene Bett bezahlt werden. Die
Kalkulationen der Krankenhäuser liegen bei 85.000 Euro. Die Differenz wäre nur
aufzufangen, wenn der Bundesminister im Gesetz klarstellt, dass die Güter
kostenlos von Bund und Länder bereitgestellt werden.

„Der gesamte Entwurf ist eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr,
dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass
die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so
der Präsident der DKG.

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende
Eckpunkte vor:

Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den
Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst
Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds
überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert
werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der
behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum
des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für
Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.
Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und
damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von
den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1.
genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres
überschreiten.
Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser
hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben,
erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn
Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden.
Aussetzen aller bürokratischen Hürden zur Entlastung des Personals.
„Wir haben Herrn Minister Spahn in den letzten Tagen mehrfach und dringend
gebeten diesen Vorschlag umzusetzen, der auch von einem großen Teil der
Krankenkassen unterstützt wird. Es geht darum, den Verantwortlichen in den
Krankenhäusern Sicherheit und Vertrauen zu geben. Niemand, der im Krankenhaus
arbeitet und sich in diesen Tagen mit voller Kraft für dieses Land und seine
Bevölkerung einsetzt, kann verstehen warum es nicht möglich ist diese fünf
Eckpunkte für die Zeit der Krise zu erfüllen“, so der Präsident der DKG Dr.
Gerald Gaß

Quelle: Pressemitteilung, 21.03.2020

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