Havelland Kliniken 2019 mit schwarzen Zahlen /> "Chance vertan" - DGINA kritisiert Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung />

DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser mydrg.de





groups

DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser

DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser (Pressemitteilung).



Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das von DPR, DKG und verdi vorgeschlagene Personalbemessungsinstrument für die Krankenhäuser ausdrücklich.
Die Pflegepersonalausstattung in vielen Krankenhäusern ist prekär. Das liegt
einerseits an der Schwierigkeit, freie Stellen adäquat wieder zu besetzen, und
andererseits fehlenden verbindlichen Vorgaben. Dass es in den deutschen
Krankenhäusern seit Aussetzen der PPR Mitte der neunziger Jahre keine
verbindlich einzuhaltende Pflegepersonalbemessung mehr gibt, ist ein schwerer
politischer Fehler mit gravierenden Folgen. Er hätte viel eher korrigiert
werden müssen. Die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer heutigen Form sind kein
Ersatz, zudem unzureichend konzipiert. Immerhin tritt durch sie aber inzwischen
offen zutage, wie problematisch und unzulänglich die Pflegepersonalbemessung in
vielen Kliniken tatsächlich ist. Wir sind sehr froh, dass es DPR, DKG und verdi
gelang, den Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umzusetzen und
einen Vorschlag - die PPR 2.0 - für ein praktikables und bedarfsgerechtes
Personalbemessungsinstrument als Interimslösung für einige Jahre zu
entwickeln,“ erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Der Vorschlag basiert auf der Pflegepersonalregelung (PPR), die bis heute noch
an vielen Kliniken genutzt wird. Sie ist den heutigen Anforderungen und dem
aktuellen Stand des Wissens angepasst und modernisiert worden - z.B. im
Hinblick auf umzusetzende Expertenstandards, Leitlinien, Pflegekonzepte und bei
den hinterlegten Minutenwerten - und konnte sogar in Bezug auf ihre
Anwendbarkeit und Plausibilität bereits an 44 Kliniken erprobt werden.
Abgebildet werden die tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten, orientiert an
Standards einer hochwertigen individuellen Versorgung, wie Patientinnen und
Patienten sie im Krankenhaus auch erwarten können.

„Angesichts der Personalprobleme in den Krankenhäusern mit den daraus
resultierenden Folgen für die Patientenversorgung ist es unabdingbar, nun sehr
zügig per Gesetz eine verbindliche Regelung zur Personalbemessung in der Pflege
zu treffen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird laut KAP-Beschluss den
Vorschlag prüfen. Wir erwarten, dass diese Prüfung zeitnah abgeschlossen wird
und dann die konsequente Umsetzung einschließlich einer Begleitforschung in den
Anfangsjahren erfolgt. Das Ausmaß der Probleme duldet keinen weiteren
Aufschub“, fordert die DBfK-Präsidentin.

Zeitgleich muss - ähnlich wie in der Langzeitpflege - der gesetzliche Auftrag
für die Entwicklung eines stabilen, analytischen
Pflegepersonalbemessungsinstruments für Krankenhäuser erteilt werden. Und dass
Löcher im Investitionsbudget der Kliniken mit
Finanzmitteln der Pflege gestopft werden, muss endgültig der Vergangenheit
angehören.

Quelle: Pressemitteilung, 14.01.2020

« Havelland Kliniken 2019 mit schwarzen Zahlen | DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser | "Chance vertan" - DGINA kritisiert Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige