Corona-Beschränkungen bis ins Jahr 2021 nötig /> Sachbearbeiter in der Krankenhausabrechnung IKK Classic, Herford und Mülheim a.d. Ruhr />

DEKV: Instrument zur Pflegepersonalbemessung muss gut durchdacht sein mydrg.de





groups

DEKV: Instrument zur Pflegepersonalbemessung muss gut durchdacht sein

DEKV: Instrument zur Pflegepersonalbemessung muss gut durchdacht sein (Pressemitteilung).



Die Einführung einer bedarfsgerechten Personalbemessung in Krankenhäusern ist am 25. November 2020 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Hier fordert Die Linke, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und ver.di vorgelegte
Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 einzuführen. Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des
Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Es ist gut, dass sich der
Gesundheitsausschuss mit der Pflegebedarfsbemessung befasst. Die
Bundesregierung hat die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGs) eingeführt, um
sowohl die Patientensicherheit als auch den Schutz der Pflegenden vor
Überlastung zu gewährleisten. Hier muss auch eine Pflegepersonalbemessung
ansetzen, die die PpUGs ersetzen soll. Bei der vorliegenden PPR 2.0 sehen wir
neben positiven Ansätzen auch Nachbesserungsbedarf.“

Steigender Bedarf an Pflegefachkräften
Der Pre-Test im November 2019 hat gezeigt, dass das Instrument gut anwendbar
und der Dokumentationsaufwand vertretbar ist. In diese nicht repräsentative
Auswertung flossen 30.000 Datensätze aus bundesweit 44 Kliniken ein. Aus den
gewonnenen Daten geht unter anderem hervor, dass bei der Einführung der PPR 2.0
mittel- bis langfristig 40.000 bis 80.000 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte in
den Krankenhäusern benötigt werden.1 Eine detailliertere Auswertung des
DEKV-Mitglieds Agaplesion Diakonie-Klinikum Hamburg, das am Pre-Test
teilgenommen hat, kann dies bestätigen: Die Personalbemessung auf Basis der PPR
2.0 würde auf einer pflegeaufwändigen geriatrischen Station 16,77
Vollzeitkräfte (124 Prozent) mehr erfordern als die PpUG. Diesem Bedarf steht
die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte in vielen
Regionen Deutschlands gegenüber.

DEKV sieht Nachbesserungsbedarf bei der PPR 2.0
„Aus unserer Sicht ist es gut, dass in die PPR 2.0 auch der
Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) und der Barthel-Index eingebunden sind. So
können die Bedarfe vulnerabler Gruppen, beispielsweise kognitiv oder motorisch
eingeschränkter Menschen, bei der Pflegebedarfsbemessung berücksichtigt
werden“, hebt Radbruch positiv hervor.

Nachbesserungsbedarf sieht der DEKV hingegen bei der fehlenden Lösung für die
Nachtschicht und die Intensivstation. „Auch den Qualifikationsmix in der Pflege
bildet die PPR 2.0 nicht ab. Diesen zu berücksichtigen ist aber notwendig, um
den Pflegepersonalbedarf patientenorientiert planen zu können. Das Spektrum der
Pflegekräfte reicht von der Pflegehilfskraft über die Pflegefachkraft bis zu
akademisch ausgebildeten Mitarbeitenden. Um dieses Fachkräfte am Bedarf der
Patienten orientiert einzusetzen, muss festgelegt werden, welche Qualifikation
Pflegekräfte für den jeweiligen Aufgabenbereich benötigen. Auf dieser Basis
können Krankenhäuser dann ihren Pflegepersonalbedarf differenziert planen. Die
Leistungserfassung muss als Instrument für eine sachgerechte Vergütung der
Pflegepersonalkosten einsetzbar sein“, so Radbruch weiter.

Besondere pflegerische Versorgungskonzepte in der Pädiatrie berücksichtigen
Nachbesserungsbedarf sieht der DEKV auch im Bereich der sozialpädiatrischen
Versorgung: „Weder die Pflegepersonaluntergrenzen noch die PPR 2.0 werden den
besonderen pflegerischen Konzepten auf Stationen der sozialpädiatrischen
Versorgung gerecht. Dort spielen heil-, sonder- und sozialpädagogische,
therapeutische und psychologisch-psychotherapeutische Versorgungsanteile eine
gleich große oder größere Rolle als somatische Versorgungsanteile. Damit
unterscheiden sich diese Einrichtungen von anderen Kinderkliniken und es wird
ein sehr individueller Versorgungsansatz erforderlich, bei dem die Grundpflege
oder Kontrolle von Vitalparametern meist untergeordnete Rollen spielen. Auch
diese besonderen pflegerischen Versorgungskonzepte in der Pädiatrie müssen von
einem nachhaltigen, zukunftsfähigen Instrument zur
Pflegepersonalbedarfsbemessung erfasst werden“, erklärt Radbruch.

Quelle: Pressemitteilung, 25.11.2020

« Corona-Beschränkungen bis ins Jahr 2021 nötig | DEKV: Instrument zur Pflegepersonalbemessung muss gut durchdacht sein | Sachbearbeiter in der Krankenhausabrechnung IKK Classic, Herford und Mülheim a.d. Ruhr »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige