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DEKV: Rettungsschirm für Kliniken ist nicht weit genug gespannt mydrg.de





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DEKV: Rettungsschirm für Kliniken ist nicht weit genug gespannt

DEKV: Rettungsschirm für Kliniken ist nicht weit genug gespannt (DEKV).



Lungenfachkliniken und andere auf Beatmungs- und Intensivmedizin spezialisierte Krankenhäuser unabhängig von den Notfallstufen in die Länderlisten zwingend aufnehmen. Die Zahl der COVID-19 Infektionen liegt in der zweiten Welle deutlich höher als im Frühjahr und steigt weiter. Auch die Anzahl der auf Intensivstationen Behandelten steigt auf immer
neue Höchstwerte. Bundesweit betrachtet erreichte die vom Robert Koch-Institut (RKI) ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz am 22.
Dezember 2020 mit 197,6 einen neuen Höchstwert. Bei der Versorgung der
Patientinnen und Patienten stoßen die Krankenhäuser in den allermeisten
Regionen bereits an ihre Grenzen. Umso wichtiger ist es, dass sie Kapazitäten
auf den Normal- und Intensivstationen bereithalten und Eingriffe, die nicht
notwendig sind, verschieben. Doch anders als im Frühjahr werden die durch den
Aufnahmestopp generierten Erlösverluste diesmal nicht allen Krankenhäusern
durch eine Freihaltepauschale ersetzt. Im Entwurf für die „Erste Verordnung zur
Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser
nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)“ ist folgende
Regelung vorgesehen: Die Länder können ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 250 je
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Kliniken der Notfallstufen 1, 2 und 3
bestimmen, die eine Freihaltepauschale erhalten. Darüber hinaus können die
Länder auch Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für eine Notfallstufe
erfüllen, benennen, die ebenfalls einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Länder, die weitere, diesen Kriterien nicht entsprechende Krankenhäuser in die
Versorgung von COVID-19 Patienten einbinden, müssen die finanzielle
Entschädigung der Krankenhäuser selbst tragen. „Die Krankenhäuser versorgen
mehr COVID-19 Patienten denn je. Daher fordert der DEKV, dass die Länder
diejenigen Kliniken zügig benennen, die eine Freihaltepauschale erhalten
werden. Erst dadurch haben diese Krankenhäuser die notwendige
Planungssicherheit, denn die Belegungsrückgänge sind regional sehr
unterschiedlich und erreichen bis zu 40 Prozent“, betont Christoph Radbruch,
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes
(DEKV).

Lungenfachkliniken und andere auf Beatmungs- und Intensivmedizin spezialisierte
Krankenhäuser zwingend in die COVID-19 Versorgung einbeziehen
„Darüber hinaus fordern wir, dass Kliniken, die in der Versorgung von
beatmungspflichtigen und lungenerkrankten Patientinnen und Patienten besonders
qualifiziert sind, unabhängig von der Eingruppierung in eine Notfallstufe
ebenfalls von der Freihaltepauschale profitieren. Diese Expertise bringen aus
unserer Sicht zertifizierte Weaning Zentren, Lungenfachkliniken, Kliniken, die
intensivmedizinische Komplexpauschalen erbringen, und Lungenkrebszentren mit.
Von den Mitgliedern des DEKV verfügen 61 Kliniken über diese Expertise. Mit
ihrer Erfahrung in der Behandlung beatmungspflichtiger und lungenerkrankter
Patientengruppen können diese spezialisierten Kliniken Intensivstationen
entlasten. Darüber hinaus verfügen sie über eine umfassende Erfahrung in
nicht-invasiven Beatmungsverfahren, durch die sich eine Intubation zur
invasiven Beatmung vermeiden und das Sterberisiko verringern lässt“, so
Radbruch weiter.

Freigemeinnützige Krankenhäuser leisten einen starken Beitrag zur
Patientenversorgung
Bis zum 30. September 2020 wurden rund 33 Prozent der bundesweit 45.707
Patientinnen und Patienten mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektion in
freigemeinnützigen Krankenhäusern behandelt.1 Besonders hoch war der Anteil
dieser Patientinnen und Patienten in zwei Bettengrößenklassen: Krankenhäuser
mit 200 bis 299 Betten behandelten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September
2020 knapp 43 Prozent der in dieser Krankenhauskategorie behandelten 5.872
Betroffenen. In der nächsthöheren Bettengrößenklasse von 300 bis 499 Betten
übernahmen die freigemeinnützigen Krankenhäuser mit 5.931 Patientinnen und
Patienten knapp 48 Prozent der 12.366 Patientinnen und Patienten.1 „Diese
Zahlen zeigen, dass nicht nur die Universitätskliniken und Maximalversorger in
der Pandemie gefordert sind. Auch kleinere, spezialisierte und vor allem
mittelgroße Krankenhäuser tragen einen großen Teil der Versorgungslast. Auch
dieser Einsatz muss anerkannt und vergütet werden, besonders da die Häuser
zusätzlich zu den besonderen Anforderungen bei der Versorgung dieser
Patientengruppe in vielen Regionen mit Fachkräftemangel und einem hohen
Krankenstand belastet sind“, erklärt Radbruch.

Berlin, 22. Dezember 2020

Aktuelle Pressemitteilung zum Download

Quelle:
1 Recherche InEK DatenBrowser: Nebendiagnose Fälle U07.1! COVID-19, Virus
nachgewiesen, 01.01.-30.09.2020 mit Versorgungsanteil nach Bettengrößenklasse
und Trägerschaft; Link:
https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG/InEK_DatenBrowser

Quelle: DEKV, 22.12.2020

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