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DEKV warnt vor voreiligen Schlussfolgerungen aus der Pandemie für die Krankenhaus-Strukturplanung

DEKV warnt vor voreiligen Schlussfolgerungen aus der Pandemie für die Krankenhaus-Strukturplanung (Pressemitteilung).



Die Corona-Krise hat gezeigt, dass das deutsche Gesundheitssystem auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie funktioniert und arbeitsfähig ist. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion über die Krankenhausstruktur in Deutschland an Bedeutung. Die Konzepte: Zentralisierung und Spezialisierung auf der einen Seite, bedarfsgerechte Versorgung mit Blick auf die Besonderheiten
der Region auf der anderen.

Dazu Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen
Krankenhausverbandes (DEKV): „Ich warne davor, bereits jetzt schon Lehren aus
der Corona-Krise zu ziehen. Um Schlussfolgerungen für eine zukünftige
Krankenhausstruktur abzuleiten, die unser Gesundheitswesen auf Dauer
mitbestimmt, benötigen wir belastbare Daten. Subjektive Einschätzungen und
Meinungsumfragen sind keine Basis für eine langfristige Planung, mit der wir zu
einer systemischen Antwort kommen.“

Das 2. Bevölkerungsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage nationaler
Tragweite verpflichtet die Krankenhäuser zum 15. Juni und 15. Oktober
zusätzliche fallbezogene Daten an das Institut für das Entgeltsystem im
Krankenhaus (InEK) zu liefern. Ihre Auswertung wird zeigen, welches
Leistungsgeschehen im Krankenhaus unter Pandemiebedingungen stattgefunden hat.
„Diese Daten müssen unter verschiedenen Aspekten ausgewertet werden, damit die
langfristige Planung auf einem Gesamtbild der aktuellen Versorgungslage basiert
und das Ergebnis gut ausbalanciert ist. Planungsrelevant sind zudem die
Ergebnisse der aktuellen Beratungen im G-BA zu den Qualitätsanforderungen für
Zentren und Schwerpunkte. Daraus werden sich strukturelle, personelle und
fachliche Kriterien ergeben. Für uns als evangelische Krankenhäuser ist es
wichtig, die Patientinnen und Patienten mit ihren Bedürfnissen in den
Mittelpunkt zu stellen. Unser Ziel ist es, sie bedarfsgerecht und qualifiziert
zu versorgen. Das ist nicht automatisch an die Größe eines Krankenhauses
gebunden. Daher ist die Anzahl der Betten für mich kein aussagekräftiger
Parameter, um die qualifizierte Versorgung zu beurteilen. Ein wichtiger Aspekt
der Patientensicherheit ist für uns dabei die Versorgungssicherheit“, betont
Radbruch.

Pflege braucht unterschiedliche Qualifikationen
Für eine sichere und qualifizierte Patientenversorgung sind gut ausgebildete
und motivierte Pflegekräfte eine wichtige Voraussetzung. Aufgrund der Pandemie
waren die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Seit 1. August gelten sie für
die Intensivmedizin und die Geriatrie wieder. „Um die Patientensicherheit zu
gewährleisten, ist eine Mindestanzahl an Pflegepersonal unerlässlich. Die
Kritik an den aktuellen Regeln zu den Pflegepersonaluntergrenzen richtet sich
gegen ihre starre, bürokratische Ausgestaltung und die pflegefachlich nicht
begründete Berechnung einer statistischen Durchschnittsgröße.

Der DEKV fordert, dass jede Pflegebemessungsregelung einen Mix an
Qualifikationen ermöglicht, wie er in den Krankenhäusern bereits täglich gelebt
wird. Dies bedeutet vor allem eine moderne, arbeitsteilige Gestaltung, die
darauf abzielt, die examinierten Pflegefachkräfte zu entlasten und zu
unterstützen. Passend zum Bedarf auf den Stationen sind dazu zum Beispiel
Medizinische Fachangestellte, Anästhesietechnische Assistenzen,
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter oder Heilerziehungspfleger und
Heilerziehungspflegerinnen eingesetzt. Dieser Mix an Qualifikationen trägt
maßgeblich dazu bei, alle Patientengruppen qualifiziert und bedarfsgerecht zu
versorgen. Und nur so kann die Sicherheit der Patienten durch ausreichend
Personal sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund sind wir auf die
Ergebnisse der ersten Zwischenbilanz zu den Pflegepersonaluntergrenzen, die
Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegeverbände, ver.di, InEK und das
Bundesgesundheitsministerium am 5. August 2020 gemeinsam ziehen, gespannt“, so
Radbruch.

Quelle: Pressemitteilung, 05.08.2020

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