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Den Krankenhäusern läuft die Zeit davon und die Bürger zahlen den Preis

Strukturreform verträgt keinen Aufschub: Ungesteuerte Strukturwandel nimmt jetzt Fahrt auf (Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.).



Schulterschluss zwischen Bund und Ländern notwendig. Stufenmodell ermöglicht schrittweise Umsetzung. Die deutschen Krankenhäuser stehen aufgrund des Fachkräftemangels, rückläufiger
Fallzahlen und den allgemeinen Preissteigerungen unter massivem wirtschaftlichem Druck. Mit ersten politischen Ergebnissen aus der Arbeit der
Regierungskommission zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen ist
frühestens Ende des Jahres zu rechnen. Der ungesteuerte Strukturwandel nimmt
also Fahrt auf, während die Regierungskoalition noch nach dem richtigen Weg
sucht. Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) appelliert
an die Bundesregierung so schnell wie möglich den Schulterschluss mit den
Bundesländern zu suchen und schrittweise in die Reformagenda einzusteigen.

„Uns läuft die Zeit davon: Wir brauchen sehr schnell einen zwischen Bund und
Ländern abgestimmten und gesteuerten Prozess zur Weiterentwicklung unserer
Versorgungsstrukturen. Ohne weitere Kompensationszahlungen wird sonst der
ungesteuerte Strukturwandel sehr schnell zu Versorgungsdefiziten führen. So
oder so zahlen die Bürgerinnen und Bürger den Preis dafür: Entweder als
Steuerzahler durch weitere Rettungsschirme oder als Patienten durch eine
sinkende Versorgungsqualität“ bringt Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender
der AKG-Kliniken, die aktuelle Gemengelage auf den Punkt. Während zahlreiche
Bundesländer mit Reformen der eigenen Krankenhausgesetze vorangehen, plant die
Bundesregierung auf Basis der Ergebnisse aus der Regierungskommission zunächst
einen Bund-Länder-Pakt und eine schrittweise Einbindung der
Selbstverwaltungspartner. „Wir sehen derzeit in Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Sachsen gute Ansätze für eine Neuordnung der
Krankenhauslandschaft. Leider fehlen eine systematische Abstimmung und
Koordination der Reformprozesse. Eine Strukturreform in einzelnen Bundesländern
ohne eine Finanzierungsreform auf der Bundesebene ist in jedem Falle zum
Scheitern verurteilt“, zeigt sich Nils Dehne, AKG-Geschäftsführer, besorgt.

Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser verschlechtert sich in der
Zwischenzeit deutlich. Auch wenn größere Verwerfungen durch die Rettungsschirme
in der Pandemie verhindert werden konnten, lässt sich zeigen, dass insbesondere
Großkrankenhäuser mit einer starken Rolle in der Notfallversorgung und einem
komplexen Leistungsspektrum in den vergangenen Jahren besonders belastet waren.
„Die große Gefahr einer verschleppten Strukturreform in der
Krankenhauslandschaft sind willkürliche Lücken und Verschiebungen in der
Versorgung, die einer qualitätsorientierten Strukturentwicklung
entgegenstehen“, betont Bracht den Handlungsdruck.

Vor gut einem Jahr haben die AKG-Kliniken ihr Stufenmodell vorgestellt. Die
Vorschläge zu bundeseinheitlichen Versorgungsstufen und einer fallunabhängigen
Strukturvergütung haben den Einzug in den Koalitionsvertrag der amtierenden
Ampel-Koalition geschafft. Eine kurzfristige Einleitung der Reformagenda durch
Festlegung von Versorgungsstufen und der Verankerung von fallunabhängigen
Pauschalen in der Krankenhausvergütung erfordert nur den politischen Willen und
etwas Mut. Mit der Botschaft „Gemeinsam Gesund Versorgen“ stellen die
AKG-Kliniken nun konkrete Umsetzungsschritte für eine zukunftsfähige und
nachhaltige Krankenhauslandschaft vor. Hierfür wendet sich der Verband mit
einem Video an die verantwortlichen PolitikerInnen:
https://www.akg-kliniken.de/das-akg-stufenmodell/

„Eine wirkungsvolle Strukturreform gelingt nur im gemeinsamen Schulterschluss
von Bund und Ländern“, appelliert Dehne an die beteiligten Akteure und nennt
folgende zentralen Umsetzungsschritte für eine erfolgreiche Reformagenda:

Beauftragung des G-BA zur Entwicklung eines Systems aus drei aufeinander
aufbauenden Versorgungsstufen für die Einteilung der Krankenhäuser anhand der
Anzahl von Fachabteilungen, der Rolle in der Notfallversorgung sowie der
Erreichbarkeit z.B. in §136c SGB V.
Konkretisierung des Arbeitsauftrages an den G-BA zur Verankerung einer
Kooperationsverpflichtung zwischen Krankenhäusern verschiedener
Versorgungsstufen im Rahmen der Notfallversorgung, der Qualitätssicherung und
ggf. weiterer Aufgabenbereiche.
Vergabe eines Auftrages zur Entwicklung eines wissenschaftlichen Modells für
eine bundeseinheitliche Bedarfsermittlung je Versorgungsstufe anhand von
Bevölkerungszahlen, Krankheitslast und Erreichbarkeit.
Verankerung einer nach Versorgungsstufen differenzierten
Investitionszuschussquote aus dem Bundeshaushalt im KHG oder Aufstockung und
Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds (§12 KHG) zur Finanzierung von
Anpassungsmaßnahmen an die Versorgungsstufen gemäß G-BA im Rahmen der
ermittelten Bedarfe.
Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Festlegung gemeinsamer
Planungsgrundsätze auf Basis von Leistungsgruppen und Leistungsbereichen und im
Rahmen der neuen Versorgungsstufen und Bedarfsermittlung.
Vergabe eines Entwicklungsauftrages für ein wissenschaftliches Modells zur
Kalkulation von Strukturpauschalen anhand der drei Versorgungsstufen.
Erweiterung des bestehenden Auftrages nach § 137k SGB V (Personalbemessung in
der Pflege im Krankenhaus) um eine Methode zur aufwandsgerechten Vergütung von
pflegerischen Leistungen entsprechend der ermittelten Bedarfe.
Verankerung von fallunabhängigen Strukturpauschalen im KHEntgG (i.V.m. §17b
KHG) je nach Versorgungsstufe unter Absenkung der entsprechenden Fallvergütung
im DRG-System.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V., 20.06.2022

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