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Der Bund muss die Krankenhausplanungskompetenz der Länder achten

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen Krankenhaus-Reformpläne des Bundes auf Verfassungsmäßigkeit prüfen (Pressemeldung).



Die Gesundheitsminister von Bayern und Nordrhein-Westfalen und die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein lassen die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Krankenhausvergütung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die drei Ministerien gaben hierfür jetzt ein Rechtsgutachten bei Prof. Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, in Auftrag.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte am Sonntag in München:
„Wir sind nach wie vor zur konstruktiven Mitwirkung an einer von Bund und
Ländern gemeinsam erarbeiteten Krankenhausreform bereit. Aber das erfordert
eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, bei der die verfassungsrechtlich festgelegte
Kompetenzverteilung beachtet wird. In dem Gutachten soll beleuchtet werden, ob
der Bund durch zwingende Strukturvoraussetzungen für Versorgungsstufen und
Leistungsgruppen noch im Rahmen seiner Kompetenz für die wirtschaftliche
Sicherung der Kliniken handelt oder stattdessen in die Krankenhausplanung der
Länder hineinregiert.“

Die Regierungskommission schlägt vor, dass die Zahlung der neu eingeführten
Vorhaltevergütung für Kliniken nur für Leistungen erfolgt, zu deren Erbringung
das jeweilige Krankenhaus durch Zuweisung eines entsprechenden „Levels“ sowie
der erforderlichen „Leistungsgruppe“ bestimmt ist. Zudem muss das Krankenhaus
die mit Level und Leistungsgruppe jeweils verbundenen Mindestvoraussetzungen
erfüllen.

Holetschek betonte: „Krankenhausplanung ist Ländersache. Natürlich gibt es eine
Verzahnung zwischen Planung und Vergütung. Wir wollen wissen, wo die rote Linie
ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder
verletzt. Wir haben die Vermutung, dass die Empfehlung der Regierungskommission
weit über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinausgeschossen ist.“

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte: „Unsere
Hand bleibt ausgestreckt. Wir haben großes Interesse an dem Gelingen der
Krankenhausfinanzierungsreform. Aber der Bundesgesundheitsminister muss sich
schon entscheiden: Bei den Bund-Länder-Verhandlungen in Berlin hat er
versprochen, dass man auf Augenhöhe verhandelt und gemeinsam beschließt. Und
wir können keiner Krankenhausreform zustimmen, die den Ländern die Beinfreiheit
zum Gestalten nimmt. Das Gutachten soll Klarheit darüber bringen, wo dem Bund
Grenzen bei der Umsetzung seiner Krankenhausfinanzierungsreform gesetzt sind.“

Laumann fügte hinzu: „Die Länder dürfen im Krankenhausbereich nicht zur reinen
Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden. Und in diesem
Zusammenhang sollte sich Lauterbach auch entscheiden: Will er eine
Krankenhausreform umsetzen, die quasi alleine unter wissenschaftlichen
Laborbedingungen entworfen worden ist, oder will er die Expertise der Praktiker
mit einbeziehen und aus den Erfahrungen anderer lernen – zum Beispiel
derjenigen, die in Nordrhein-Westfalen seit drei Jahren eine Krankenhausreform
umsetzen.“

Schleswig-Holsteins Gesundheits- und Justizministerin Kerstin von der Decken
unterstrich: „Bund und Länder sind sich einig, dass wir eine Klinikreform
brauchen, um bei begrenzten Ressourcen und steigenden Bedarfen die Versorgung
dauerhaft zu sichern. Zur Qualität und Intensität der Zusammenarbeit mit dem
Bund gibt es bisher jedoch weiterhin deutlich unterschiedliche Vorstellungen.
Zudem muss die Reform zwingend auf rechtssicheren Füßen stehen. Wir haben – aus
gutem Grund – in Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem, bei dem
Kliniken einfach per politischem Beschluss eröffnet, verschoben oder
geschlossen werden können. Die vom Bund geplanten Strukturveränderungen greifen
massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche
Kostenfolgen.“

Von der Decken erläuterte: „Das Gutachten soll auch dazu beitragen, für alle
Beteiligten Klarheit zur Kompetenzverteilung sowie der Kostenverantwortung zu
schaffen. Damit wollen wir auch dazu beitragen, Perspektiven für eine
rechtsichere Basis der notwendigen Reform zu eröffnen. Bundesseitig kommt
dieser Aspekt zu kurz.“

Mit den Ergebnissen des Gutachtens wird noch in diesem Frühjahr gerechnet.

Quelle: Pressemeldung, 12.03.2023

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