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Der Klinikverbund Hessen hält Nachbesserung bei den Regelungen zur Entlastung der Krankenhäuser für erforderlich

Der Klinikverbund Hessen hält Nachbesserung bei den Regelungen zur Entlastung der Krankenhäuser für erforderlich (Pressemitteilung).



Bisher erscheint die Anzahl der in den Krankenhäusern des Klinikverbunds Hessen behandelten Patienten noch übersichtlich und gut zu versorgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Krankenhausbehandlungen und auch die Intensiv- und Beatmungspatienten mit COVID-19 deutlich zunehmen werden, meint Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds
Hessen e. V. Die Infektion dringe erst jetzt in die Risikogruppen der älteren und mit Vorerkrankungen
belasteten Menschen vor. Insbesondere sei die Ausbreitung in Betreuungs- und
Pflegeeinrichtungen sowie in den Krankenhäusern selbst höchst bedenklich. Der
Mangel an Schutzkleidung begünstige die Ausbreitung in den Einrichtungen.
Dadurch bestehe die Gefahr, dass die Infektion auch über die Mitarbeiter von
Bewohner zu Bewohner oder von Patient zu Patient getragen werde. Zudem seien
die Mitarbeiter selbst gefährdet, wie die zunehmende Zahl der Infektionen bei
medizinischem Personal zeige. „Dieser gefährliche Kreislauf lässt sich nur mit
ausreichend Schutzausrüstung durchbrechen. Die entsprechende Beschaffung stellt
für Krankenhäuser und Einrichtungen in der aktuellen Lage eine große
Herausforderung dar, vor allem finanziell“, stellt Maurer fest.

Der Klinikverbund Hessen bedanke sich ausdrücklich für die Unterstützung der
Krankenhäuser durch das hessische Ministerium für Soziales und Integration und
Minister Klose. Das Land habe schnell und unbürokratisch die Krankenhäuser mit
der notwendigen Liquidität ausgestattet. Das Krankenhausentlastungsgesetz auf
Bundesebene sei ebenfalls eine erste Hilfe, um die Erlösausfälle und
gestiegenen Kosten zu kompensieren. „Wir müssen aber an einigen Stellen bei den
finanziellen Ausgleichen für die Krankenhäuser noch nachsteuern, sonst kommt es
zu erheblichen Verwerfungen und Fehlallokationen“, erläutert Achim Neyer,
stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes Hessen. Der finanzielle
Ausgleich für die zur Vorbereitung auf die Versorgung von COVID-19 Patienten
verschobenen Behandlungen könne als erste Maßnahme akzeptiert werden, es sei
jedoch dringend eine Anpassung erforderlich. Denn zum einen seien Kliniken
benachteiligt, die im Vorjahr beispielsweise wegen Umbaumaßnahmen oder
Personalwechsel weniger Patienten als sonst im Jahresdurchschnitt oder
odergeplante Steigerungen ihrer Fälle in Bereichen hätten, die trotz der
Coronavorbereitungen zu versorgen seien. Andererseits kämen die Mittel auch den
Kliniken zugute, die wegen Abteilungsschließungen oder aus sonstigen Gründen in
diesem Jahr Fallzahlminderungen unabhängig vom Coronavirus hätten. Im Hinblick
darauf, dass die Maßnahme die Kliniken bei der Bewältigung der Coronakrise
unterstützen solle, sei dies eine Fehlallokation. „Vor allem aber ist der
Ansatz einer Tagespauschale falsch, denn die ausgefallenen Erlöse der
verschobenen Fälle sind nicht in allen Kliniken vergleichbar“, so Neyer. Damit
seien die Kliniken benachteiligt, die vor allem aufwändige Fälle behandelten
und verschoben hätten. Deshalb müsse dies dringend für die Zukunft in einen
aufwandsbezogenen Ansatz über die Case-Mix-Punkte geändert werden.

Noch einfacher und besser sei die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG) vorgeschlagene Betrachtung auf der Budgetebene. „Ich kann nicht
verstehen, warum diesem konstruktiven und bürokratiearmen Ansatz nicht gefolgt
wurde“, sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen.
Gesundheitsminister Spahn habe dies gegenüber den Krankenhäusern damit
begründet, dass auch bei diesem Modell Nachweise und Kontrollen erforderlich
wären. Diese seien jedoch nach Ansicht des Klinikverbundes auf Budgetebene
deutlich weniger aufwändig als auf Einzelfallebene. Zudem könnten die für die
Tagespauschale angeführten Verwerfungen relativ einfach in der Budgetanpassung
berücksichtigt werden.

Durch die Weiterführung der fallbezogenen Abrechnung seien bisher die
Krankenhäuser in diesem Bereich noch nicht entlastet worden. „Ich bin wirklich
erstaunt darüber, dass bei einigen Mitarbeitern von Krankenkassen und
Medizinischem Dienst der Ernst der Lage noch nicht angekommen zu sein scheint
und gedacht wird, es könne mit ‚business as usual‘ einfach weitergehen“, meint
Schaffert. Nach wie vor gebe es Rechnungsabweisungen durch Krankenkassen und
weiterhin fordere der Medizinische Dienst unvermindert Unterlagen an. Die
Fristverlängerungen durch die Vereinbarung der Selbstverwaltung sowie die
gesetzliche Reduzierung der Prüfquote seien zwar hilfreich, allerdings bedeute
dies neuen Aufwand durch die Stornierung bereits beim Krankenhaus eingegangener
und bearbeiteter Anfragen Mit der Beibehaltung der Einzelfallabrechnung nach
DRG und der Rechnungsprüfung seien weiterhin ärztlich und pflegerisch
qualifizierte Mitarbeiter durch Kodierung, Abrechnung und Bearbeitung der
Anfragen abseits der Patientenversorgung gebunden. Angesichts der noch
zunehmenden Patientenzahlen sowie der steigenden Infektionen beim medizinischen
Personal sei dies aus Sicht des Klinikverbundes Hessen völlig unverständlich.
Einerseits rekrutiere man Medizinstudierende und ehemalige Mitarbeiter, um sie
in der Versorgung einzusetzen. Andererseits belaste man qualifizierte und
erfahrene Mitarbeiter mit Abrechnung und Prüfungsanfragen.

Quelle: Pressemitteilung, 07.04.2020

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