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Der Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet den Weg für Spezialisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser mydrg.de





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Der Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet den Weg für Spezialisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser

Der Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet den Weg für Spezialisierung und Digitalisierung der Krankenhäuser (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung).



Der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss hat sich darauf verständigt, zum 1. Januar 2021 insgesamt neun Zentren auszuweisen, darunter sieben onkologische Zentren und zwei Traumazentren. Die Ausweisung war aufgrund der neuen Zentrums-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erforderlich. Das ist ein
wesentlicher Beitrag für eine moderne Versorgung von
krebskranken Menschen und Schwerverletzten in Niedersachsen“, so
Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Die Beteiligten haben sich auch darauf verständigt, bis spätestens Mitte
Dezember einen Kompromissvorschlag zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung
der IT- und Cyber-Sicherheit vorzulegen. „Die Krankenhäuser sind heute genauso
Ziele von Cyberattacken wie andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
Zuletzt der Angriff auf das Uniklinikum Düsseldorf hat uns nochmal ganz
deutlich gezeigt, wie wichtig die IT-Sicherheit in diesem Bereich ist“, so Dr.
Carola Reimann.

Der Planungsausschuss hat sich über zwei bauliche Maßnahmen verständigt. Im
Landkreis Nienburg sollen die Zusammenlegung der Krankenhäuser Stolzenau und
Nienburg und in Osnabrück die Erweiterung der kinder- und jugendpsychiatrischen
Intensiveinheit am Kinderkrankenhaus baufachlich geprüft werden. „Damit
behalten wir auch die Förderung von Strukturmaßnahmen und der Kinder- und
Jugendmedizin, die mir ganz besonders wichtig ist, im Blick“, erläutert
Gesundheitsministerin Dr. Reimann.

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss
Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im
Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft,
die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten
Krankenversicherung sowie – mit beratender Stimme – die Ärztekammer
Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für
Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem
Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar
Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei
der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen
anzustreben.

Zentren
Krankenhäusern können besondere Aufgaben als Zentrum durch Aufnahme in den
Krankenhausfachplan Zentren nach § 4 Abs. 5 NKHG übertragen werden.
Voraussetzung ist, dass die strengen Qualitätsanforderungen der
Zentrums-Regelungen dauerhaft erfüllt werden. In den Krankenhausfachplan
Zentren sind folgende Krankenhäuser aufgenommen:


Onkologische Zentren

1. Städtisches Klinikum Braunschweig (101 000 01)

2. Klinikum der Stadt Wolfsburg (103 000 01)

3. Klinikum Siloah Hannover (241 001 02)

4. St. Bernward Krankenhaus Hildesheim (254 021 02)

5. AGAPLESION Diakonieklinikum Rotenburg (357 039 01)

6. Pius-Hospital Oldenburg (403 000 01)

7. Klinikum Osnabrück (404 000 01)

Überregionale Traumazentren

1. DIAKOVERE Friederikenstift Hannover (241 001 05)

2. Evangelisches Krankenhaus Oldenburg (403 000 03)

IT-Sicherheit / Strukturfonds II
Ein wichtiges Thema in der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses war der
Krankenhausstrukturfonds. Erstmals zum 01. Januar 2016 wurde dieser Fonds
errichtet und zunächst mit 500 Millionen Euro ausgestattet (Strukturfonds I).
Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 hat der
Bund die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2019 bis 2022 im
Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt (Strukturfonds II).
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land mit mindestens 50
Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt. Für die
erforderliche Ko-Finanzierung hat das Land Niedersachsen ein Sondervermögen
errichtet. Das Fördervolumen im Rahmen des Strukturfonds beträgt insgesamt rund
355 Millionen Euro (Bundes- und Landesmittel) für den Zeitraum 2019–2022.
Darüber hinaus werden in dem neuen Sondervermögen neben der Ko-Finanzierung des
Strukturfonds II weitere rund 145 Millionen Euro für bedeutsame
Krankenhausinvestitionen zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt. Maßnahmen
zur Verbesserung der IT- und Cyber-Sicherheit von Krankenhäusern, die unter die
BSI-KritisV fallen, können ebenfalls über den Strukturfonds II gefördert
werden.

Baufachliche Prüfung und Prioritätenliste
Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und
Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen
Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss
dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für
das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann. Abschließend
entscheidet die Regierung.

Je nach Verfahrensstand werden die Maßnahmen in einer Prioritätenliste geführt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung auch Einvernehmen zu folgenden
Vorhaben erzielt:

Zusammenlegung der Krankenhäuser Stolzenau und Nienburg am Standort Nienburg
Erweiterung der Kinder- und jugendpsychiatrischen Intensiveinheit am
Kinderhospital Osnabrück

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 26.11.2020

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