Der Reform der Notfallversorgung fehle es an Verbindlichkeit





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Der Reform der Notfallversorgung fehle es an Verbindlichkeit

Dritter Anlauf für die Reform der Notfallversorgung (AOK).



Der Bundestag hat am späten Abend des 9. Juli den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung in erster Lesung beraten.



Bundestag berät Reform der Notfallversorgung in erster Lesung

Berlin, 03.08.2026

Ziel ist eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung durch bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche und verbesserte Steuerung Hilfesuchender in die passende Versorgungsebene.

Es ist bereits der dritte Reformanlauf seit 2019.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 rund 13 Millionen Patient:innen in Notfallambulanzen behandelt.

Täglich suchten etwa 35.600 Menschen ein Krankenhaus auf, ohne stationär aufgenommen zu werden, vielen hätte eine Arztpraxis geholfen.

Als Ursache gelten unter anderem falsche Anreize gepaart mit mangelnder Information: Nur ein Viertel der Bevölkerung weiß laut Studien, dass bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Praxisöffnungszeiten die Notdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen die richtige Anlaufstelle sind.

Die Bundesregierung will nun zunächst den Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Akutversorgung präzisieren, als unverzügliche Erstversorgung einschließlich Krankschreibung und Verordnung.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen dafür rund um die Uhr telefonische oder videogestützte Beratung sowie einen aufsuchenden Dienst bereitstellen und sich an Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen.

Die Leitstellen 112 und 116 117 sollen digital vernetzt und zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen weiterentwickelt werden, die eine Ersteinschätzung übernehmen und Hilfesuchende in die passende Versorgungsebene lotsen sollen.

Ob solche Gesundheitsleitsysteme tatsächlich flächendeckend entstehen, bleibt allerdings offen, da die rettungsdienstliche Versorgung Sache der Länder und Kommunen ist.

Rettungsleitstellen können den Zusammenschluss zwar anstoßen, verpflichtend ist er nur für die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Eine flächendeckende Durchsetzung würde eine Grundgesetzänderung erfordern.

An Krankenhäusern sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren mit bundesweit einheitlichen Rahmenvorgaben und Mindestöffnungszeiten für die Notdienstpraxis entstehen.

Ein Verfahren zur Ersteinschätzung im INZ soll der Gemeinsame Bundesausschuss entwickeln, über die Standorte entscheiden die erweiterten Landesausschüsse.

Die erhoffte Entlastung der Krankenhäuser könnte dennoch ausbleiben: Das INZ kann Hilfesuchende nach der Ersteinschätzung nur mit deren Zustimmung in die ambulante Versorgung weiterleiten, bei geschlossener Notdienstpraxis dürften viele dennoch in der Notaufnahme landen.

Zudem dürfen Krankenhäuser ohne INZ weiterhin Notfälle ambulant behandeln, wodurch die eigentlich angestrebte Steuerungswirkung der Notfallzentren geschwächt wird.

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