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Deutsche Krankenhausgesellschaft beruft neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende

Deutsche Krankenhausgesellschaft beruft neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende (Pressemitteilung).



Das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Prof. Dr. med. Henriette Neumeyer (36) zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Leiterin des neu zugeschnittenen Geschäftsbereichs Krankenhauspersonal und Politik berufen. Mit dieser
Personalentscheidung hat die DKG für die im vergangenen Jahr begonnene Weiterentwicklung ihrer Organisation eine weitere Weiche gestellt. „Wir freuen uns mit Professorin Neumeyer eine ausgewiesene
Expertin für uns gewonnen zu haben. Ihre Expertise in den Bereichen der
IT-gestützten Versorgungsprojekte und der integrierten Versorgung sind von
außerordentlicher Bedeutung für die Entwicklung der Gesundheitsversorgung in
Deutschland. Krankenhaus muss über die Sektorengrenzen hinweg und digital
gedacht werden“, so DKG-Präsident Ingo Morell.

Professorin Neumeyer wird ab 1. Juni 2022 für den Bereich „Krankenhauspersonal
und Politik“ zuständig sein. „Mir ist es ein besonderes Anliegen, den
Fachkräftemangel zu thematisieren. Die Pandemie hat uns verdeutlicht, dass der
Fachkräftemangel das entscheidende Nadelöhr der Versorgung ist. Hier haben wir
dringenden Handlungsbedarf, sowohl politischen als auch internen in den
Kliniken. Und das betrifft zwar vorrangig die Pflege, Handlungsbedarf besteht
aber auch in anderen qualifizierten Fachgruppen und neuen Wegen der
interprofessionellen Zusammenarbeit. Zudem freue ich mich darauf, in der DKG
die Projektarbeit stärker voranzutreiben“, so Neumeyer.

In der Leitung des Geschäftsbereichs folgt Prof. Neumeyer auf Dr. Bernd
Metzinger, der Ende April in den Ruhestand gehen wird. Die Funktion der
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden wird neu geschaffen. Damit wird die DKG
im hauptamtlichen Bereich durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß und
stellvertretend von Prof. Henriette Neumeyer und dem DKG-Justiziar Andreas
Wagener geleitet.

Ein Portrait von Frau Prof. Neumeyer ist als Anlage beigefügt.

Quelle: Pressemitteilung, 17.03.2022

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