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Deutscher Pflegerat fordert direkte Beteiligung an den Entscheidungen des G-BA

Die Profession Pflege ist nach wie vor nicht stimmberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie im Innovationsausschuss vertreten (Medienmitteilung).



Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stellt im Rahmen des Innovationsfonds Fördergelder zum Forschungsthema Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften zur Verfügung und entscheidet darüber – wieder einmal ohne die Profession Pflege. Die Profession Pflege ist
nach wie vor nicht stimmberechtigt im Gemeinsamen Bundesausschuss sowie in dessen Innovationsausschuss vertreten“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin. „Jetzt
soll wieder einmal über unsere Köpfe hinweg entschieden werden, wie Pflege
künftig pflegen soll. Das ist nicht akzeptabel.

Der Deutsche Pflegerat fordert ein sofortiges volles Stimmrecht und einen
handlungsfähigen vollwertigen Sitz im G-BA und dessen Innovationsausschuss. Es
muss aufhören, dass die Pflege ständig von anderen Berufsgruppen und der
Politik weggelobt wird von den Dingen und Themen, die sie direkt betreffen.
Benötigt wird eine unabhängige, legislaturungebundene finanzielle und
personelle Stärkung des Deutschen Pflegerats noch in diesem Jahr!

Die Vorgaben des Koalitionsvertrags ´Mehr Fortschritt wagen´ der
Ampel-Koalition auf Bundesebene zu einer direkten Beteiligung und mehr
Mitsprachemöglichkeiten des Deutschen Pflegerats im G-BA als Stimme der Pflege
müssen sofort umgesetzt werden.“

Im konkreten Fall gehe es um ein „durch und durch pflegebezogenes Thema“,
betont Vogler weiter. Doch nicht nur dies „stört uns vehement. Im Kern soll es
bei den neuen Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften auch um
das Thema Delegation von Leistungen gehen. Die Profession Pflege will aber
keine Delegation. Sie kann und will selbst entscheiden wie Pflege vor Ort
sachgerecht erbracht werden muss. Das ist im Übrigen eine vom Gesetzgeber
selbst definierte Verpflichtung nach dem § 4 Pflegeberufegesetz“, macht die
Präsidentin des Deutschen Pflegerats deutlich.

„Im Ergebnis fällt der Innovationsausschuss des G-BA ohne die
Mitbestimmungsmöglichkeit der Profession Pflege eine Entscheidung zu einem
Pflegethema, welches die Profession gar nicht will. Das ist abstrus.“ Dagegen
sollte es besser um die Steigerung und Stärkung der Attraktivität des
Pflegeberufs, dessen Professionalisierung und eine gezielte Aufgaben- und
Kompetenzzuweisung aller Berufe des Gesundheitswesens gehen.

Im Rahmen des Innovationsfonds reicht es nicht aus, nur die Versorgung im
Rahmen des SGB V im Blick zu haben! Der SGB XI-Bereich und explizit die
pflegerische Versorgung mit neuen Versorgungsformen müssen einbezogen werden.
Die Mittelbereitstellung muss angemessen und ausreichend sein.

„Es ist deutlich, dass in den Entscheidungen des G-BA die pflegefachliche
Perspektive dringender als je nötig ist. Anders als dies bisher geschehen ist,
müssen die Geldern für Forschung und Akademisierung im Gesundheitswesen stärker
in die Bereiche der Pflege gelenkt werden. Hier besteht das größte Potential an
Innovationen und an Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesundheitswesens.“

Quelle: Medienmitteilung, 06.04.2022

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