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Deutsches Implantateregister braucht Sachverstand von Orthopaeden und Unfallchirurgen

Deutsches Implantateregister braucht Sachverstand von Orthopäden und Unfallchirurgen (Pressemitteilung).



Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) begrüßt den Referentenentwurf zur Errichtung eines verbindlichen Deutschen Implantateregisters vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Denn so wird die Datenbasis des bisher von der
DGOOC freiwillig geführten Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) zur Erfassung künstlicher Hüft- und Kniegelenke ausgeweitet. Das EPRD erfasst derzeit über 60 Prozent der Operationen aller Endoprothetikversorger: Damit liefert es schon heute
wertvolle wissenschaftliche Daten und trifft Aussagen zur Qualität der
Versorgung und Haltbarkeit der Produkte – anders als der aktuelle
Referentenentwurf vermuten lässt, kritisiert die Fachgesellschaft. Das Know-how
der EPRD-Experten diente dem BMG bereits für die Konzeption des neuen
Registers. Nun spricht sich die Fachgesellschaft dafür aus, dass der
Wissensvorsprung aus ihrer Registerarbeit auch weiterhin berücksichtigt wird:
„Auch ein staatliches Register darf vom medizinischen Sachverstand nicht
entkoppelt werden“, warnt DGOOC-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny.

Was aktuell beim Bundesministerium auf den Weg gebracht wird, ist bei
Orthopäden und
Unfallchirurgen bereits gelebte Realität. Das zeigt das seit 2012 von der DGOOC
gemeinsam mit den Krankenkassen und den Implantatherstellern erfolgreich
aufgebaute EPRD, in dem aktuell bereits mehr als eine Million endoprothetischer
Operationen dokumentiert sind: über 560.000 Hüftgelenks- und mehr als 440.000
Kniegelenksersatzoperationen. Gemeinsam mit dem ebenfalls von der DGOOC
initiierten Zertifizierungssystem EndoCert® ist das EPRD Ausdruck des
Engagements der Fachgesellschaft für höchste Qualität und bestmögliche
Sicherheit bei der Versorgung mit künstlichen Knie- und Hüftgelenken.

„Wir haben mit dem EPRD ein leistungsstarkes Register aufgebaut“, sagt Prof.
Dr. Carsten Perka, DGOOC-Präsident und Executive-Committee-Sprecher des EPRD.
Das BMG errichtet das zukünftige Pflichtregister, indem es sich am EPRD-Aufbau
orientiert. Dass dies bisher vom BMG keine öffentliche Erwähnung fand,
kritisiert Perka. Denn nur mit der von der Fachgesellschaft in Eigenregie
geleisteten Vorarbeit sei nun die zügige Inbetriebnahme des Deutschen
Implantateregisters möglich. Perka ergänzt: „Bleibt zu hoffen, dass das
künftige Register den externen Sachverstand in den Durchführungsverordnungen
jetzt substanziell einbindet, um einen neuerlichen Lernprozess zu Lasten der
von uns zu behandelnden Patienten zu vermeiden.“

Deutschland folgt letztlich dem Beispiel anderer europäischer Länder wie
Schweden oder Großbritannien, die teilweise schon vor Jahrzehnten
verpflichtende nationale Register eingeführt haben. Prof. Dr. Volkmar Jansson,
Wissenschaftlicher Direktor des EPRD betont: „Das EPRD der DGOOC enthält
bereits heute weit größere Fallzahlen als andere Register und bekommt so
perspektivisch eine besonders hohe wissenschaftliche Aussagekraft.“

Ausdrücklich unterstützt die DGOOC das Vorhaben des BMG, die Teilnahme an dem
neuen Register nicht nur für Krankenhäuser, ambulante Gesundheitseinrichtungen,
Krankenkassen und Medizinproduktehersteller verpflichtend zu machen, sondern
auch für Patienten. Schon bisher machen in den mehr als 700 am EPRD
teilnehmenden Kliniken ein Großteil aller Patienten freiwillig mit. „Aus
wissenschaftlicher Sicht ist eine vollständige Erfassung aller implantierten
oder gewechselten Hüft- und Kniegelenke das Optimum. Dadurch erhalten wir
vollständige Daten zur Haltbarkeit der verwendeten Endoprothesen und den
Revisionszahlen“, sagt Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, Vizepräsident der AE –
Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, einer Sektion der Deutschen
Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Hintergrund
Der Aufbau des EPRD geht auf eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) zurück. Gemeinsam initiiert
wurde das EPRD durch die Fachgesellschaft (DGOOC), den AOK-Bundesverband GbR,
den Verband der Ersatzkassen (vdek) und den Bundesverband Medizintechnologie
(BVMed). Betrieben wird das EPRD von der EPRD Deutsche Endoprothesenregister
gGmbH (EPRD gGmbH). Die gemeinnützige Gesellschaft ist eine hundertprozentige
Tochter der DGOOC und wurde am 22. Dezember 2010 gegründet. Geschäftsführer der
EPRD gGmbH ist Dr. med. Andreas Hey. Die Anbindung an die wissenschaftliche
Fachgesellschaft gewährleistet die Neutralität und Unabhängigkeit der EPRD
gGmbH.

Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hat im Herbst 2018 seinen dritten
Jahresbericht veröffentlicht. Mit über 280.000 eingegangenen OP-Dokumentationen
und 706 datenliefernden Krankenhäusern waren diese Zahlen 2017 so hoch wie in
keinem Jahr zuvor. Erstmals wurden auch Ergebnisse von Implantatsystemen bis
drei Jahre nach dem Ersteingriff veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung, 19.02.2019

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