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Die Ambulantisierung der Medizin wird am Krankenhaus stattfinden

Die Ambulantisierung der Medizin wird am Krankenhaus stattfinden (VKD).



Rückenschmerzen sind ein Volksleiden. Wer hat nicht schon einmal gestöhnt: Ich hab Rücken. Schmerzt es einmal ganz besonders, geht man zum Arzt. Wenn, ja wenn es denn eine Arztpraxis in der Nähe gibt. In Sachsen-Anhalt scheint das kein Problem zu sein. Im Entwurf des neuen Koalitionsvertrags von CDU, SPD
und FDP steht unter „Ambulante und stationäre Versorgung“ zwar, die Sicherstellung der wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung sei eine der größten
Herausforderungen. Aber als deren Rückgrat werden die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesehen.

„Ohne die Leistungen der niedergelassenen Ärzte schmälern zu wollen – das seit
Jahren bestehende Dilemma ist bundesweit der Mangel an Haus- und Fachärzten,
vor allem in den ländlichen Regionen, inzwischen aber auch in den größeren
Städten. Kaum anzunehmen, dass Sachsen-Anhalt hier die große Ausnahme
darstellt“, konstatiert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Das Rückgrat der
Versorgung ist, gelinde gesagt, überall in schlechter Verfassung und wird
stabilisiert durch die Krankenhäuser, die nicht nur die ambulante
Notfallversorgung, sondern zunehmend ambulant-fachärztliche Leistungen und
ambulante Diagnostik überhaupt erbringen. Dieser Trend setzt sich aktuell
weiter fort. Dabei werden – und müssen – natürlich auch Netzwerke von
niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern eine wichtige Rolle spielen.“

Die Position des VKD ist seit langem – und auch zur anstehenden Bundestagswahl
– daher ganz klar und eindeutig: Der Verband befürwortet die weitere Öffnung
der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung – dies aber in einer neu zu
regelnden Selbstverwaltungskompetenz der Krankenhäuser. Es kann nicht sein,
dass bei ambulanten Leistungen der Krankenhäuser die Gremien der
Kassenärztlichen Versorgung darüber entscheiden, welche Ärzte diese Leistungen
erbringen dürfen und welche Vergütung man den Krankenhäusern dafür zugesteht.
Für den VKD, aber vor allem für die Patienten, sind bei allen notwendigen
Strukturveränderungen immer die Krankenhäuser die Anker der
Gesundheitsversorgung. Unsere Kliniken verfügen über die entsprechenden
Kompetenzen im medizinischen und pflegerischen Bereich, über die technische und
bauliche Infrastruktur, aber auch über funktionierende Verwaltungen.

Die Fakten für diese Position liegen klar auf der Hand:

Die Zahlen ambulanter Behandlungen durch die Krankenhäuser sind über die Jahre
immer weiter angestiegen. Allein in den ambulanten Notaufnahmen werden im Jahr
durchschnittlich zehn Millionen Patienten behandelt. Hinzu kommen Behandlungen
in den Ambulanzen der Hochleistungskliniken und Universitätskliniken, in den
Medizinischen Versorgungszentren der Krankenhäuser. Diese Leistungen werden in
Zukunft noch ausgeweitet werden, weil Behandlungen, die heute noch stationär
und kurzstationär erfolgen, durch den medizinischen und technischen Fortschritt
verstärkt ambulant durchgeführt werden können. Mehrheitlich sind das
Leistungen, die von den niedergelassenen Ärzten nicht kompensiert werden
können, auch wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen das immer wieder
behaupten. Dr. Düllings: „Die Ambulantisierung der Medizin wird am Krankenhaus
stattfinden. Das ist aus Sicht des VKD ein Top-Thema der nächsten Jahre.“

Das würde außerdem das Problem des niedergelassenen Ärztemangels entschärfen –
ein weiterer Fakt. Nach aktuellen Zahlen der Bundesärztekammer vom April 2021
liegt der Anteil der über 50-jährigen KV-Ärzte bei 79 Prozent. Das sind 79
Prozent, die in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren in den Ruhestand gehen.
Ein Aderlass, der realistisch nicht aufzufangen sein wird.

Hintergrund

Die neue Landesregierung in Sachsen-Anhalt wird von einer Koalition aus CDU,
SPD und FDP gebildet. Der Entwurf für einen 150 Seiten umfassenden
Koalitionsvertrag wurde ausgehandelt und muss nun von den Mitgliedern - bei der
FDP von einem Parteitag - noch angenommen werden. Wenn alle zustimmen, steht
einer Wahl des Ministerpräsidenten im Landtag am 16. September nichts mehr im
Wege.

Quelle: VKD, 20.08.2021

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