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Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) vertritt im politischen Berlin knapp 10 Prozent des deutschen Krankenhausmarktes mydrg.de





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Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) vertritt im politischen Berlin knapp 10 Prozent des deutschen Krankenhausmarktes

Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) vertritt im politischen Berlin knapp 10 Prozent des deutschen Krankenhausmarktes (Pressemitteilung).



Ohne uns läuft´s nicht! Warum es lohnt, den Bürgerkrankenhäusern zuzuhören. AKG vertritt knapp 10 Prozent des deutschen Krankenhausmarktes. Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) ist seit diesem Wochenende auch offiziell in den
gesundheitspolitischen Diskurs in Deutschland gestartet. Beim Gründungsdialog unter dem Motto „Ohne uns läuft´s nicht“ stellten sich der AKG Vorstand und die AKG Geschäftsführung den Fragen und der Diskussion mit Vertretern der Bundespolitik, mit Vertretern
anderer Interessenverbände und natürlich mit Vertretern der Hauptstadtmedien. In den Diskurs gingen die Vorstandsmitglieder Dirk Balster, Jutta Dernedde und Dr. Eibo Krahmer sowie der Vorstandsvorsitzende Dr. Matthias Bracht und der Geschäftsführer Helmut
Schüttig. Terminbedingt konnte das Vorstandsmitglied Stefan Hahn, Sozialdezernent des Deutschen Städtetages, mit dem die AKG in enger Abstimmung steht, leider nicht teilnehmen.

Die Mitgliedshäuser der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG)
betreiben Maximalversorger mit weit über 1.000 Betten, auch im Verbund mit
Häusern der Grund- und Regelversorgung in regionalen Versorgungsnetzwerken.
„Durch unsere Größe und unsere Versorgungsangebote bilden wir eine wesentliche
Säule der Krankenhausversorgung in Deutschland. Moderne und bedarfsorientierte
Medizin ist spezialisiert und interdisziplinär. Diesem Anspruch können wir
durch unser breites und differenziertes Fächerspektrum in besonderer Weise
entsprechen.“ erläutert der AKG Vorstandsvorsitzende Dr. Matthias Bracht.
„Gleichzeitig sind wir als kommunale Unternehmen dem Gemeinwohl verpflichtet.
Wir dienen allein dem Bürger und den Patienten als unsere Eigentümer und keinen
Partikularinteressen von Investoren oder Aktionären. Deshalb richten wir uns
allein am Versorgungsbedarf der Patienten aus, denen wir auch langfristig
entsprechen wollen. Daran lassen wir uns messen. Wie sich auch die
Gesundheitspolitik daran messen lassen sollte, was am Ende beim Patienten
ankommt.“

„Abgeleitet von unserer Versorgungsrolle und unserer alleinigen Verpflichtung
gegenüber den Bürgern und Patienten müssen wir genuin bereits ausgleichen und
mitdenken, was umsetzbar und notwendig ist,“ ergänzt AKG Geschäftsführer Helmut
Schüttig. „Die Stimme der AKG ist deshalb eine Stimme der Vernunft und eine
Stimme des Machbaren.“ Es werde sich lohnen, zeigte sich Schüttig überzeugt,
auf sie zu hören.

Als zentraler Dreh- und Angelpunkt der medizinischen Versorgung in den
mittleren und großen Ballungsgebieten des Landes treten die kommunalen
Großkrankenhäuser auch dann für die Versorgung der Patienten ein, wenn andere
Träger oder Einrichtungen aus wirtschaftlichen oder strategischen Überlegungen
ihr Angebot spezialisieren oder ganz einstellen. Damit werden sie zu der
nachhaltigen Stütze des erforderlichen Strukturwandels in der deutschen
Krankenhauslandschaft. „Die angestoßenen Debatten und stetigen Vergleiche mit
den stark zentralisierten Gesundheitssystemen der skandinavischen Länder zeigen
deutlich“, so Dirk Balster, AKG Vorstandsmitglied, „dass unsere Gesellschaft
nicht bereit und in der Lage sein wird, die bestehenden Strukturen auch
zukünftig auskömmlich zu finanzieren.

Für diesen Strukturwandel stehen die kommunalen Großkrankenhäuser bereit. Ganz
überwiegend haben sie schon in den vergangenen Jahren die
betriebswirtschaftlichen und strukturellen Hausaufgaben gemacht. Heute bilden
sie mit sektor- und trägerübergreifenden Kooperationen und Netzwerken bereits
jene wünschenswerten Verbünde, die immer wieder durch Politik und Krankenkassen
eingefordert werden. Jutta Dernedde, AKG Vorstandsmitglied: „Mit unseren großen
interdisziplinären Strukturen, gerade im Bereich der onkologischen Zentren, den
durch die große Anzahl von Patienten etablierten Prozessen und unsere Rolle als
Ausbilder, weit über den eigenen Bedarf hinaus, gewährleisten die AKG-Häuser
nachweisbar eine Versorgungsqualität am höchsten wissenschaftlichen Standard.“

„Wir unterstützen sämtliche Maßnahmen zur Stärkung einer qualitätsorientierten
Krankenhausplanung in einem System aus aufeinander aufbauenden
Versorgungsstufen“, fasst Vorstandsmitglied Dr. Eibo Krahmer zusammen. Klar
definierte Versorgungsaufträge und transparente Strukturanforderungen seien der
einzige Weg, einen ruinösen Wettbewerb unter den Krankenhäusern zu vermeiden,
der letztendlich immer zu Lasten sowohl der Patientinnen und Patienten als auch
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen werde. Die aktuellen
Weichenstellungen in der Gesundheitspolitik ebnen den Weg für eine faire,
kritische und zielführende Debatte über die Zukunft der stationären Versorgung
in Deutschland. Hierbei stehen die kommunalen Großkrankenhäuser mit ihrer
medizinischen Expertise und professionellen Managementressourcen für eine
innovationsgetriebene Ausdifferenzierung der Versorgungsstrukturen als Treiber
und Partner bereit.

Die aktuellen Themen erfordern eine an Vernunft und Machbarkeit orientierte
Auseinandersetzung, um die bestmögliche Krankenhausversorgung der Zukunft:

Nach der jahrelangen Hängepartie innerhalb der Selbstverwaltung kommt derzeit
dem G-BA bei der Definition der besonderen Aufgaben eines Zentrums eine
richtungsweisende Rolle zu. Neben einer fachlich fundierten und funktionalen
Definition der Anforderungen bedarf es eines grundlegend neuen Systems zur
Auswahl, Akkreditierung und Finanzierung von Zentren. Für eine nachhaltige
Entwicklung interdisziplinärer Versorgungsstrukturen brauchen die
Leistungserbringer eine zielgerichtete Bedarfsplanung und langfristige
Planungssicherheit. Nur so ist auch eine auskömmliche Finanzierung
gesellschaftlich tragbar. Dabei muss allen Patientinnen und Patienten eine
regional verankerte Versorgung mit hochspezialisierten Leistungen ermöglicht
werden.

Mit der Einführung von klar definierten Notfallstufen haben wir in diesem
Bereich einen wertvollen Schritt in eine sinnvolle Krankenhausstrukturplanung
gewagt. Bei der weiteren Ausgestaltung wird der Gesetzgeber nicht umhinkommen,
den Leistungsbereich der ambulanten Notfallversorgung grundlegend neu zu
definieren und abzugrenzen. Nur mit einem klaren Leistungsbereich in der
ambulanten Notfallversorgung, transparenten Zulassungskriterien und einem klar
adressierten Sicherstellungsauftrag wird eine unabhängige Patientensteuerung an
der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gelingen. Die
Erfahrungen aus der Praxis zeigen zu oft, dass die regionalen Vertragspartner
durch rechtliche Unschärfen und politische Unsicherheit an der Entwicklung
sinnvoller Versorgungskonzepte scheitern.

Auch die Eskalation des Streits um fehlerhafte Krankenhausabrechnungen aus dem
Herbst des letzten Jahres zeigt, wie weit wir in diesem Bereich von
verlässlichen und transparenten Strukturen für eine nachhaltige Versorgung der
Patienten entfernt sind. Viele Krankenhäuser sehen sich einem Komplex aus
interpretationswürdigen Vorschriften, länderspezifischen Prüfverfahren und
misstrauischen Vertragspartnern hilflos ausgesetzt. Während es bei der
Kodierung medizinischer Leistungen im Krankenhaus bundeseinheitlich
detaillierte Vorschriften gibt, beruhen viele Verfahren in der
Auseinandersetzung mit dem MDK auf individuellen Vorstellungen der handelnden
Personen und damit einer inakzeptablen Beliebigkeit. Auf dem Weg zu einem
vertrauensvollen Umgang der Selbstverwaltungspartner bedarf es auch hier
verlässlicher bundeseinheitlicher Vorgaben und einer echten unabhängigen
Prüfinstanz. Mit der Ablösung der Einzelfallprüfung zu Gunsten eines
transparenten Akkreditierungsverfahren mit anschließender Stichprobenprüfung
könnten gerade im Bereich der Komplex-Codes alle Seiten wertvolle Ressourcen
einsparen, die unmittelbar einer Verbesserung der Patientenversorgung zu Gute
kommen.

Ein verantwortungsvoller Ressourceneinsatz und die Entwicklung von innovativen
Strukturen erfordert Transparenz und Planungssicherheit für alle
Vertragspartner. In den vergangenen Jahren konnte die gemeinsame
Selbstverwaltung diese Erwartung immer seltener erfüllen. Mit der Kenntnis des
Machbaren und der Vernunft der Verantwortung wird sich die AKG auch hier im
Sinne Ihrer Eigentümer, den Patientinnen und Patienten, zielgerichtet
einbringen. Der Vorstandsvorsitzende Bracht versuchte die Positionen der AKG in
einem Satz so auf den Punkt zu bringen: „Wir stehen in der Verantwortung, eine
hochwertige Versorgung unserer Patientinnen und Patienten auch in Zukunft
sicher zu stellen. Deshalb sollten wir auch gemeinsam anfangen, in Prozessen
und Wirkungen für den Patienten zu denken, und weniger in bestehenden
Institutionen. Denn am Ende zählt, was beim Patienten ankommt.“


Sind überzeugt, dass es ohne die Großkrankenhäuser der AKG in Deutschland nicht
läuft: (v. l.) Vorstand Dirk Balster, Klinikum Chemnitz, Vorstand Dr. Eibo
Krahmer, Vivantes Berlin, Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Bracht, Klinikum
Region Hannover, Vorstand Jutta Dernedde, Gesundheit Nord Bremen,
Geschäftsführer Helmut Schüttig.

Quelle: Pressemitteilung, 25.02.2019

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