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Die DGINA begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers zur Neuordnung der Notfallversorgung

Die DGINA begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers zur Neuordnung der Notfallversorgung (Pressemitteilung).



Die DGINA begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers zur Neuordnung der Notfallversorgung. Der Aufbau von Gemeinsamen Notfallleitstellen, die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren durch die Länder an durch den G-BA als Notfallstandort ausgewiesenen
Krankenhäusern und die Überführung des Rettungsdienstes als medizinischen Leistungsbereich in das SGB V sind richtige und wichtige Maßnahmen. Die Steuerung der Notfallpatienten zu verbessern und für jeden Notfallpatienten ein abgestimmtes Behandlungsangebot
anzubieten, ist ein wesentlicher Aspekt der Neustrukturierung und Zentralisierung der Notfallversorgung.

1. Integrierte Leitstellen und Patientensteuerung

Ein wichtiger Aspekt in der Neuordnung der Notfallversorgung ist die
Patientensteuerung über Gemeinsame Notfallleitstellen. Patienten, die sich an
die Leitstelle wenden und nicht in einer Notfalleinrichtung behandelt werden
müssen, benötigen verbindliche, zeitnah verfügbare vertragsärztliche
Versorgungsstrukturen. Das bedeutet verlängerte Praxisöffnungszeiten und
Vergabe garantierter Termine am gleichen Tag. Aktuell ist diese notwendige
Verfügbarkeit nicht flächendeckend gegeben. Das zeigt sich gerade um die
Weihnachtsfeiertage herum, an denen die Notaufnahmen aus den Nähten platzen,
weil viele niedergelassene Ärzte ihre Praxen schließen.

2. Integrierte Notfallzentren

Die Etablierung von Notfallzentren ist ein zentraler Punkt in den Plänen des
Bundesministeriums für Gesundheit, der grundsätzlich auch von der DGINA
unterstützt wird. Bei der Umsetzung müssen aber grundlegende Prinzipien der
Notfallmedizin beachtet und festgeschrieben werden. Patienten, die sich in
einer medizinischen Notfallsituation befinden, haben jederzeit das Recht auf
eine rasche, angemessene und gründliche Behandlung. Notfallversorgung muss an
allen Tagen der Woche zu jeder Stunde die gleiche Qualität aufweisen.

Damit die Patienten die richtige Behandlung erhalten, muss jeder Notfallpatient
eine validierte Ersteinschätzung erhalten, die strikt darauf ausgerichtet ist,
die bedrohlichen Erkrankungen unmittelbar zu erkennen. Erst danach kann der
weitere Behandlungsprozess in einem entsprechend der Ersteinschätzung
abgestuften Versorgungsablauf festgelegt werden.

Patienten müssen die Gewähr haben, dass speziell in notfallmedizinischen
Fragestellungen ausgebildete Ärzte die Behandlung steuern. Das sind bei
Patienten ohne hohes Gesundheitsrisiko Allgemeinmediziner oder hausärztliche
Internisten mit notfallmedizinischer Erfahrung. Diese Ärzte müssen eine
Notfallsonographie durchführen können und auch die Versorgung von kleinen
Verletzungen beherrschen, die keinen weiteren Krankenhausaufenthalt erfordern.
Wichtige Laboruntersuchungen müssen zeitnah am gleichen Tag zur Verfügung
stehen.

Die Versorgung von Notfallpatienten mit hohem Gesundheitsrisiko im Krankenhaus
liegt in der Verantwortung speziell ausgebildeter Fachärzte mit der
Zusatzweiterbildung für Klinische Notfall- und Akutmedizin.

Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern können diese Anforderungen an die
Notfallversorgung erfüllen, wenn die dort arbeitenden Vertragsärzte der
kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausärzte nach den oben genannten
Anforderungen an die Notfallversorgung Hand in Hand arbeiten. Die Leitung
dieser Notfallzentren muss aus Sicht der DGINA in die Hände
notfallmedizinischer Spezialisten gelegt werden, die derzeit nur in den
Notfallzentren der Krankenhäuser ausgebildet werden und vorhanden sind.

In dem Reformprozess müssen zudem Qualitätskriterien festgelegt werden, die die
notfallmedizinische Versorgungsqualität objektivieren. Finanzielle Fehlanreize
und datenschutzrechtliche Hürden, die eine Notfallversorgung aus einem Guss
behindern, müssen beseitigt werden.

Die DGINA begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit ausdrücklich
als einen weiteren Schritt in die Richtung einer hochprofessionellen
notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung, 21.12.2018

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