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Digitale Versorgung Gesetz DVG Digitalisierung der Gesundheitsversorgung erhält notwendigen politischen Stellenwert

Digitale Versorgung Gesetz DVG: Digitalisierung der Gesundheitsversorgung erhält notwendigen politischen Stellenwert (BVITG).



Mit dem aktuellen Referentenentwurf zum Digitale Versorgung Gesetz nimmt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung konsequent in den
Fokus, was dem Thema die dringend benötigte Relevanz verschafft, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V. in einem ersten Fazit.
Insbesondere
der patientenzentrierte Ansatz, durch den digitale Gesundheitsanwendungen einen
schnelleren Zugang in die Gesundheitsversorgung erhalten sollen, sei dabei
positiv zu bewerten. Neben dem eRezept soll künftig u. a. auch die
elektronische Verschreibung von Heil-, Hilfs- und Betäubungsmitteln ermöglicht
werden. Vor diesem Hintergrund hat das BMG die Notwendigkeit einer
flächendeckenden Anbindung aller Leistungserbringer – also auch Krankenhäuser,
Apotheken und Pflegeeinrichtungen – an die TI erkannt und entsprechend
berücksichtigt.

Insgesamt muss die Finanzierung der Investitionen in die digitale Vernetzung
vor dem Hintergrund eines Investitionsstaus sichergestellt werden. Das heutige
DRG-System sieht etwa keine ausdrückliche Finanzierung digitaler Lösungen vor.
Die Schaffung von monetären Anreizen zur Nutzung des eArztbriefes ist vor
diesem Hintergrund aus Sicht des bvitg hingegen ein positives Zeichen. „Im
Vergleich zur digitalen Alternative darf sich das „Faxen“ nicht mehr lohnen!
Sobald digitale Anwendungen den Leistungserbringern zu Verfügung stehen,
sollten diese grundsätzlich auch attraktiver vergütet werden als deren analoge
Pendants“, betont Sebastian Zilch.

Gleichzeitig vermisst der Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V., als
Vertreter der führenden Hersteller von Gesundheits-IT, nach wie vor eine
transparente strategische Komponente: „Zur sinnstiftenden und effektiven
Vernetzung aller Leistungserbringer ist der bloße politische Gestaltungswille
nicht auseichend. Hierfür bedarf es einer übergeordneten Strategie, die ein
zielführendes Zusammenspiel aller geplanten Digitalisierungsmaßnahmen
sicherstellt, sowie einer nationalen Koordinierungsstelle eHealth, die den
gesamten Entwicklungsfortschritt begleitet“, führt Sebastian Zilch aus.

Zudem sieht der Verband die Gefahr einer wettbewerbsverzerrenden und
innovationsfeindlichen Marktsituation, durch die vorgesehene Erweiterung der
Freiräume für Krankenkassen, digitale Konzepte zu fördern und zu entwickeln.
„Zwar ist es grundsätzlich opportun den Gestaltungswillen der Krankenkassen zu
nutzen, dennoch bleibt es originäre und primäre Aufgabe der Industrie,
innovative Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Nur so kann letztlich auch
ein Wettbewerb von marktgerechten Anwendungen zu Gunsten der Patienten
sichergestellt werden. Eigenständige Unternehmensgründungen unter Verwendung
von Versichertengeldern durch die Krankenkassen sind ebenso abzulehnen wie
unternehmerisches Engagement anderer Körperschaften öffentlichen Rechts“,
erläutert der bvitg-Geschäftsführer.

Um die Entwicklung von praxisnahen Lösungen zu gewährleisten, müsse bei der
Ausarbeitung von Spezifikationen für Anwendungen sowie bei den
Zugangsvoraussetzungen für weitere Leistungserbringer frühzeitig und konsequent
die Fachexpertise der Industrie genutzt und eingebunden werden. Dabei sei unter
anderem darauf zu achten, dass Spezifikationen künftig auf Basis
internationaler Standards und Profile ausgearbeitet werden. Hier biete das
aktuelle Gesetzgebungsverfahren eine Chance, bestehende Lücken im
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu schließen.

Quelle: BVITG, 03.06.2019

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