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DKG fordert abgestimmtes Miteinander von CoVID-19-Bereitschaftsdienst und Regelversorgung BMG Konzept

Konzept zur Regelversorgung während der Corona-Krise - DKG fordert abgestimmtes Miteinander von CoVID-19-Bereitschaftsdienst und Regelversorgung (Pressemitteilung).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Konzept zur Gewährleistung des Miteinanders von COVID-19-Bereitschaftsdienst und Regelversorgung in den Krankenhäusern vorgelegt. Mit diesem bundesweiten Orientierungsrahmen soll den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, unter Beachtung regionaler Besonderheiten eine schrittweise Rückkehr in die
Regelversorgung zu ermöglichen. „Die Krankenhäuser haben in den vergangenen Wochen und Monaten
eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie sich schnell auf die besondere
Situation der Pandemie einstellen können. Sie haben sich mit absoluter
Priorität auf die Versorgung von möglicherweise vielen COVID-19-Patienten
konzentriert. Dieses beispiellose Engagement hat einen großen Anteil daran,
dass Deutschland insbesondere im Hinblick auf die Mortalität eine bessere
Entwicklung hatte, als die meisten europäischen Länder. Nun ist aber der
Wiedereinstieg in die Regelversorgung dringend erforderlich. Dabei müssen wir
eine gesunde Balance mit der COVID-19-Versorgung finden“, erklärte
DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.

Nach Ansicht der Kliniken muss in diesem Orientierungsrahmen auf der
Bundesebene zum einen der Umfang der für COVID-19-Patienten freizuhaltenden
Allgemein- und Intensivbetten und zum anderen die Priorisierung für stationär
aufzunehmende Patienten außerhalb des COVID-19-Geschehens festgelegt werden.
„Es ist wichtig, dass das Personal zum Betreiben der für COVID-19-Patienten
freigehaltenen Betten kurzfristig einsatzbereit sein muss. Und wir benötigen
hausindividuell ein Maximum an Infektionsprävention, wenn wir wieder in die
Regelversorgung einsteigen. Das beinhaltet auch, Behandlungsbereiche räumlich
zu trennen“, so Gaß.

Selbstverständlich haben die Krankenhäuser die Behandlung für die Patientinnen
und Patienten mit dringendem medizinischen Behandlungsbedarf in der ersten
Phase der Pandemie sichergestellt und werden es auch weiterhin tun. Vorrangig
muss nun die Versorgung für drei Gruppen ins Auge gefasst werden:

Patienten, bei denen eine Verschiebung der Behandlung die Lebenserwartung
verkürzen würde, auch im Verdachtsfall
Patienten, bei denen eine Verschiebung der Behandlung zu einer dauerhaften und
unverhältnismäßigen Funktionseinschränkung führen würde, auch im Verdachtsfall
Patienten mit deutlich lebensqualitätseinschränkenden Symptomen.
Das Konzept der DKG findet sich in einem 10-Punkte-Plan wieder:

1. Sofort erforderliche Behandlungsmöglichkeiten müssen jederzeit freigehalten
werden

Das absehbare Infektionsgeschehen führt auch bei stabilem Verlauf mittelfristig
dazu, dass ein stationärer Versorgungsbedarf besteht. Für diese Situation
halten die Krankenhäuser einen Teil ihrer Behandlungsbetten für
COVID-19-Patienten frei. Diese Vorgabe zur Freihaltung gilt insbesondere für
Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit. Für alle Krankenhäuser, die
über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten verfügen und im DIVI-Register
gelistet sind, gilt die Vorgabe, 20 Prozent ihrer Intensivbehandlungsbetten mit
Beatmungsmöglichkeit freizuhalten.

2. Das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen erfordert eine dynamische Steuerung
der Belegung in den Kliniken

Über die grundsätzlichen Freihaltevorgaben hinaus sollen die Krankenhäuser in
der Lage sein, innerhalb von 72 Stunden weitere Behandlungskapazitäten für
COVID-19-Patienten zu organisieren, wenn es der Anstieg der Reproduktionsrate
bei den Infektionen erfordert.

3. Rehakliniken nehmen ihren regulären Betrieb wieder auf

Im Zuge der ersten Infektionswelle hat sich gezeigt, dass die
Behandlungskapazitäten in den Akutkrankenhäusern ausreichend sind, um die aus
dem zurückliegenden Infektionsgeschehen entstehende Krankheitslast zu
versorgen.

4. Stationäre Pflegeeinrichtungen brauchen Unterstützung im Umgang mit
Corona-positiven Bewohner und Verdachtsfällen

Die Pflegeheime müssen auch mittelfristig mit der besonderen Herausforderung
zurechtkommen, die Isolierung von Verdachtsfällen und Corona-positiven
Bewohnern ohne starke Symptome zu organisieren. Konkrete Unterstützung können
am ehesten die regionalen Netzwerkstrukturen gewähren, an denen sich die
Kliniken aktiv beteiligen werden.

5. Ambulante Behandlungen flächendeckend wieder aufnehmen

Patienten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stationär aufgenommen werden
müssen, können wieder in vollem Umfang behandelt werden.

6. Europäische Solidarität und Unterstützung soll weiterhin möglich sein

Eine Aufnahme von COVID-19-Patienten aus EU-Ländern mit überforderten
Gesundheitssystemen ist politisch und humanitär grundsätzlich zu begrüßen.
Allerdings muss dabei auch beachtet werden, dass im Rahmen der Daseinsvorsorge
für die eigene Bevölkerung ausreichend viele Intensivbetten vorgehalten
werden.

7. Alle Kliniken leisten ein Maximum an Infektionsprävention gemäß den Vorgaben
des RKI

Die Krankenhäuser organisieren ihr Versorgungsgeschehen unter der Prämisse
einer maximalen Infektionsprävention zum Schutz der Patientinnen und Patienten
und ihrer eigenen Beschäftigten.

8. Besondere Teststrategien müssen die Arbeit der Krankenhäuser unterstützen
und dienen dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern

Zur Vermeidung der Ausbreitung der Infektionen innerhalb der Krankenhäuser
brauchen die Kliniken eine besondere Teststrategie, um positive Patienten und
Mitarbeiter sehr frühzeitig zu erkennen und die geeigneten Maßnahmen zu
ergreifen. Diese sollte das RKI entwickeln und bundesweit einheitlich vorgeben,
und sie müssen refinanziert werden.

9. Die Finanzierung der Krankenhäuser muss auf die abgestimmte Balance zwischen
Bereitschaft und Versorgung angepasst werden

Für die erste Phase der Pandemie bis zunächst Ende September 2020 hat der
Gesetzgeber einen finanziellen Rettungsschirm als Instrument zur
wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser implementiert. Es braucht aber
neben der kurzfristigen Überprüfung auch Finanzierungsinstrumente, die
mittelfristig angelegt sind. Klar ist, dass eine rein leistungsbezogene
Vergütung über DRGs und Pflegesätze diesen Aufgaben nicht gerecht wird.

10. In den einzelnen Ländern sind diese Eckpunkte konkret auszugestalten und
bei besonderen Versorgungslagen anzupassen

Das Versorgungsgeschehen und die Verfügbarkeit der Ressourcen sind in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Dies erfordert auch regionale Konzepte
und Reaktionen. Die vorgenannten Positionen dienen deshalb der Orientierung,
sind aber am konkreten Bedarf auszurichten.

Quelle: Pressemitteilung, 28.04.2020

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