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DKG zu den geplanten Krankenhaus-Hilfen: Kliniken benötigen Klarheit und Planungssicherheit

Bundesgesundheitsminister möge keine Schaufenstermilliarden ankündigen, sondern echte Finanzhilfen auszahlen (Pressemitteilung).



Zu den Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium über die geplanten Hilfen für die Krankenhäuser erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Wir begrüßen, dass es endlich ein Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt,
die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen. Das ist auch Ergebnis der
vielbeachteten DKG-Kampagne „Alarmstufe ROT“, hinter die sich mehr als 70.000
Bürgerinnen und Bürger per Online-Petition gestellt haben. Allerdings gibt es
zu den Hilfen bislang nur vage Ankündigungen aus einem
Pressehintergrundgespräch. Das ist angesichts der dramatischen Lage der
Krankenhäuser nicht ausreichend. Wir benötigen nach vielen Monaten, in denen
aus dem Ministerium kaum mehr als nichts zu hören war, jetzt endlich klare und
verlässliche Angaben. Krankenhäuser sind das Rückgrat der
Gesundheitsversorgung. Wir können uns auch angesichts des kommenden
Corona-Winters diese andauernde Unsicherheit nicht mehr leisten. Der
Gesundheitsminister muss jetzt klarstellen, dass die angekündigten Gelder nicht
nur garantiert sind, sondern auch tatsächlich bei den Krankenhäusern ankommen.
Inakzeptabel wäre, wenn an einer Stelle Unterstützung fließt, die an einer
anderen wieder abgezogen wird. Schaufenstermilliarden nützen den Kliniken
nichts. Für einen Großteil der Krankenhäuser bleibt die Lage extrem prekär. Die
im Raum stehenden vier Milliarden Euro betreffen nur den Zeitraum bis März
2023. Krankenhäuser können aber nicht nur in Halbjahresschritten planen. Die
Beschäftigten benötigen eine sichere Berufsperspektive, und Investitionen
müssen getätigt werden. Kliniken benötigen langfristige Planungssicherheit.
Schon jetzt drohen im ganzen Land regelrechte Insolvenzwellen, die zahlreiche
Klinikschließungen zur Folge haben können.“

Quelle: Pressemitteilung, 21.10.2022

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