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DKG zu den Veröffentlichungen zum Sicherstellungszuschlag

DKG zu den Veröffentlichungen zum Sicherstellungszuschlag (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die vorab öffentlich gewordenen Ergebnisse der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse unterstreichen die besondere Bedeutung der Existenz von Krankenhäusern in der Fläche. Die flächendeckende und
familiennahe Krankenhausstruktur in Deutschland zu erhalten und zu stärken, muss konsequent Eingang in die strategischen Konzepte der Gesundheitspolitik auf Landes- und
insbesondere auch auf der Bundesebene finden. „Die Länder müssen ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen und die Investitionsförderung von drei auf sechs Milliarden Euro aufstocken. Auf der Bundesebene müssen die
Krankenhäuser über die Finanzierungssystematik gestärkt werden. Ein Drittel der
Krankenhäuser schreibt rote Zahlen. Das System der Fallpauschalen muss so
umgestaltet werden, dass ein Krankenhaus seinen Versorgungsauftrag erfüllen und
Tariflöhne zahlen kann. Vor allem dürfen sie nicht auch noch durch
bundesrechtliche Vorgaben geschwächt werden“, betonte Georg Baum,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Der nunmehr vorgesehene pauschale Zuschuss von je 400.000 Euro für 120
bedarfsnotwendige Krankenhäuser in dünn besiedelten Gebieten ist dabei nur ein
kleiner, gleichwohl positiver Baustein. „Damit wird anerkannt, dass das
DRG-System alleine medizinisch notwendige Versorgung nicht gewährleisten kann.
Die Herausnahme der Pflegekosten mit ca. 15 Milliarden Euro aus der
DRG-Finanzierung und deren Überführung in ein von den hausindividuellen
Ausgaben für Pflege definiertes Pflegebudget ist ein weiterer richtiger Schritt
zu einer passgenaueren Finanzierung von Krankenhäusern“, so Baum.

Allerdings droht die Umsetzung aufgrund restriktiver gesetzlicher Vorgaben für
viele Krankenhäuser zu einem großen finanziellen Problem zu werden. In
absolutem Widerspruch zur politischen Zielsetzung der Koalition, die Pflege zu
stärken, ist die dieser Tage aus dem BMG an die Selbstverwaltungspartner für
das DRG-System ergangene Vorgabe, bei der Überführung in die Pflegebudgets
jedem Krankenhaus zunächst ein Vorabkürzungsvolumen von 1,5 Prozent des
Pflegebudgets „zu verpassen“. Damit werden den Krankenhäusern im kommenden Jahr
250 Millionen Euro genommen. Die 50 Millionen Euro, die 120 Krankenhäuser
bekommen werden, sind damit nicht akzeptabel hoch mehrfach von den
Krankenhäusern selbst bezahlt. „Die DKG appelliert an die Bundesregierung, die
sachlich nicht gerechtfertigte Vorgabe zur Kürzung von 250 Millionen Euro
zurückzunehmen. Die Pflege stärken, indem man die Krankenhäuser schwächt, kann
nicht funktionieren“, sagte Baum.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 09.07.2019

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