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DKG zu Energiepreisbremse und Härtefallfonds für die Krankenhäuser mydrg.de





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DKG zu Energiepreisbremse und Härtefallfonds für die Krankenhäuser

Inflationsausgleich müsse im regulären System der Krankenhausfinanzierung abgebildet werden (Pressemeldung).



In diesem Jahr sind die gesetzlich fixierten Preise, die die Krankenhäuser mit den Krankenkassen abrechnen können um 2,3 Prozent gestiegen, und das bei einer Inflationsrate von rund 10 Prozent. Im kommenden Jahr beläuft sich die festgelegte Preissteigerung auf 4,3 Prozent bei einer prognostizierten
Inflation von über 8 Prozent. Dadurch entsteht eine Erlös-Kosten-Lücke von
deutlich über 15 Milliarden Euro in diesem Zweijahres-Zeitraum bei den
Krankenhäusern als Folge der nicht refinanzierten Kostensteigerungen.

„Die besondere Betroffenheit der Krankenhäuser im Vergleich zu anderen
Unternehmen liegt darin begründet, dass der Staat den kompletten
Handlungsrahmen starr definiert hat. Der Staat legt die Preise fest, er
definiert exakt, wieviel Personal wir vorhalten müssen und er verpflichtet uns,
wann und wie wir unsere Versorgungsangebote erbringen müssen. Wir können nicht
einfach Teile des Medizinbetriebs stilllegen und die Patientenbehandlung
zeitweise einstellen, um Kosten zu sparen. Deshalb muss die Politik auch die
Preise an die gestiegenen Kosten anpassen, sonst wird es eine ganze Reihe von
Krankenhäusern bald nicht mehr geben“, sagt der Vorstandsvorsitzende der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.

Der Bundesgesundheitsminister hat völlig Recht, wenn er als Ziel formuliert:
„Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen
kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann.“ Die DKG
nimmt deshalb den Beschluss des Kabinetts zur Umsetzung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die darin enthaltenen Regelungen zum
Ausgleich der massiv gestiegenen Energiekosten für die Krankenhäuser als ersten
Schritt der angekündigten Hilfen der Bundesregierung wahr.

„Die allgemeinen Voraussetzungen für alle Hilfszahlungen aus dem WSF sehen vor,
dass Unterstützungsleistungen in diesem Rahmen nur für die
energiepreisbedingten besonderen Belastungen der Krankenhäuser möglich sind.
Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, gleichzeitig muss aber der
Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung insgesamt erkennen, dass
damit ein wesentlicher Teil der krisenbedingten Mehrkosten der Krankenhäuser
nicht refinanziert wird und die sich aufbauende Insolvenzwelle so nicht
aufgehalten werden kann“, erklärt Gaß.

Die DKG kritisiert die fehlende Klarheit zu den angekündigten Finanzhilfen für
die deutschen Krankenhäuser. Auch der vorliegende Kabinettsbeschluss zu den
verschiedenen Gesetzentwürfen zur Energiepreisbremse sichert nicht, dass die
angekündigten Finanzhilfen tatsächlich in der erforderlichen Form und
kurzfristig wirksam bei den Krankenhäusern ankommen. So sind an die Auszahlung
der 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen, die nicht
über die Preisbremsen abgefangen werden, aufwändige Nachweisverfahren
geknüpft.

Nach dem Gesetzentwurf soll nur ein kleiner Teil, nämlich 1,5 der 6 Milliarden
Euro, kurzfristig als pauschale Hilfszahlungen an die Krankenhäuser fließen.
4,5 Milliarden Euro sollen, wenn überhaupt, erst auf Einzelnachweis und bis ins
Jahr 2024 hinein zur Auszahlung kommen.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Krankenhäusern den Großteil der
Hilfszahlungen schnell und pauschal zuzuweisen und dann jeweils nach den
geprüften Jahresabschlüssen einen Spitzausgleich entsprechend der konkreten
Energiekosten vorzunehmen“, betont Gaß. Die Krankenhäuser müssten ansonsten mit
hohen Finanzbeträgen in die Vorleistung gehen, die ihnen aktuell nicht zur
Verfügung stehen.

Über die vorgesehenen Hilfen für die Energiepreisbelastung hinaus muss auch das
Problem der ungedeckten sonstigen Kostensteigerungen gelöst werden. „Da sich
die Bundesregierung offensichtlich aus rechtlichen Erwägungen nicht imstande
sieht, neben dem Energiekostenausgleich auch den dringend erforderlichen
Inflationsausgleich aus dem Finanzvolumen des WSF zu leisten, muss ein anderer
Weg gefunden werden. Unser Vorschlag dazu ist klar und eindeutig. Der
Inflationsausgleich muss im regulären System der Krankenhausfinanzierung
abgebildet werden. Es ist die Verantwortung der Bundesregierung, dazu die
gesetzlichen Regelungen zu treffen. Ohne eine verlässliche finanzielle
Perspektive wird die Insolvenzgefahr bei den Krankenhausunternehmen nicht
gebannt werden. Krankenhäuser können sich nicht von Hilfspaket zu Hilfspaket
schleppen, sie brauchen Planungssicherheit“, erklärt der Vorstandsvorsitzende
der DKG.

Quelle: Pressemeldung, 01.12.2022

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