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DKG zur Ausweitung der PPUG: Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Instrument der Vergangenheit

DKG zur Ausweitung der PPUG: Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Instrument der Vergangenheit und passen nicht zur Pandemiebereitschaft der Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Mit der vorgelegten Verordnung für die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) wird die Chance vertan, eine sachgerechte und am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in Krankenhäusern einzuführen. Die nun vorgesehene Ausweitung auf die Bereiche Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie ist in dieser Phase absolut
unverständlich. „Bis vor wenigen Wochen waren die schon
bestehenden Untergrenzen noch ausgesetzt, damit sich die Krankenhäuser in der
Pandemie mit allen verfügbaren Kräften ohne bürokratische Vorgaben auf ihren
Versorgungsauftrag konzentrieren konnten. Und die Lage wird von Tag zu Tag
problematischer. Die Bundeskanzlerin warnt vor 19.000 Infektionen pro Tag. Die
Auswirkungen auf die Kliniken sind damit ebenfalls ungewiss. Alle stimmen aber
darin überein, dass eine Überlastung der Kliniken verhindert werden muss. Jetzt
auch noch eine Ausweitung der PPUG, insbesondere auf die Innere Medizin und
damit fast das ganze Krankenhaus mit Untergrenzen zu belegen, steht in einem
absoluten Widerspruch zur Pandemie-Lage. Das wird die Flexibilität der
Krankenhäuser erheblich beschränken“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

"Seit Monaten liegt dem Gesundheitsministerium mit dem
Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 ein besseres, unbürokratischeres
Instrument vor. Leider gibt es im Ministerium keinerlei Bewegung, dieses
Instrument, das gemeinsam mit ver.di und dem Deutschen Pflegerat erarbeitet
wurde, gesetzlich umzusetzen. Wozu haben in der Konzertierten Aktion Pflege
eine Vielzahl an Organisationen mit mehreren Ministerien über Monate
zusammengearbeitet, wenn das dort beauftragte Instrument zur Personalbemessung
anschließend vom Minister schlicht ignoriert wird? Die Untergrenzen sind ein
von Misstrauen geprägtes starres Instrument, das weder den Patienten noch den
Pflegekräften hilft. Der tatsächliche am Patienten orientierte Pflegebedarf
wird durch die PPUG nicht berücksichtigt. Wir haben uns immer zu einer
auskömmlichen und überprüfbaren Personalbemessung bekannt. Richtiger wäre, die
Untergrenze weiterhin auszusetzen und nicht unter absolut unsicheren
Pandemiebedingungen neue einzusetzen. Es gibt keinen Grund den Krankenhäusern
die eigenverantwortliche Personalbesetzung in Abrede zu stellen. Das haben wir
in der Pandemie anerkannterweise bewiesen. Die heute schon existierenden
Untergrenzen werden in mehr als 95 Prozent aller Kliniken eingehalten. Warum
stellt das Ministerium die Kliniken weiterhin unter einen Generalverdacht?“, so
Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 02.10.2020

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