DKG zur Investitionskostenfinanzierung
Investitionsfinanzierung: Bundesländer sparen weiter an Krankenhäusern (Mediennachricht).
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser liegt mit rund sieben Milliarden Euro weiterhin deutlich über den von den Ländern bereitgestellten Mitteln.
DKG: Länder decken nur gut die Hälfte des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser
Berlin, 16.07.2026 10:36 Uhr
Das zeigt die Investitionsanalyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für das Jahr 2026.
Auf diese Analyse haben sich Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband verständigt.
Die jährlich veröffentlichte Analyse der Investitionsbewertungsrelationen soll den Ländern helfen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser zu berechnen.
Tatsächlich decken die bereitgestellten Ländermittel regelmäßig gerade einmal gut die Hälfte der anfallenden Investitionskosten ab.
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, diese Kosten in voller Höhe zu tragen.
Die DKG kritisiert seit Jahren, dass diese mangelhafte Investitionskostenfinanzierung eine wesentliche Ursache der grundsätzlichen Unterfinanzierung der Kliniken ist.
Vor dem Hintergrund des am 10. Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser weiter erhöht, wird die Dringlichkeit einer verlässlichen Investitionsfinanzierung besonders deutlich.
Die Krankenhausfinanzierung basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen.
Betriebskosten werden über Fallpauschalen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert.
Für Investitionen wie Geräte oder Bauarbeiten müssen dagegen die Länder aufkommen.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf InEK-Kalkulationen.
Jedem Behandlungsfall wird dabei eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet, die den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses abbildet.
Damit lassen sich Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuordnen.
In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 62 Krankenhäusern eingeflossen.
Ob die Bundesländer die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument nutzen und wie viel Geld sie bereitstellen, entscheiden sie jedoch selbst.
Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an.
Selbst ein gut kalibriertes Berechnungsinstrument nützt wenig, wenn die meisten Länder es schlicht ignorieren. Die verfassungsrechtliche Pflicht der Länder zur vollständigen Investitionsfinanzierung wird damit seit Jahren unterlaufen, ohne dass dies bislang nennenswerte rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätte, was die DKG-Forderung nach konsequenter Umsetzung eher wie einen jährlichen Ritualaufruf wirken lässt.
Für Krankenhäuser bedeutet der Investitionsstau in der Praxis, dass viele Häuser Investitionslücken über die Betriebskostenseite querfinanzieren müssen, was wiederum die ohnehin knappen Erlöse aus dem DRG-System zusätzlich belastet.
