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DKG zur Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser: Rechtsverordnung gibt mehr wirtschaftliche Sicherheit

DKG zur Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser: Rechtsverordnung gibt mehr wirtschaftliche Sicherheit (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung der Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Durch den vorgesehenen Ganzjahresausgleich erhalten die Krankenhäuser eine gewisse wirtschaftliche und finanzielle Sicherheit für 2021. Damit wird der wichtigsten
Forderung der Kliniken Rechnung getragen. Durch diese Klarheit und Sicherheit können die Kliniken sich komplett auf die Versorgung der COVID-Patienten konzentrieren, ohne dabei Sorge haben zu müssen,
durch die Pandemie in wirtschaftliche Turbulenzen zu geraten“, so der
designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Einzelregelungen innerhalb der Rechtsverordnung sind nach Ansicht der DKG noch
zu überprüfen oder müssen nachjustiert werden. „Es muss sichergestellt werden,
dass die Ausfinanzierung des Ausgleichs über die Budgetverhandlungen nicht die
Liquidität infrage stellt. Dass Ausgleiche weiterhin an lokale Inzidenzen
geknüpft sind und damit nicht alle Kliniken erreichen, sieht die DKG nach wie
vor sehr kritisch, auch wenn es an dieser Stelle Nachbesserungen gegeben hat.
Doch zentral ist, dass der für den Ganzjahresausgleich vorgesehene
fünfprozentige Abschlag auf die Fallzahlen von 2019 deutlich zu hoch ist. Die
vorgesehene Abschlagshöhe wird gerade größere Krankenhäuser und
Maximalversorger in große finanzielle Probleme bringen. Hier hoffen wir, dass
das Ministerium nachbessert“, so Gaß.

„Die Regelung in Gänze ist ein gutes Signal für die Kliniken. Es wäre gut, wenn
nun noch die Klarstellungen zur Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen und
zur Absenkung der MDK-Prüfquote analog zum vergangenen Jahr geregelt werden“,
sagte Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 16.03.2021

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