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DKG zur Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes

DKG zur Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes - Wichtige Initiative für mehr Pflege im Krankenhaus (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Mit der Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes wird die wichtigste Reform für die stationäre Versorgung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. "Der Kern der Reform, die Stärkung der Pflege, wird mit einem umfassenden Maßnahmenbündel angegangen.
Initiativen zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit in der Pflege, für die Beschäftigung zusätzlicher Pflegekräfte und insbesondere für die Ausbildung zusätzlicher Pflegekräfte sind für die Kliniken wichtige Reformschritte", erklärte der Präsident der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.

Von zentraler Bedeutung sei die Zusage, dass zukünftig alle Pflegekosten zur
Versorgung der Patienten vollständig refinanziert werden sollen. Ob dies
tatsächlich und umfassend gelinge, hängt auch von den weiteren
Umsetzungsschritten ab. „Hier wird es maßgeblich darauf ankommen, dass wir uns
auf ein nachhaltiges Gesamtkonzept zur Stärkung der Pflege verständigen können.
Weniger Bürokratie, die Förderung der Ausbildung, Entwicklungsperspektiven für
die Pflegeberufe und mehr Mitarbeiter am Patientenbett sind der Schlüssel zum
Erfolg. Zu diesen Zielen müssen sich auch die Krankenkassen bekennen. Wenn
diese Bereitschaft besteht, bin ich zuversichtlich, dass diese Reform den
Krankenhäusern bei der zentralen Aufgabe der Personalsicherung maßgeblich
hilft“, machte der DKG-Präsident deutlich.

Die Herauslösung der Pflegekostenanteile aus den Fallpauschalen sei ein
Paradigmenwechsel, der für die Kliniken mit großen Veränderungen und
Unsicherheiten verbunden ist. „Daher begrüßen wir, dass für die Überführung in
das neue Pflegebudget flankierende Maßnahmen im Parlamentsverfahren beschlossen
wurden. Die Begrenzung möglicher Erlösminderungen auf maximal zwei Prozent und
die Berücksichtigung durchgeführter pflegeentlastender Maßnahmen bei der
Umstellung auf die neuen Pflegebudgets sind für die Krankenhäuser sehr
wichtig“, so Gaß. Damit werde die Stärkung der professionellen Pflege mit der
ebenso notwendigen Entlastung der Pflegekräfte von Tätigkeiten und Funktionen,
die unterstützend erbracht werden können, ergänzt.

Schon heute setzten die Krankenhäuser erhebliche Mittel für die Entlastung der
Pflege ein. Gaß: „Sie haben dabei auch die 500 Millionen Euro aus dem 2015
eingeführten Pflegezuschlag genutzt. Es ist ein wichtiger Teilerfolg, dass die
ursprünglich vorgesehene ersatzlose Streichung dieser Mittel doch nicht
stattfindet und 200 Millionen Euro direkt über die Landesbasisfallwerte in den
Kliniken verbleiben. Mit den wegfallenden 300 Millionen Euro müssen die
Krankenhäuser aber letztlich einen Teil der Mittel aufbringen, die die Reform
durch Verbesserungen an anderer Stelle z. B. bei der Ausbildungsfinanzierung
oder der Fortsetzung des Stellenförderprogramms vorsieht.“

Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass ca. 50 Millionen Euro über einen
Pauschalbetrag von 400.000 Euro den Krankenhäusern zufließen sollen, die die
Voraussetzungen für den Sicherstellungszuschlag nach den Vorgaben des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Das sei ein wichtiges Signal zur
Sicherung der stationären Grundversorgung in der Fläche. Auch die Freistellung
der noch festzulegenden Zuschläge für die Notfallstufen von der Verrechnung mit
den Landesbasisfallwerten und die Klarstellung zur Begrenzung des
Fixkostendegressionsabschlags auf 35 Prozent für maximal drei Jahre seien
finanzielle Verbesserungen, die anzuerkennen seien.

„Die Krankenhäuser bedanken sich ausdrücklich für die Initiative von
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Unterstützung der
Koalitionsfraktionen zur Abwehr der absolut nicht gerechtfertigten und
existenzgefährdenden Rechnungskürzungskampagnen der Kassen. Dass nunmehr
Klarstellungen zu Abrechnungsbestimmungen (OPS-Anpassungen) rückwirkend möglich
sind, und dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Rechnungskürzungen auf zwei Jahre begrenzt wird, sind wichtige Entscheidungen
zur Herstellung von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit“, stellte der
DKG-Präsident klar. Massenhaft stattfindende Kürzungen auf der Grundlage höchst
fraglicher Neuinterpretationen von Abrechnungsbestimmungen dürfe es rückwirkend
nicht geben.

„In diesen Tagen gehen viele Briefe in den Kliniken ein, mit denen
Krankenkassen bis zu vier Jahre rückwirkend längst abgewickelte Abrechnungen
streitig stellen und Verrechnungen mit Forderungen für neu erbrachte Leistungen
ankündigen. Damit werden den Krankenhäusern in den nächsten Wochen Mittel in
Millionenhöhe nicht ausgezahlt. Das hat zum Teil liquiditäts- und
existenzbedrohende Auswirkungen. Vor allem die flächendeckende
Schlaganfallversorgung wird von den Krankenkassen mit diesem Vorgehen bewusst
torpediert. Das ist ein Angriff auf die eigenen Versicherten“, so Gaß. Deshalb
müsse mit dem nächstmöglichen Gesetz auch der automatischen Verrechnung mit neu
erbrachten Leistungen der Krankenhäuser ein Riegel vorgeschoben werden. Mit
Falschabrechnungen hätten diese Vorgänge überhaupt nichts zu tun. Die
Krankenkassen offenbarten mit ihren Aktionen ein nicht akzeptables Verständnis
für die Wahrnehmung ihres sozialen Auftrages. In Millionenhöhe werden zudem
Beitragsmittel für absolut unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten
verschwendet.

Größter Wermutstropfen der Reform sei die Verschärfung der Sanktionen bei den
Untergrenzen für Personalbesetzungen in pflegesensitiven Leistungsbereichen.
„Dass nunmehr über Vergütungsabschläge hinaus den Krankenhäusern
Fallzahlbegrenzungen auferlegt werden sollen, kann dazu führen, dass
vorübergehende Personalengpässe zu medizinischen Versorgungsengpässen für die
Bevölkerung im Einzugsbereich der jeweils betroffenen Kliniken führen“, sagte
Gaß. Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, Personaluntergrenzen als
Instrument für mehr Patientensicherheit anzuerkennen und umzusetzen. „Aber auch
die Politik weiß, dass die notwendigen zusätzlichen Pflegekräfte aktuell am
Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind. Wir müssen den Kliniken Zeit geben, den
erforderlichen Personalaufbau insbesondere durch eigene
Ausbildungsanstrengungen zu erreichen“, so der DKG-Präsident.

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