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Eckpunkte ambulante Notfallversorgung

DKG zu den Eckpunkten zur ambulanten Notfallversorgung - Eckpunkte bestätigen, dass ambulante Notfallversorgung vorrangig an Kliniken erfolgt (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich, dass Minister Spahn seine Eckpunkte zur Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgestellt hat. Die Probleme der ambulanten Notfallversorgung sind seit Jahren ungelöst und stellen für die Kliniken
sowohl eine hohe personelle als auch finanzielle Belastung dar. "Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir Anfang 2019 eine Reform in diesem Bereich bekommen. Jedes Jahr suchen rund 11 Millionen Menschen die Ambulanzen der Krankenhäuser auf, um Hilfe zu erhalten.
Hilfe, die sie im niedergelassenen Bereich offensichtlich nicht erhalten. Dieser Realität muss sich jede Reform stellen", erklärte der Präsident der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Das Konzept zieht die Konsequenzen aus dem tatsächlichen Verhalten der
Patienten mit der perspektivischen Ansiedlung der ambulanten Notfallversorgung
am Krankenhaus. Wie bereits praktiziert, sind die Krankenhäuser auch in Zukunft
bereit, niedergelassene Ärzte in die Ambulanzdienste einzubeziehen. „Die
organisatorische Verantwortung muss bei den Krankenhäusern bleiben.
Grundsätzlich muss gelten: Jedes Krankenhaus, das die Voraussetzungen erfüllt,
muss ambulante Notfallleistungen erbringen können, und alle Notfallleistungen
müssen kosten- und sachgerecht vergütet werden. Denn eines ist klar: Patienten,
die einmal im Krankenhaus stehen, können nicht so einfach weggeschickt werden“,
so Gaß.

Ausdrücklich begrüßt die DKG die direkte Abrechnung zwischen den Notfallzentren
und den Krankenkassen sowie die Etablierung einer gemeinsamen
Vergütungsvereinbarung. Völlig inakzeptabel und rechtssystematisch falsch ist
die Annahme, dass aus den stationären Vergütungsmitteln nach Krankenhausgesetz
Vergütungsanteile für ambulante Leistungen ausgegliedert werden könnten. „Das
BMG sollte wissen, dass im KHG keine ambulanten Leistungsvergütungen enthalten
sind“, so Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 18.12.2018

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