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Eckpunkte der PPR 2.0

DKG zu den Eckpunkten der PPR 2.0-Einführung: Pflegepersonalbemessung ist der richtige Schritt (Presseaussendung).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium nun die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Pflegepersonalbemessung tatsächlich auf den Weg bringt.
„Es ist gut, dass sich der Bundesgesundheitsminister nach langem Zögern nun doch entschlossen hat, die
vom Deutschen Pflegerat, ver.di und der Deutschen
Krankenhausgesellschaft entwickelte Pflegepersonalbemessung PPR 2.0
einzuführen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Unpassend ist jedoch, dass dieses positive Signal sofort mit der Ankündigung
von Sanktionen verknüpft wird. „Es wäre klug, zunächst einmal den Stand der
Pflegepersonalausstattung in den verschiedenen Kliniken zu evaluieren und sich
dann darüber zu verständigen, wie die Personalausstattung dort, wo sie
unzureichend sein sollte, verbessert werden kann. Jeder gute Wissenschaftler
analysiert zunächst einmal sorgfältig die Situation und versucht sich über
Ursache und Wirkung im Klaren zu werden, bevor er weitere Schritte festlegt.
Wir gehen davon aus, dass diese Prinzipien guter Wissenschaft auch hier
angewendet werden“, so Gaß weiter. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass der
Arbeitsmarkt für Pflegekräfte leergefegt ist und eine Verbesserung der
Personalausstattung dort wo sie notwendig sein sollte, großer Anstrengungen
bedarf, die nur mittelfristig erfolgreich sein können.

Manche Ankündigung in den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministerium ist auch
deutlich erklärungsbedürftig, so zum Beispiel die angedachte Regelung, dass bei
Krankenhäusern mit Entlastungstarifverträgen die Pflegepersonalbemessung keine
Anwendung finden soll.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass mit der
flächendeckenden Einführung der Pflegepersonalbemessung die kleinteiligen und
bürokratischen Pflegepersonaluntergrenzen bei den Kliniken ausgesetzt werden,
die bereits einen hohen Erfüllungsgrad der Pflegepersonalbemessung vorweisen
können. Es ist nicht sinnvoll, Doppeldokumentationen und Kontrollinstrumente
dort fortzuführen, wo nachgewiesenermaßen ausreichend Pflegekräfte vorhanden
sind. Die vorgelegten Eckpunkte sind ein erster Rahmen, der noch einer
erheblichen Klärung bedarf. „Wir erwarten, dass der Bundesgesundheitsminister
die Krankenhäuser an der weiteren Erarbeitung des Gesetzes zur Einführung der
Pflegepersonalbemessung eng beteiligt“, betont der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Presseaussendung, 07.07.2022

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