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Eckpunktepapier zur Einführung einer Personalbemessung auf Grundlage der PPR 2.0

Das Eckpunktepapier zur Einführung einer Personalbemessung auf Grundlage der PPR 2.0 sieht eine dreistufige Einführung des Bemessungsinstrumentes beginnend ab dem 1. Januar 2023 vor (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz).



Aus dem Bundesgesundheitsministerium wurden Eckpunkte zur Einführung einer Personalbemessung auf Grundlage der PPR 2.0 an die Öffentlichkeit gebracht. Das Papier sieht eine dreistufige Einführung des Bemessungsinstrumentes
beginnend ab dem 1. Januar 2023 vor. Ab dem 1. Januar 2025 soll mit der 3. Stufe die
Konvergenzphase mit Sanktionen im Falle des Unterschreitens des
Umsetzungsgrades starten. Hierzu erklärt Präsident Dr. Markus Mai:

„Bis zum Beginn der Konvergenzphase im Jahre 2025 ist noch ein weiter Weg zu
gehen. Der Zeitplan wird dabei der akuten Situation in den Einrichtungen vor
Ort absolut nicht gerecht. Die Rückmeldungen aus der Praxis legen uns
schonungslos offen, dass wir keine Zeit haben, nur auf Maßnahmen zu setzen, die
ihre Wirkung vielleicht erst in vier oder fünf Jahren entfalten. Es erfüllt
mich mit tiefer Besorgnis, dass wir im Bereich der pflegerischen Versorgung den
Notfallknopf offensichtlich noch immer nicht gedrückt haben, obwohl laut um
Hilfe geschrien wird“, so Mai.

„Neben dem kritischen Faktor Zeit, sieht das Eckpunktepapier leider auch
Möglichkeiten vor, die eine entsprechende Pflegepersonalregelung aushebeln
könnten. Beispielsweise, wenn für einen Krankenhausstandort eine nicht näher
definierte ‚Vereinbarung zur Entlastung des Pflegepersonals‘ getroffen wird.
Was solche Vereinbarungen vorsehen müssen, bleibt offen. Sie sollten jedoch nur
dann Wirkung entfalten, wenn sie besser sind als die in der PPR 2.0
vorgesehenen Regelungen. Auch der angedachte Konvergenzzeitraum ab 2025 legt
nahe, dass das eigentliche, noch zu entwickelnde und hoffentlich dann gute
Personalbedarfsbemessungsinstrument im schlimmsten Fall deutlich später an den
Start geht und wir mit der PPR 2.0, die ja nur als Übergangslösung gedacht war,
viel länger leben müssen“, sagt Mai.

„Um eine nachhaltige und schnelle Entlastung zu erreichen, werden wir bald
gezwungen sein, über die Rationierung von Leistungen zu sprechen. Wenn nicht
kurzfristig deutlich mehr Personal zur Verfügung steht, müssen zumindest die
verbleibenden Pflegefachpersonen entlastet werden. Hier ist die Politik
gefordert, sich deutlich zu positionieren, um nicht die ohnehin schon
„ungeregelt“ stattfindende Leistungsrationierung dauerhaft auf dem Rücken des
Pflegepersonals durchzuführen. Eine lange und schwierige Wegstrecke“, so Mai.

Quelle: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 07.07.2022

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