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Entlassmanagement: Modellprojekt Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern

Modellprojekt Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern (NRW Landesportal).



Unterzeichnung des ersten Versorgungsvertrags für die Kurzzeitpflege im Krankenhaus Im Beisein von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wurde zwischen dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim an der Ruhr und den Pflegekassen der erste Versorgungsvertrag im Rahmen des Modellprojekts „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“
geschlossen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Im Beisein von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wurde am Donnerstag (6.
Februar 2020) zwischen dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim an der Ruhr und
den Pflegekassen der erste Versorgungsvertrag im Rahmen des Modellprojekts
„Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ geschlossen. Als Vertreter für die Pflegekassen
unterzeichneten die AOK Rheinland/Hamburg und die KNAPPSCHAFT. Das Evangelische
Krankenhaus Mülheim macht damit als erstes Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen
von der Möglichkeit Gebrauch, auch pflegerische Leistungen im Rahmen der
sozialen Pflegeversicherung anzubieten und gegenüber den Pflegekassen
abzurechnen. Für die Dauer von maximal acht Wochen können Pflegebedürftige so
im Krankenhaus betreut werden. Bereits im letzten Jahr hatte sich die
Landesregierung mit den Pflegekassen und der Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen (KGNW) darauf geeinigt, das Modellprojekt ins Leben zu
rufen. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser
freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen können.

„Wir schaffen nun Tatsachen. Und das ist im Bereich der Kurzzeitpflege dringend
notwendig. Diese neue Möglichkeit kann viele Betroffene entlasten“, erklärte
Laumann. „Vor allem wird dadurch der Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt
erleichtert. Beispielsweise wenn ein Betroffener aufgrund einer kurzfristigen
oder dauerhaften Pflegebedürftigkeit nicht ins eigene Zuhause zurückkehren
kann. Ich danke dem Evangelischen Krankenhaus Mülheim, dass es mit gutem
Vorbild vorangeht und je nach Kapazität bis zu zehn Kurzzeitpflegeplätze
anbieten wird. Ich hoffe, dass sich noch weitere Krankenhäuser auf den Weg
machen werden. Wir brauchen diese Plätze dringend.“

„Die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen im Krankenhaus ist ein wichtiger
Schritt hin zu einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die sich am
tatsächlichen medizinisch-pflegerischen Bedarf des Patienten ausrichtet“,
erläutert Nils B. Krog, Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses
Mülheim. „Es braucht im Gesundheitswesen neue Strukturen: Bisherige starre
Grenzen zwischen den Sektoren müssen überwunden und die Verzahnung im Sinne des
Patienten gefördert werden.“

„Der Bedarf an Kurzzeitpflege ist in den letzten Jahren insbesondere als
Entlastungsangebot für pflegende Angehörige stark gestiegen“, ergänzt Werner
Haag, Unternehmensbereichsleiter Ambulante Versorgung der AOK
Rheinland/Hamburg. „Die Kurzzeitpflege ist für die Versorgung geriatrischer
Patienten gerade beim Übergang von der stationären Krankenhausbehandlung in
eine pflegerische Versorgung unverzichtbar.“

„Es gibt immer wieder Situationen, in denen Pflegebedürftige - und ihre
Familien - für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind.
In diesen Situationen sollte die Kurzzeitpflege helfen. Leider gibt es in
diesem Versorgungsbereich Engpässe. Es gibt zu wenige Kurzzeitpflegeplätze -
und zwar bundesweit, somit auch in Nordrhein-Westfalen. Dieses Problem wird mit
dem Modellvorhaben Kurzzeitpflege im Krankenhaus auf innovative Weise
angegangen.“ erklärt Timo Mundt, Fachbereichsleiter Vertragsmanagement der
KNAPPSCHAFT. „Das Land Nordrhein-Westfalen geht damit einen innovativen Weg und
führt Vertragspartnerschaften konstruktiv zusammen.“

Rund 80 nordrhein-westfälische Krankenhäuser haben bereits ihr Interesse am
Modellprojekt bekundet und sind von den Pflegekassen über die weiteren Abläufe
informiert worden. Wenn ein Krankenhaus Kurzzeitpflegeplätze anbieten möchte,
muss ein individueller Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen
werden. Auf die dafür vorgegebenen Rahmenbedingungen haben sich die
Pflegekassen untereinander unter Mitwirkung und Beteiligung des Ministeriums
bereits geeinigt. Darüber hinaus wird in der ersten Jahreshälfte 2020 eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Kurzzeitpflege im Krankenhaus“ angeboten.

Quelle: NRW Landesportal, 06.02.2020

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