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Entwurf einer Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfVO): Evidenzbasierte Methodenbewertung werde ausgehöhlt

Entwurf einer Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfVO): Evidenzbasierte Methodenbewertung werde ausgehöhlt (AOK Bundesverband).



Der AOK-Bundesverband übt deutliche Kritik am Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Verordnung zur Neuregelung des Verfahrens zur Bewertung neuer medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA): Mit der neuen Verordnung soll der GBA gezwungen werden, bei der Bewertung von neuen
medizinischen Methoden auch Studien heranzuziehen, die nur wenig oder gar keine
Aussagekraft zum Nutzen oder Schaden für die Patienten haben", sagt Martin
Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Dies werde zu einer
Aushöhlung der Grundsätze der evidenzbasierten Methodenbewertung führen. Die
AOK befürchte negative Folgen für die Sicherheit der Patientinnen und
Patienten: "Die neue Verordnung ebnet den Weg dafür, dass zukünftig unwirksame
oder gar schädliche Untersuchungen und Behandlungen in den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden könnten", so Litsch.

Mit der sogenannten "Methodenbewertungsverfahrensverordnung" (MBVerfVO) sollen
aber nicht nur die Anforderungen an die medizinische Evidenz der
GBA-Entscheidungen abgesenkt werden. Gleichzeitig sieht der Entwurf auch vor,
die Fristen für die Recherche und Auswertung der Studien durch das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) und den GBA
drastisch zu verkürzen. Dies wird aus Sicht der AOK den komplexen
Fragestellungen nicht gerecht und würde eine zuverlässige Methodenbewertung
noch schwerer machen. "Dazu kommt, dass die Wirtschaftlichkeit der untersuchten
Methoden in der Verordnung gar nicht thematisiert wird", kritisiert Litsch.
"Das Bundesgesundheitsministerium nimmt an Beitragszahlern und
Leistungserbringern vorbei tiefe Eingriffe in die Verfahrensordnung des GBA
vor, von denen vor allem die Wirtschaft profitiert. Die Anbieter von neuen
Leistungen erhalten durch die Verordnung schneller und leichter Zugang zum
lukrativen GKV-Markt - auf Kosten der Patientensicherheit."

Welche Folgen das für die Betroffenen haben kann, zeigt das Beispiel der
intrakraniellen Stents, die zur Verminderung des Schlaganfall-Risikos
entwickelt wurden. Während die zunächst durchgeführten kleineren Studien für
eine Wirksamkeit sprachen, enthüllten erst methodisch hochwertige Studien, dass
die intrakraniellen Stents zu mehr Gehirnblutungen und Schlaganfällen führten.
Sie wurden daher 2016, abgesehen von wenigen schweren Fällen ohne
Therapiealternative, aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
ausgeschlossen. "Das Beispiel verdeutlicht, welche lebensbedrohlichen Risiken
für Patienten entstehen können, wenn neue Methoden auf Basis unzureichender
Evidenz in der Versorgung breit eingesetzt werden. Und es zeigt, wie gering die
Aussagesicherheit von Studien minderer Qualität ist", so Litsch.

Die Grundlage für die aktuell vorgelegte
"Methodenbewertungsverfahrensverordnung" bildet das
Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) vom Dezember 2019. Darin wurde eine
Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit geschaffen. Sie
erlaubt es dem Bundesgesundheitsministerium, wesentliche Vorgaben für das
Verfahren des GBA zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in
einer Rechtsverordnung zu regeln. Der AOK-Bundesverband hatte bereits
anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Implantateregister-Gesetz im April 2019
die weitreichenden Eingriffsrechte des Gesundheitsministeriums in die Bewertung
von neuen medizinischen Methoden kritisiert. Damit würden Lobbyinteressen Tor
und Tür geöffnet - zulasten der Patienten.

Quelle: AOK Bundesverband, 04.06.2020

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