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Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege - Zweiter Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Arbeitsgruppen 1 bis 5

Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege - Zweiter Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der Arbeitsgruppen 1 bis 5 (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 3,3 MB).



Mehr Auszubildende, bundeseinheitliche Personalbemessung, tarifliche Entlohnung. Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Der zweite Umsetzungsbericht der KAP, den der
Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Lambrecht, sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Hubertus Heil, nun gemeinsam vorlegen, zieht eine positive Bilanz der
Ergebnisse dieser Legislaturperiode für Pflegekräfte:

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege braucht Zeit und verdient
gute Bezahlung. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode gesorgt. Die
Weichen dafür wurden mit der Konzertierten Aktion gestellt. Dadurch gibt es
mehr Stellen in der ambulanten und der stationären Pflege. Im Krankenhaus wird
nicht mehr auf dem Rücken der Pflegekräfte gespart. Der Mindestlohn wurde
angehoben. Und auch Altenheime müssen künftig nach Tarif bezahlen. Pflege war,
ist und bleibt in einer alternden Gesellschaft eines der wichtigsten
gesundheitspolitischen Themen. Das hat die Pandemie uns allen deutlich vor
Augen geführt."

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Das Pflegeberufegesetz war ein
wichtiger Schritt für bessere Ausbildungsbedingungen und die Pflege insgesamt.
Dass sich im ersten Jahr der neuen Pflegeausbildung so viele Menschen für eine
Pflegeausbildung entschieden haben, ist ein gutes Zeichen für die Attraktivität
der Ausbildung. Mein Dank gehört den Menschen in den Einrichtungen und
Pflegeschulen, die die Einführung der neuen Ausbildung auch während der
besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ermöglicht haben. Den
Auszubildenden sage ich: Pflege ist ein Zukunftsberuf. Ich freue mich, dass Sie
sich für diesen Weg entschieden haben. Gemeinsam mit den Partnern der
Ausbildungsoffensive Pflege werden wir uns auch weiterhin für die erfolgreiche
Etablierung der neuen Pflegeausbildung einsetzen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflege geht uns alle an. Mir ist wichtig,
dass die anspruchsvolle Arbeit von Pflegekräften auch ordentlich bezahlt wird.
Mit der Konzertierten Aktion Pflege haben wir Bewegung in eine über lange Jahre
festgefahrene Debatte gebracht und für die Pflegerinnen und Pfleger echte
Verbesserungen geschaffen. Ab September gibt es erstmals bundesweit
einheitliche Mindestlöhne in der Pflege. Einen großen Schritt hin zu besseren
Löhnen machen wir ab September 2022. Dann wird die Zulassung einer
Pflegeeinrichtung davon abhängig sein, dass sie ihre Pflege- und
Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines Pflegetarifvertrags bezahlt. Davon
profitieren rund eine halbe Million hart arbeitende Männer und Frauen in der
Altenpflege.“

Folgende konkret messbare Ergebnisse konnten in dieser Legislaturperiode für
die Pflegekräfte erreicht werden:

Mehr Personal in der Pflege. Das bedeutet, dass die Arbeit auf mehr Schultern
verteilt und die Arbeitsverdichtung abgebaut wird. Die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Pflege ist in dieser
Legislaturperiode kontinuierlich gestiegen, in der Altenpflege allein um
insgesamt 10 Prozent (bis 2020). Auch während der Pandemie konnte ein Zuwachs
in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege verzeichnet werden. Dagegen
stagnierte in anderen Branchen die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten bzw. ging teilweise zurück.

Immer mehr Menschen beginnen eine Pflegeausbildung. Die neue Pflegeausbildung
hat sich damit bereits in ihrem Einführungsjahr als attraktive Ausbildung
erwiesen. Insgesamt haben 57.294 Auszubildende im Jahr 2020 mit der neuen
generalistischen Pflegeausbildung begonnen. Die bereits sehr hohen
Ausbildungszahlen aus dem Vorjahr konnten damit trotz der negativen
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt weiter gesteigert
werden. Unterstützt wird die Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung durch
die „Ausbildungsoffensive Pflege“. Insgesamt ist die Zahl der begonnenen
Pflegefachausbildungen seit Beginn dieser Legislaturperiode um 13,5 Prozent
gestiegen.

Die Löhne in der Pflege steigen und tragen zu mehr Wertschätzung und besseren
Arbeitsbedingungen bei. In dieser Legislaturperiode betrug der Lohnzuwachs in
der Altenpflege insgesamt 15,6 Prozent sowie in der Gesundheits- und
Krankenpflege 9,8 Prozent (bis 2020). Damit liegt die Lohnentwicklung der
beruflich Pflegenden deutlich über der durchschnittlichen Lohnentwicklung aller
Branchen mit einem Gesamtanstieg von 6,8 Prozent.

Der Bericht erläutert die Umsetzung der für bessere Ausbildungs- und
Arbeitsbedingungen vereinbarten KAP-Maßnahmen. Dazu gehören:

Alle Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege müssen Pflege- und Betreuungskräfte
zukünftig nach Tarif entlohnen.

In der Altenpflege wurden mehr Pflegefachkraft- und Pflegehilfskraftstellen
geschaffen. Das bundeseinheitliche Personalbemessungsverfahren wurde gesetzlich
verankert.

Für Krankenhäuser wird gesetzlich vorgegeben, ein wissenschaftlich fundiertes
Personalbemessungsverfahren zu entwickeln.

Die Ausbildungsoffensive Pflege wird weiter umgesetzt. Der Start der neuen
Ausbildungen wird durch die Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ begleitet; der
Bund unterstützt die Länder bei der Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung
mit einem Förderprogramm.

Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit bei beruflichen
Weiterbildungen wurden ausgeweitet. Der erweiterte Zugang zur
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, die Ausweitung der Förderleistungen
und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines
Berufsabschlusses leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in
der Pflege.

Die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepassten Rahmenbedingungen für
die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten werden verstärkt genutzt, u.a.
durch Anwerbeaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit. Dies umfasst
beispielsweise die Vereinbarung von Vermittlungsabsprachen zur Gewinnung von
Pflegefachkräften mit Drittstaaten. Für den Bereich der Anwerbung auch
außerhalb der Projekte der Bundesagentur für Arbeit werden z.B. die
Visaverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz sowie die Anerkennungsverfahren und
Integrationsmaßnahmen unterstützt.

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Modellen zur Übertragung ärztlicher
Aufgaben auf Pflegefachpersonen verbessern die Versorgung und schaffen
attraktivere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Pflegefachpersonen haben jetzt mehr Befugnisse in der Versorgung von
pflegebedürftigen Menschen. Ihre Fachkompetenz wird dadurch besser wahrgenommen
und eingesetzt. Zugleich werden Versorgungsabläufe optimiert und vereinfacht.

Die Partner der KAP machen durch Gute-Praxis-Beispiele deutlich, wie bessere
Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der verbandlichen, vertraglichen und
betrieblichen Praxis umgesetzt werden können.

Die KAP-Partner setzen die gesetzlichen Regelungen, die in dieser
Legislaturperiode zur Digitalisierung auf den Weg gebracht wurden,
kontinuierlich um, damit der Digitalisierungsgrad in den Pflegeeinrichtungen
und Krankenhäusern weiter erhöht und Pflegekräfte dadurch entlastet werden.

Die drei Bundesministerien BMG, BMFSFJ und BMAS haben zu Beginn dieser
Legislaturperiode, im Juli 2018, die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben
gerufen, um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern. Zusammen
mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden
der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und
Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der
Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden in fünf Arbeitsgruppen
konkrete Maßnahmen vereinbart und seitdem umgesetzt.

Informationen zur neuen Pflegeausbildung finden Sie unter:
www.pflegeausbildung.net

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 20.08.2021

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