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Experten-Bericht schafft Zuversicht

Experten-Bericht schafft Zuversicht (BDPK).



Als treffende Analyse und gute Grundlage für die Rückkehr der Kliniken zum Normalbetrieb wertet der BDPK den am Dienstag, 25. August 2020 vorgelegten Abschlussbericht des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingesetzten Expertenbeirats. Er zeichne ein realistisches Bild vom Beitrag der Kliniken zur Krisenbewältigung und zeige
Perspektiven für die Abfederung der
entstandenen und noch entstehenden finanziellen Belastungen. Um die stationäre
Versorgung dauerhaft krisenfest zu machen, müssten neben den Krankenhäusern
allerdings auch die Reha-Einrichtungen durch einen Corona-Zuschlag gestärkt
werden.

Der Beirat aus Wissenschaftlern sowie Vertretern der Kassen und der Kliniken
empfiehlt, wesentliche Teile der pauschalen Hilfszahlungen an Krankenhäuser am
30. September 2020 auslaufen zu lassen. Danach sollen die Kliniken einen
individuellen Ausgleich auf der Basis ihrer Einnahmen im Jahr 2019 erhalten.
Das gerade entstehende Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) solle entsprechend
ergänzt werden, schreibt die Kommission. BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel
sieht dies als Bestätigung der BDPK-Empfehlungen: „Wir hatten schon im März
dazu geraten, die Pauschale für leerstehende Betten nach den im Jahr 2019
erbrachten Leistungen krankenhausindividuell zu berechnen. Die Über- und
Unterkompensationen, auf die der Expertenbericht jetzt hinweist, hätten so
vermieden werden können. Ein Pauschalbetrag für alle Krankenhäuser konnte den
genauen finanziellen Bedarf der unterschiedlichen Krankenhäuser eben nicht
treffen.“

Die jetzt vorgestellten Regelungen sind nach Überzeugung der BDPK-Präsidentin
eine gute Grundlage für die Krankenhäuser, weiterhin angemessen auf die
Herausforderungen der Corona-Pandemie reagieren zu können. Es fehle allerdings
eine Regelung für den Reha-Bereich. Die bisherige Bewältigung der Krise sei
auch deshalb gelungen, weil die Krankenhäuser mit den Rehabilitationskliniken
als „Backup“ für die Versorgung der vielen kranken Menschen parat gestanden
hätten und gleichzeitig zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit
geschaffen wurden. „Dafür haben die Reha-Einrichtungen nicht nur lobende Worte,
sondern auch einen finanziellen Ausgleich verdient,“ meint die
BDPK-Präsidentin. Der BDPK plädiere deshalb dafür, dass Reha-Einrichtungen
einen gesetzlich geregelten Reha-Corona-Zuschlag erhalten, mit dem nicht nur
das Geleistete anerkannt wird, sondern auch die zukünftige Versorgung unter
Corona-Bedingungen sichergestellt sei.

Quelle: BDPK, 30.08.2020

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